Hallo!!!
Ich habe da eine Frage:
Wenn ich eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erhalten habe bekomme ich bei der Arbeitsagentur für Arbeit eine 12c wöchige Sperre....ist doch richtig so???
Was ist nun, wenn ich nun sofort einen neuen Job bekommen habe und dieser ist mit einer sechswöchigen oder dreimonatigen Probezeit versehen. Wenn mir der Arbeitgeber dann nach sechs Wochen/drei Monaten in der Probezeit kündigt.....geht die Sperrfrist dann weiter ab dem Datum???
Vielleicht kann mir das jemand beantworten....wäre sehr nett ... schon mal vielen Dank im voraus!!!
MfG
teddy66
Fristlose Kündigung .... Sperrfrist
16. Juli 2007
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Frage vom 16. Juli 2007 | 20:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung .... Sperrfrist
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#1
Antwort vom 16. Juli 2007 | 21:50
Von
Status: Gelehrter (10619 Beiträge, 2433x hilfreich)
@teddy
sozialrecht.
ja, wenn du arbeitslos wirst, wird die sperre eintreten
sunbee
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