Huhu,
mein Freund war seit September bei einer Firma als Berufskraftfahrer angestellt.
Aus der Probezeit war er schon raus.
Nun kam am Montag plötzlich die fristlose Kündigung (nach Auseinandersetzung mit Chef) ohne Begründung!
Hiermit wollen wir natürlich vors Arbeitsgericht ziehen.
Arbeitslos hat er sich auch schon gemeldet.
Nun haben wir Heute erfahren das der Chef eigentlich hätte die ganze Zeit die Überstunden bezahlen müssen.
Meine Schwiegermama kam Heute zu Besuch (wohnt 300 km entfernt von uns) und schaute sich mal den Arbeitsvertrag an.
Dort ist keinerlei Regelung wie mit den Überstunden verfahren wird.
Weder das keine Überstunden bezahlt werden noch das sie bezahlt werden oder ein Freizeitausgleich stattfindet.
Sie hat nun gesagt das wir trotzdem auch die Überstunden einklagen können.
Es fanden Überstunden von ca. 40 Stunden pro Monat statt, welche auf der Fahrerkarte natürlich auch drauf sind.
Seine Arbeitszeit ist vertraglich von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geregelt.
Er arbeitete allerdings schon von 6:00 Uhr bis meist 17:00 Uhr, manchmal auch länger.
Sein Chef sagte auf Nachfragen (bei Vertragsunterzeichnung und auch später bei Gesprächen) das er nicht verpflichtet sei Überstunden zu bezahlen und das er diese auch nicht bezahlt.
Schriftlich gibt es, wie gesagt, jedoch gar nichts!
Würde mich freuen wenn mir Jemand kurz dazu etwas sagen kann.
Habe schon nebenbei im Netz geschaut, aber leider noch nichts aussagekräftiges gefunden.
Liebe Grüße
Angi
Fristlose Kündigung - Überstunden, Freizeitausgleich
Hallo,
quote:
Er arbeitete allerdings schon von 6:00 Uhr bis meist 17:00 Uhr, manchmal auch länger.
Auf Anweisung des AG?
MfG
Ihr AG muss Ihnen auf Verlangen Ihre Arbeitszeiten aushändigen, somit wäre ein entsprechender Nachweis zu erbringen.Er ist auch verpflichtet Ihre Arbeitszeiten für 2 Jahre aufzubewahren.Persönliche Aufzeichnungen von Ihnen zu geleisteten Arbeitsstunden, wären auch nicht schlecht.Ich frage mich allerdingst wie Sie als Berufskraftfahrer derartig viele Überstunden haben können? Wenn Sie mit Fahrerkarte fahren, müsste Ihnen Ihr elekronischer Fahrtenschreiber ja schon mitgeilt haben, dass die wöchentlichen Lenk und Ruhezeiten überschritten worden sind. Mit der Kündigungsschutzklage würde ich gleichzeitig die Bezahlung der Überstunden einfordern.
Wenn keine Regellung zwecks Überstunden getroffen wurde, müssen diese auch bezahlt werden. Auch würde eine Regellung im Arbeitsvertrag, in der ca.40 Überstunden unendgeldlich zu leisten werden, Sittenwirdrig sein.
Bedenken Sie bitte, dass im Arbeitsrecht jeder seine Kosten selber tragen muss.Versuchen Sie vorerst ohne Anwalt auszukommen, beim Gericht können Sie die Hilfe eines Rechtspflegers in Anspruch nehmen.Notfalls können Sie zu jeder Zeit einen Anwalt ein Mandat erteilen. Sie können auch die Klage selber formulieren und zum Gericht schicken.
-- Editiert am 11.04.2009 17:26
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Vielen Dank für die Antworten.
Er bekommt so viele Arbeitsstunden zusammen, weil er viel Wartezeiten hat (Auslieferungen 12 Tonner) und in diesen Zeiten auch Pause gemacht wird, da ja bis auf Warten nichts zu tun ist.
Da er von seinem AG gezwungen ist, alles auszuliefern und abzuholen, was ihm aufgetragen wird, kommen die langen Arbeitszeiten zusammen.
Beweise hat er ja auf der Fahrerkarte, die leider noch der Vorarbeiter in seinen Besitz hat.
Er hat sie am Wochenende einfach eingesteckt, zum auslesen der Karte, sagte er.
