Fristlose Kündigung - Sperre

6. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
janob1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Sperre

Hallo,

wenn man fristlos gekündigt wird, bekommt man ja überlicherweise eine 12 Wochen Sperre vom Arbeitsamt.

Wird man auch gesperrt, wenn man meint das keine Pflichtverletzung vorliegt und man gegen die Kündigung Klage einreicht ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Sperre wird aufgehoben, wenn die Klage erfolgreich war.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


gegen eine fristlose kündigung sollte man eigentlich (fast) immer klagen,
zu verlieren hat man nichts

die chance, daß eben kein grund vorliegt, der es dem AG unmöglich macht, daß "unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."
ist recht hoch

insbesondere bei "pflichtverletzungen", die in vielen fällen eine vorherige (wirksame) abmahnung nötig machen

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