Fristlose Kündigung - Probezeit

16. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
emailjunkey
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Probezeit

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht dass beide Seiten während der Probezeit von 6 Monaten zum Ende eines Monats mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen dürfen.

Jetzt habe ich fristgerecht zum 30.09. gekündigt. Mein Arbeitgeber ist ist ziemlich sauer und will mich fristlos kündigen. Dafür sucht er Gründe.

meien Frage lautet: Kann er mir überhaupt noch fristlos kündigen wenn ich bereits gekündigt habe.

Welche Gründe gäbe es dafür??? Muss er während der Probezeit eine Abmahnung der fristlosen vorausschicken.

mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Er könnte schon jetzt noch fristlos kündigigen, wennn es einen Grund dafür geben würde.Zum Beispiel Diebstahl oder Dergleichen.Zur einer fristlosen Kündigung
bedarf es keiner Abmahnung.Wie gesagt es müssen aber die Voraussetzungen dafür geschaffen sein.Wenn es Ihm nicht passt, kann er Dich doch von der Arbeit frei stellen, dann sieht er Dich nicht mehr.
Ansonsten würde ich mich AU schreiben lassen.Dies ist aber kein Grund füt den AG Dich fristlos zu kündigen.Lass Dir nichts unterschieben, in solcher Situation muss man mit allem rechnen.

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

>>Ansonsten würde ich mich AU schreiben lassen.Dies ist aber kein Grund füt den AG Dich fristlos zu kündigen.<<

Genau das koennte sehr wohl einer sein (ist aber ziemlich schwierig).

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Sollte trotz aller Zweifel eine fristlose Kündigung kommen, dann muss innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gibt es rechtswirksam keine Kohle für Zeit. Auch kein Arbeitslosengeld.

Da muss nun wirklich schon was Schwerwiegendes anfallen.

Oder würde der neue AG Dich vielleicht gerne auch früher sehen ? Wenn ja, kann mit dem alten ein entsprechender Aufhebungsvertrag geschlossen werden.
Aber erst müsste was Schriftliches vom neuen vorliegen, dass das Arbeitsverhältnis auch gerne früher beginnen kann. Dann braucht der alte sich auch nix Böses einfallen zu lassen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich schließe mich CAM an.

Der Vorschlag von Slavonia ist geradezu eine Steilvorlage für einen AG der fristlos kündigen will.

Der Umstand, dass Du selbst schon gekündigt hast, schränkt die Möglichkeiten des AG für eine Kündigung nicht ein.

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