Ich habe ihm Zeit bis Dienstag gegeben die Karte meines Freundes im Büro abzugeben. Das Firmenhandy haben wir so lange als Pfand behalten, was auch ausdrücklich zu ihm gesagt wurde.
Übrigens ging es bei der letzten Auseinandersetzung mit dem Chef darum das mein Freund einen Abholer nicht abholen kann, da er es zeitlich wegen eines anderen Abholers nicht schaffen würde.
Daraufhin wurde der Chef natürlich sauer und wurde unfair.
Ich persönlich denke das mein Freund die Kündigung bekam, weil er sich wehrte.
Ich hatte selbst ein Gespräch mit seinem Chef, welcher bereit war mit uns ein Gespräch zu führen, jedoch meldete er sich nicht wie abgesprochen, sondern fuhr in den Urlaub und schrieb davor die Kündigung.
Dienstag reichen wir die Klage ein. Rechtsanwalt hoffe ich nicht zu brauchen, da keine Rechtsschutz, leider.
Liebe Grüße
Angi
quote:
Da er von seinem AG gezwungen ist, alles auszuliefern und abzuholen, was ihm aufgetragen wird, kommen die langen Arbeitszeiten zusammen.
Das beantwortet aber nicht meine Frage. Weißt der Chef an, dass er z.B. um 6 Uhr anfangen soll oder nicht?
Mein Freund hatte indirekte Anweisung.
Er war gezwungen fürher anzufangen, da die Kunden , die beliefert werden, nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit Warenannahme haben und wenn er diese deshalb nicht beliefern konnte, welche auf den Deckel bekam.
Auch arbeitete er 2 Wochen lang für eine andere Firma von seiner Firma aus (Firma hat aufträge bei Speditionen und stellt LKW, ist auch für alles verantwortlich und bekommt Strafe, wenn etwas nicht ausgeliefert wird) bei der er um 6 Uhr anfangen musste und laut Firma um spätestens 17 Uhr Feierabend hätte.
Dies war nicht der Fall. In diesen zwei Wochen hat er 12 Stunden pro Tag gearbeitet udn konnte keinerlei Lenkzeiten einhalten.
Bei Ansprache wegen der Lenkzeiten bekam er vom Chef nur zu hören das er Pause drücken sollte sobald er beim Kunden sei, dann könne er auch seine Lenkzeiten einhalten.
Darüber hatte ich hier auch schon geschrieben.
Es gibt in dieser Firma noch einige andere Mitarbeiter die es fast noch schlimmer haben. Ich denke einige wären auch zu einer Aussage bereit.
Viele sind dort von alleine gegangen, viele wurde gekündigt, weil sie sich wehrten.
Wer dort nicht alles ausliefert, wird zurechtgestutzt und wer sich wehrt, gekündigt.
Liebe Grüße
Angi
kann irgendwie die antwort nicht sehen....
... also, noch ein Versuch: Überstunden sind dann welche, wenn sie ausdrücklich oder implizit angeordnet sind. 'Ausdrücklich' ist die klare Anweisung, 'implizit' ergibt sich aus der Natur der Sache/des Auftrages. Wenn also Ware zu einer bestimmten Zeit auszuliefern ist, die außerhalb der üblichen AZ liegt oder dazu führt, dass diese überschritten wird, ist das eine implizite Anweisung.
Gleichwohl sehe ich noch nicht, was dir oder euch das hilft. Im K-Schutz geht es erst einmal um die Frage, ob noch ein AV besteht. Die Forderung wg der Ü-Stunden ist davon völlig unabhängig. Allenfalls in einen Vergleich kann man diese Überlegungen mit einbringen.
http://www.123recht.net/Arbeitsverweigerung-des-Arbeitnehmers-__a40427.html
Aus eigener Erfahrung (durch meine Freundin) weiß ich, dass der AG sämtliche Stunden,die ein Angestellter mehrleistet,auch bezahlen muß.
Meine Freundin ist zum damaligen Zeitpunkt Verkäuferin in einer Bäckerei gewesen,mußte dort morgens wie abends auch früher/länger arbeiten, Ware nachzählen,einräumen,Bestellung machen, abends dann Tresen ausräumen,wieder Ware zählen usw,und,was "nur" nach Kassenschluß machbar ist, die Kasse zählen.
