Fristlose Kündigung Diebstahl

21. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Abercrombie1892
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung Diebstahl

Hallo liebe Gemeinde,

ich bin ganz neu hier und ziemlich verzweifelt. Ich habe eine fristlose Kündigung bekommen von meinem AG.
Ich hatte die letzte Woche Urlaub vom Chef verordnet bekommen, da im Moment keine Arbeit vorhanden ist (elektromaschinenbau). 2 Kollegen wurden letzten Monat schon fristgerecht entlassen. Es ist ein kleiner betrieb mit damals 4 Angestellten und dem Chef. Vor knapp einem Monat hatte er gesagt das wohl 3 Leute entlassen werden müssen, die beiden ebend genannten Kollegen und ich, da war die jüngsten waren.

In dieser Woche ich denke Mittwoch ist mein Chef einfach an meinen spint gegangen in der Firma und hat diesen geöffnet ohne mein besein bzw ohne das ich davon wusste. Dort lagen im Schrank Reste vom Kupferdraht, da ich motore Wickel und die Reste immer in die Brusttasche packe und die Teste dann später wenn mein Schrank zu dreckig wird oben in der Firma entsorge.

Heute bekahm ich die fristlose Kündigung entsprechend zum 18.11.2009

ich hatte nicht vor dort etwas mitzunehmen.. Ich hatte versucht ihm das heute sogar persönlich vorzutragen und er gab sich nochmal Bedenkzeit.. Mir macht die Arbeit an sich auch echt Spaß und ich bin schon 3 Jahre in der Firma.

Meine Frage ist nun, wenn alles schief läuft am Montag kann ich gegen diese Kündigung vorgehen? Er hat doch ohne mein einverständis, sogar im Urlaub mein persönlichkeitsrecht verletzt!? Er hätte ja nun noch sonst was mit rein legen können. Ich bin mir sicher er hat einen Grund gesucht und ihn gefunden, mich von der Gehaltsliste zustreichen. Die Sachen haben auch nie das Betriebsgelände verlassen.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen..

MfG.
Ein nicht schlafen könnender Frank :D

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8 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nun - das könnte wirklich schwierig werden. indem das zeug in deinem spind lag, erweckst du den anschein, dass du es dir aneignen wolltest. du hättest es ganau so gut in deine tasche stecken können.
merkwürdig nur, dass dein chef so zielgerichtet deinen spind durchsucht hat. wenn der chef nicht vor zeugen deinen spind geöffnet hat, könntest du vielleicht wirklich auf manipulation plädieren. dass der chef es ohne dich gemacht hat, wird nicht reichen. zeugen wird er allerdings brauchen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Abercrombie1892
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Arbeitsrecht
Kündigung, Diebstahlsaufklärung, Persönlichkeitsrecht, Spind
Diebstahlsaufklärung: Arbeitgeber muss Privatsphäre der Arbeitnehmer achten

Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die privaten Spinde der Arbeitnehmer aufzubrechen, um einen Diebstahl im Unternehmen aufzuklären. Auch wenn das Diebesgut tatsächlich gefunden wird, darf eine Kündigung hierauf nicht gestützt werden. Unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers erlangte Beweismittel dürfen nicht verwertet werden.

Quelle: Urteil des ArbG Frankfurt/Main 7 Ca 9658/03 Wirtschaftswoche Heft 5/2005, Seite 105
Gericht: ArbG Frankfurt/Main
Aktenzeichen: 7 Ca 9658/03

Das habe ich noch gefunden... Der war ja einfach an meinem spint..

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Haben Sie die Kündigng auch schriftlich erhalten?

Wenn nein, ist die Kdg. nicht wirksam.

Ein Arbeitgeber darf den Spind öffnen, wenn ein erheblicher Verdacht vorliegt. Hier muss er aber alles mögliche vorher unternehmen und diese Persönlichkeitsverletzung quasi für die Aufklärung der Tat zwingend ist, da alle anderen Möglichkeiten schon ausgeschöpft wurden.

Nur einfach so den Spind zu öffnen ist nicht rechtens.

Gab es schon vorher einen Verdacht?

Da es sich hier um einen Kleinbetrieb handelt, ist der Verlust des Arbeitsplatz jedoch unausweichlich.

Wichtig ist, dass die fristlose verhaltensbedingte vom Tisch ist.

Haben Sie die Kdg. schriftlich erhalten?

Wenn ja ist binnen 3 Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Eine fristlose darf man nicht so stehen lassen, da sie empfindlich die weitere berufliche Laufbahn beeinträchtigt.

Beim Arbeitsgericht wird es dann eine Güteverhandlung geben, bei denen in den meisten Fällen zu einer gütigen Einigung geben, bei der die verhaltensbedingte in eine betriebsbedingte Kdg. umgewandelt wird.

Im Ernstfall, falls es zum Prozess kommt, muss man für den Richter plausibel eine Erklärung liefern, warum das Kupfer in Ihrem Spind lag. Auch wenn der AG unberechtigt den Spind geöffnet haben sollte, sollte der AN das vernünftig erklären können. Da alles Abwägungssache ist - auch das Öffnen des Spinds - sollte man hier sich nicht auf leicht zu durchschauende Ausreden versteifen.

Denn mir beispielsweise nicht so ganz klar, warum die Reste in Ihrem Spind gelandet sind. I.A. sind doch irgendwelche Behälter, in die man das reinlegt direkt am Arbeitsplatz. Einmal am Tage wird man das dann ausleeren, warum dann ausgerechnet in Ihren Spind?




