Fristlose Kündigung-Rechtens?

25. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
szaros
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Fristlose Kündigung-Rechtens?

Hallo,
habe da mal eine Frage,vielleicht kann jemand mir eine antwort geben,
Habe heute die fristlose Kündigung erhalten mit folgenden Begründungen:
Schwarzfahren mit firmeneigenen PKW
Verweigerung der Arbeitsaufnahme
Notorische Unpünktlichkeit
Ich habe folgendes getan:
Bin Montags fast immer zu spät auf ( und manchmal in der Woche) auf die Baustelle gekommen,
Letzten Freitag als der Wintereinbruch kam, wurde ich von meinem Vorarbeiter darüber unterrichtet das der Chef es mir nicht erlaubt mit dem Firmenwagen nach Hause zu fahren , da er zuerst in die Firma muss wegen Winterreifen.
Ich bin aber trotzdem gefahren und hatte noch 3 Kollegen mit.Normalerweise hätte ich am Sonntagabend mit noch einem Kollegen schon wieder zurückkommen müssen ( arbeite in Holland) es war aber zu gefährlich zu fahren
so das ich und der Kollege zu Hause geblieben bin und dummerweise auch noch am Sonntag mein Handy ausgeschaltete habe, so konnte man mich nicht erreichen. Bin am Sonntag auch noch hingefallen und seit montag krankgeschrieben, das habe ich dann am Montag Mittag meinem Chef per E-Mail auch mitgeteilt, worauf er mir antwortete das ich fristlos gekündigt wurde und heute habe ich diese auch schriftlich erhalten.Aus diesem Grund des Fernbleibens von mir und meinem Kollegen hat mein Chef angeblich Schwierigkeiten auf den Baustellen bekommen-wir sind immer im 2-er Team täig-
und man habe ihm auch gleich 2 Baustellen abgenommen da er ja kein Personal oder zu wenig hätte, weil die anderen 2 Kollegen welche ich mitgenommen sich iener krank schreiben lies und der andere einfach Urlaub macht, wir alle 4 haben diese fristlose Kündigung erhalten.
Auch bin ich öfters ohne das Wissen von meinem Chef mit dem Firmenwagen und Kollegen einfachmal weggefahren, Stadtbesichtigung und so.
Arbeiten tue ich seit Juli in der Firma
Habe eine Abmahnung erhalten, wegen Unpünktlichkeit und Schwarzfahren
Hätte ich nicht erst noch eine Abmahnung bekommen müssen, bevor er mich fristlos kündigt?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ob eine kündigung *rechtens* ist entscheidet letzlich ein richter (oder der zeitablauf, indem du drei wochen ins land gehen lässt - danach gilt jede kündigung).
offenkundig ist, dass du dich über ein klares verbot hinweggesetzt hast, abmahnungen hast du auch schon bekommen, so dass es im prinzip weiterer abmahnungen nicht bedurfte. die einzige frage bleibt, ob die fristlose kündigung ggf. hält oder in eine fristgerechte umgedeutet würde. vielleicht hat dein chef ja auch ersatzweise schon die fristgerechte mit in die kündigung geschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

'Hätte ich nicht erst noch eine Abmahnung bekommen müssen, bevor er mich fristlos kündigt?'

Nö. Das mit dem '3 Abmahnungen = Kündigung' ist eine weit verbreitete falsche Legende.

Ansonsten kann [und will] ich zur Berechtigung der fristlosen Kündigung nichts sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zum Thema fristlose Kündigung wegen Zuspätkommens folgender Link:

http://board.raidrush.ws/archive/t-19918.html


Ich denk grade, was ist ein Fake oder Troll oder sowas, und der Satz:
Auch bin ich öfters ohne das Wissen von meinem Chef mit dem Firmenwagen und Kollegen einfachmal weggefahren, Stadtbesichtigung und so.

macht mich doch recht stutzig.

-- Editiert von hamburgerin01 am 25.11.2008 22:03

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
szaros
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)


Ja, ich bin desöfteren mit meinen kollegen weggefahren, obwohl der Firmenwagen nur zur Benutzung für die Fahrten zwischen Unterkunft (in Holland) und der Baustelle und zurück genutzt werden durfte.Er hat auch immer Stunk gemacht das wir einafchso viele km gefahren sind ohne Erlaubnis und auf Firmenkosten.Aber ich denke das macht doch jeder dem langweilig ist.Ausserdem ist der Chef in Deutschland und wir in Holland, der kontrolliert die Fahrtenbücher aller 14 Tage.
Ja die fristgerechte Kündigung steht auch hilfsweise in der fristlosen drin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

'Aber ich denke das macht doch jeder dem langweilig ist.'

:crazy:

Ich schließe mich hiermit der Vermutung von hamburgerin01 an.

----EOD----

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

na. jetzt hast ja Zeit, dir über deine Langeweile Gedanken zu machen...

-----------------
"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
braveheartsino
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 12x hilfreich)

wie meine vorredner es schon gesagt haben, ist es nicht notwendig, drei Abmahnungen vor einer Kündigung zu erhalten.

Wenn du die Firma schädigst (z.Bsp. klauen oder auch den Firmenwagen zu privaten Zwecken zu nutzen) dann ist eine Kündigung durchaus ohne vorherige Abmahnung möglich.

Und so blauäugig zu sein nd zu sagen, das macht doch jeder dem langweilig ist und der Chef merkt es eh nicht, weil er alle 14 Tage die Fahrtenbücher kontrolliert, schreit ja zum Himmel.

Zumindest hättest du deinem Chef Bescheid geben können oder gar um Erlaubnis fragen können, ob es in Ordnung ist, wenn du den Wagen nicht zur Firma fährst.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.481 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen