Fristlose Kündigung .... Sperrfrist

16. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
teddy66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung .... Sperrfrist

Hallo!!!

Ich habe da eine Frage:

Wenn ich eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erhalten habe bekomme ich bei der Arbeitsagentur für Arbeit eine 12c wöchige Sperre....ist doch richtig so???

Was ist nun, wenn ich nun sofort einen neuen Job bekommen habe und dieser ist mit einer sechswöchigen oder dreimonatigen Probezeit versehen. Wenn mir der Arbeitgeber dann nach sechs Wochen/drei Monaten in der Probezeit kündigt.....geht die Sperrfrist dann weiter ab dem Datum???

Vielleicht kann mir das jemand beantworten....wäre sehr nett ... schon mal vielen Dank im voraus!!!

MfG

teddy66

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2433x hilfreich)

@teddy

:forum:

sozialrecht.

ja, wenn du arbeitslos wirst, wird die sperre eintreten

sunbee

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