Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Meine Freundin möchte bei Ihrem Arbeitgeber fristlos kündigen, da es einige Differenzen mit ihrem Arbeitgeber gibt.
Sie fehlt bereits seit ca. 1 Monat ohne AU.
Ist es möglich, rückwirkend zu kündigen? Beispielsweise zum 01.04.?
Grüsse
YAddlDE
Fristlose Kündigung - Ist es möglich, rückwirkend zu kündigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



*Sie fehlt bereits seit ca. 1 Monat ohne AU.*
... da wundert mich, dass der AG sie nicht schon gefeuert hat.
rückwirkend ist nicht möglich, fristlos - von ihrer seite - vmtl.genau so wenig, jedenfalls nicht ohne kenntnis der differenzen. denn fristlos bedarf schon guter gründe.
möglich ist auf jeden fall ein aufhebungsvertrag.
-- Editiert von blaubär49 am 18.04.2007 11:10:34
Wenn Ihre Freundin bereits seit einem Monat nicht mehr zur Arbeit erschienen ist und auch keine AU vorgelegt hat, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass der AG bereits gekündigt hat?!
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Der Arbeitgeber hat eben noch nicht gekündigt, hat aber einen Aufhebungsvertrag angeboten.
Zu welchem Termin kann ein Aufhebungsvertrag ausgestellt werden? Zum Monatsende oder per sofort?
Grüsse
YAddlDE
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