Der Chef kam damals auch an und wollte diese Stunden nicht bezahlen,wurde allerdings durch das AG Elmshorn eines besseren belehrt,somit mußte er sämtliche Mehrgeleisteten Stunden nachzahlen.
Der Angestellte ist allerdings in der Pflicht,seine geleisteten Stunden zu belegen.
Was deinem Freund ja zugute kommt,da er eine Fahrerkarte hat und somit eh alles abrufbar ist.
Laut AG Elmshorn endet die tägliche Arbeit mit Verlassen des Geschäftes,und nicht mit Ladenschluß desselben, da Angestellte ja danach noch andre Tätigkeiten verrichten müssen (Tresen leeren,Ware in die Kühlung bringen usw)
Gerade das ist es aber,was viele Firmen nicht einsehen wollen, wenn man sich mal die Stunden zusammenrechnet,die da auflaufen,wird einem ganz anders.
Zitat Rechtspfleger AG Elmshorn: Wieso sollen sie auch nur eine Stunde ihrer Arbeitszeit dem Arbeitgeber schenken?Die Bezahlung steht ihnen zu also setzen wir uns dafür ein.
SO und nicht anders muß es sein!
Es wird Zeit,dass sich Angestellte mal auf die Hinterbeine stellen und nicht mehr alles mit sich machen lassen müssen
Was Berufskraftfahrer alles durchmachen müssen,wissen die meisten,denn nicht umsonst will den Job keiner haben, bei dem heutigen Streß seitens der Firma,schlechtes Arbeitsklima,Mobbing und teilweise reparaturbedüfrtigen Fahrzeugen. Wenn mann dann die Kontrollen der Polizei und der BAG noch dazunimmt,verliert man sowieso die Lust am Job.
Da werden Dinge vom Fahrer verlangt,die er eigentlich gar nicht wissen kann/ bzw muss, denn er soll ja "eigentlich" nur Fahren.
Allerdings übertragen mittlerweile alle Firmen Dinge wie z.b. Ladungssicherung an die Fahrer. Wer sich in letzter Zeit mal die Berichte im TV angeschaut hat, wird mitbekommen haben,dass selbst die Polizei/BAG im Computer nachsehen muß,wie eine Ladung gesichert richtig gesichert werden muß.
Wenn Beamte im PC nachschauen müssen,wie soll das ein Fahrer wissen?
Ladungssicherung sind übrigens auch Tätigkeiten,die ein Fahrer mitunter gar nicht bezahlt bekommt.
Ich kann dir daher nur raten,sich direkt ans zuständige Arbeitsgericht zu wenden.Rechtschutzversicherung sollte vorhanden sein,wenn nicht, helfen die einem dort aber auch ohne weiter.
Am besten sofort alle erforderlichen Unterlagen vorlegen,damit sich der Sachbearbeiter einarbeiten kann und dann ohne Rücksicht auf Verluste dem Arbeitgeber einen reinwürgen!
Hallo,
@Kalki
Als Berufskraftfahrer sollte man sich mit Ladungssicherung auskennen.
Wenn man sich damit nicht auskennt, sollte man den Beruf nicht ausüben. Oder man muß eben sehr viel Geld haben bei einer Kontrolle oder im Schadenfall.
Ab September dieses Jahres muss sich jeder Fahrer im gewerblichen Verkehr weiterbilden.
Da steht auch Ladungssicherung im Programm.
Sonst kann ich aber auch nur bestätigen das die Überstunden bezahlt werden müssen.
Ich meinte auch nicht ,dass Berufskraftfahrer sich nicht mit Ladungssicherung auskennen müssen. Im Gegenteil, Ein LKW-Fahrer wird sicherlich seine Ladung sichern,so gut er es eben kann bzw weiß (im Normalfall).
Wie allerdings jetzt schon mehrfach im TV zu sehen war, sind für gewisse Ladungen und Fahrzeugtypen schon PCs notwendig,um eine korrekte Ladungssicherung ausarbeiten zu können.
In einem Beitrag kamen die Ordnungshüter mal auf knapp 50 (!) Spanngurte, da frage ich mich,welcher LKW hat in seinen Staukästen 50 Spanngurte und vor allem welcher Fahrer würde wissen,wie und wo er diese 50 Gurte anzuschlagen hat.
