Hallo,
ich habe eine fristlose Kündigung per Post erhalten (Einschreiben ohne Rückschein), meine Adresse ist allerdings falsch geschrieben.
Kann ich einfach den Brief zurückschicken?
Danke und Gruß
Fristlose Kündigung - Einschreiben mit Rückschein
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Und was willst du damit erreichen? Damit du später sagen kannst du hast den Brief nicht bekommen?????????
Mal davon abgesehen, dass das Schreiben fehlerhaft und die Kündigung unberechtigt ist (klagen werde ich ohnehin), meine Frage war: muss nicht eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfolgen?
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möglicherweise war auch in dem brief nix drinnen, das heißt ein lehrer umschlag. Bei firma anrufen ob gekündigt wurde und dann klage erheben. bis die firma gerafft hat das nix drin war ist die 14tagesfrist rum, dann wäre nur noch eine ordentliche möglich.
Geht nicht, der Chef ist hysterisch.
Er hat schon ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht am Hals mit meiner Vorgängerin.
Kann ich den Brief einfach wegwerfen oder mit dem Vermerk Empfänger unbekannt / Adresse unbekannt bei der Post abgeben? dann muss er die Kündigung noch einmal schicken.
@andreas.hauser
sollte es sich um einen 'lehrer umschlag'gehandelt haben, war der pädagoge wohl ummantelt
ein umschlag kann zwar nicht lehrhaft, aber leer sein.
@berliner
nein, eine kündigung muss lediglich in der schriftform erfolgen. ob nun einschreiben x oder y oder ob er ihn selbst in deinen kasten wirft, ist dabei egal, wenn der ag den zugang beweisen kann.
sunbee
Es bleibt im Übrigen natürlich dabei, dass nur bestätigt wird, dass ein Brief eingeworfen wurde. WAS für ein Brief, bleibt offen.
Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart (Az.: 21 Ca 2762/01
). Demnach bleibt eine Kündigung ungültig, wenn das Schreiben nicht zugestellt werden kann und der Empfänger es bei der Post nicht abholt.
Der hinterlassene Benachrichtigungszettel sei kein Beweis für eine Zustellung, da daraus der Inhalt des Schreibens nicht hervorgehe, heißt es weiter. Eine Kündigung per Einschreiben sei erst dann gültig, wenn der Brief tatsächlich zugestellt oder bei der Post abgeholt wurde.
Letzte Frage: kriege ich jetzt eine Sperre (12 Wochen) vom Arbeitsamt, oder wartet das Amt auf das Urteil des Arbeitsgerichts?
quote:
Kann ich den Brief einfach wegwerfen oder mit dem Vermerk Empfänger unbekannt / Adresse unbekannt bei der Post abgeben? dann muss er die Kündigung noch einmal schicken.
Was willst du damit erreichen? Du willst doch eh klagen. Das Risiko wäre mir zu hoch, die Kündigung einfach nicht empfangen zu haben. Denn wenn der AG mit der nächsten Zustellung *bummelt*, ist die 3-wöchige Klagefrist um, und die erste Kündigung wird u.U. wirksam!
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