Fristlose Kündigung - Das ist doch kein Grund, oder?

2. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tascara
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Das ist doch kein Grund, oder?

Hallo,
also bei mir ist folgendes passiert:
Ich hatte 3 Tage Urlaub gehabt, am 2. Tag Urlaub hab ich angerufen ob alles in Ordnung ist und wie die Lage ist, ich habe auf 400 Euro Basis in einem Reitschulbetrieb gearbeitet und am 1.9 sollte ich die Ausbildung beginnen. So dann meinte der Chef, entscheide Dich entweder du kommst morgen und kannst den Monat zu ende Arbeiten oder du kommst nicht und bist fristlos gekündigt! Begründung: wenn ich noch mehr Urlaub haben möchte geht der Betrieb unter weil er dann 12 Std am Tag arbeiten und das wäre ihm zu viel! Also die 3 Tage Urlaub nach 6 monate durch arbeiten sind ja wohl nciht zu viel verlangt, wobei ich für 3 Std am Tag bezahlt wurde aber ca 6-8 std gearbeitet hab! Naja auf jeden Fall bin ich am nächsten Tag nicht hingegangen und hab am nächsten Tag mein Geld geholt, eine schriftliche Kündigung hab ich nicht erhalten! Ausserdem geht das doch nicht so einfach oder? Das ist doch kein Grund, oder? Kündigungsfrist lt Vertrag 1 Monat!
Zur fristlosen Kündigung steht da nichts drin!
Danke für Hilfe und Antworten!
Tascara




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Tascara

"am 2. Tag Urlaub hab ich angerufen ob alles in Ordnung ist und wie die Lage ist"

Warum? :)

"wobei ich für 3 Std am Tag bezahlt wurde aber ca 6-8 std gearbeitet hab!"

Haben Sie überstunden Freiwillig gearbeitet ?oder warum sind Sie nicht nach Hause gegangen nach 3 St. Arbeit?

" bin ich am nächsten Tag nicht hingegangen und hab am nächsten Tag mein Geld gehol"

Und haben Sie damit gekündigt?

"Das ist doch kein Grund, oder? Kündigungsfrist lt Vertrag 1 Monat!
Zur fristlosen Kündigung steht da nichts drin!"

Also, falls Sie die Urlaub schriftlich vereinbart haben denn haben Sie eine Grund zur fristlosen Kündigung. Sie sind so Schade um hin wider zu gehen.

Lesen Sie besser mehr über Arbeitsrecht und suchen sie sich eine neue Job.


Cats

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#2
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

Kündigungen sind nur in schriftlicher Form wirksam.

0x Hilfreiche Antwort

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