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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


-- Editiert am 21.11.2009 11:57

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#4
 Von 
Abercrombie1892
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein es stand vorher kein Verdacht, weil ich nix mitnehme aus der Firma. Ich hatte nach dem wickeln meist immer die Reste von den enden abgeschnitten und diese dann in die Taschen gepackt damit der Tisch nich zugemüllt wird. Er wollte meine arbeitshosen waschen lassen und ist deshalb an den Schrank gegangen ohne mein Beisein..
Ich werde am mon zum Rechtsanwalt gehen.. Die Beweise die er angeblich hat sind nichtig, da er sie auch manipulieren kann. Ich muss dabei sein und dann muss er mir die Kündigung aussprechen. Schriftlich hab ich sie schon bekommen am Freitag..

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
nein es stand vorher kein Verdacht, weil ich nix mitnehme aus der Firma. Ich hatte nach dem wickeln meist immer die Reste von den enden abgeschnitten und diese dann in die Taschen gepackt damit der Tisch nich zugemüllt wird.
Gut, wenn am Arbeitsplatz kein Behälter stand, in den man diese Reste jeweils legen sollte, klingt die Erklärung plausibel.

quote:
Er wollte meine arbeitshosen waschen lassen und ist deshalb an den Schrank gegangen ohne mein Beisein..
Hat das Ihr Chef schon häufig so gehalten oder ist das nur eine Ausrede Ihres Chefs, denn ich könnte mir vorstellen, dass Ihre Arbeitshose doch nicht das erste Mal gewaschen werden sollte?
quote:
Ich werde am mon zum Rechtsanwalt gehen.
Das Arbeitsverhältnis dürfte so oder so keinen Bestand mehr haben, daher wäre auch die Möglichkeit die Klage persönlich mit Hilfe des Gerichts zu formulieren, in Betracht zu ziehen. Schließlich muss man die Kosten des Anwalt in der 1. Instanz - unabhängig vom Ausgang - selber tragen. Beim Arbeitsgericht gibt es dazu eine Rechtsantragstelle.

In solch einem Fall sollte in einen evtl. Vergleich auch das Zeugnis mit aufgenommen werden. Daher wäre es schon ratsam einen Anwalt damit einzubeziehen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


-- Editiert am 21.11.2009 12:46

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#6
 Von 
Abercrombie1892
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke das war das erste mal das er arbeitshosen ohne mein Beisein aus dem Schrank holt. Er hatte mir am montag um 11 kurzfristig Urlaub gegeben, da mal wieder keine Arbeit da war.. Ob ich ihn wollte oder nicht war ihm *******gal.. Die anderen Kollegen die er vorher gekündigt hatte mit einem Monat Kündigungsfrist hat er den gedämmten Monat zum Arzt geschickt, weil keine Arbeit da war..

Ein Behälter steht schon da, aber im Effekt habe ich immer die Reste vom Tisch gewischt.. Die Reste in die Brusttasche gesteckt und den nächsten Motor geschnappt. Ich bin selbst leider kein sehr ordentlicher Mensch was meinen Arbeitsplatz angeht.. Das wissen alle und ich hab ihm auch am Freitag gezeigt ( war extra deswegen schnell auf Arbeit, weil ich geschockt war ) und hab ihm meine Schubladen am Arbeitsplatz gezeigt wo auch noch kleine Reste wild umher gelegen hatten.

Ich bin einfach sauer das er an meinem privaten Schrank ging.. Ich hoffe das meine privaten Sachen alle noch drin sind..

Am mon versuche ich das auch nocheinmal mit ihm privat zuklären, ich meine wir sind auch nur Menschen.. Suche aber trotzdem einen Rechtsanwalt auf..

Wir haben auch nur 20 Tage Urlaub im Jahr.. Meint ihr das ist rechtens..?

Vielen dank erstmal für eure antworten..!! Wünsch noch allen ein schönes Wochenende.. :)

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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

24 Tage sind mindestens vorgeschrieben § 3 Abs. 1 BUrlG . Die dürfte man im Ihren Fall noch ab 2006 geltend machen können (verbessert Ihre Karten bei einem evtl. Vergleich)

Da das mit den Hosen bisher nicht üblich war, dürfte der AG gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen haben, denn in Wirlichkeit - jedenfalls können Sie das vor Gericht behaupten - ging es nur um eine persönlichkeitsverletzende Suche nach einem Kündigungsgruind. Alles andere ist kaum mit Hilfe der Lebenserfahrung zu erklären, da müsste der AG schon ganz besondere Umstände, warum hier ausgerechnet der Spind geöffnet wurde, vortragen. Die Reinigung hätte zur Not wohl auch etwas Zeit gehabt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@mitetwaserfahrung

die 24 werktage nach burlg entsprechen 20 arbeitstagen bei einer fünftagewoche. das dürfte also stimmen.

@***********

nicht in ordnung ist, dich wg mangelnder arbeit 'in urlaub' zu schicken, zumal du nicht einverstanden warst. er hat dich für den rest des tages freigestellt .

was willst du mit einem gespräch? dein chef hat die sache doch längst auf eine andere ebene gehoben. das einzige, was dir jetzt hilft oder noch helfen kann, ist eine kündigungsschutzklage.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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