Oftmals ist es ja auch so,dass im Werk die Ware bereits verladen wird und gesichert ist. Jetzt kommt der Fahrer mit seiner Zugmaschine drunter und soll sofort losfahren,weil Zeit ja Geld ist.
Manche Fahrer tun das dann gutgläubig,bis halt eine Kontrolle kommt,dann hat er die Popo-Karte.
Wenn allerdings,wie ich schon sagte, Ordnungshüter Computer benötigen,um eine astreine Ladungssicherung auszurechnen, wie soll es dann der Fahrer machen,ich hab bisher keinen LKW mit PC gesehen.
Daher sind hier die Speditionen bzw Verlader auch gefragt,gewissenhaft zu arbeiten, denn 50 Gurte hat man nicht in ner Stunde angebracht,Zeit,die der Fahrer wieder rausholen darf.
quote:
Wie allerdings jetzt schon mehrfach im TV zu sehen war, sind für gewisse Ladungen und Fahrzeugtypen schon PCs notwendig,um eine korrekte Ladungssicherung ausarbeiten zu können.
In einem Beitrag kamen die Ordnungshüter mal auf knapp 50 (!) Spanngurte, da frage ich mich,welcher LKW hat in seinen Staukästen 50 Spanngurte und vor allem welcher Fahrer würde wissen,wie und wo er diese 50 Gurte anzuschlagen hat.
Na das versteh sogar ich. Wenn ich mit einem ungeeignetem Bofrostlaster eine Tonne Sand transportieren willst, muss ich eben jedes Korn extra sichern.
Deswegen kommen die im TV auch auf 50 oder 80 Gurte. Für jedes Stück einen.
Die 50 Gurte sind eher theoretisch, soviel Zurrpunkte hast du doch gar nicht.
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Daher sind hier die Speditionen bzw Verlader auch gefragt,gewissenhaft zu arbeiten, denn 50 Gurte hat man nicht in ner Stunde angebracht,Zeit,die der Fahrer wieder rausholen darf.
Deswegen bekommen die ja auch ne Strafe. Nur ist es deine Aufgabe das zu kontrollieren, deswegen bekommst du ne Strafe.
Wenn du nicht in der lage bis deine Aufgaben zu bewältigen - dann lass es.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Hallo,
quote:
In einem Beitrag kamen die Ordnungshüter mal auf knapp 50 (!) Spanngurte, da frage ich mich,welcher LKW hat in seinen Staukästen 50 Spanngurte und vor allem welcher Fahrer würde wissen,wie und wo er diese 50 Gurte anzuschlagen hat.
Das mag schon sein wenn man sich nicht mit der Marterie auskennt.
Eventuell hätte schon eine Antirutschmatte geholfen um die Anzahl der Spanngurte drastisch zu senken.
Auch einen Computer braucht man nicht zur Berechnung. Es gibt Tabellen für die Ladungssicherung.
Da ich zur Zeit eine Qualifizierungsmassnahme in dieser Richtung mache, kenne ich mich ein bisschen darüber aus.
Mir ist das ganze auch etwas suspekt was dem Fahrer alles zugemutet wird.
Und wenn was passiert hat der Fahrer die Arschkarte.
Zum Glück bin ich bis jetzt Lebensmittel in einem Kühlfahrzeug gefahren. Da war das ein bisschen einfacher.
Morgen,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich bekomme ja auch viel mit. Aus meiner Sicht müssen die Fahrer heutzutage viel mehr selbst kontrolieren, denn verlassen können sie sich dort auf Keinen mehr.
Es war schon oft genug so, das die Papiere falsch ausgestellt wurden. Termine für 3 Tage später gewesen sind, aber die Ware für z.b. den heutigen Tag bereit stand.
Mein Freund kam morgens um 6 Uhr, ging seine Papiere holen und begonn mit Laden. Je nachdem wie gut im Lager sortiert war, so gut fand er auch seine Sachen. Danach musste er noch zu einer anderen Firma fahren (Fahrtzeit ca. 35 min) dort auch wieder Papiere holen und nochmals Laden.
Erst dann ging es mit der Tour los.
Da er selbst laden musste, war er auch für die Ladungssicherung verantwortlich.
Er war oft genug der Fall das er nach neuen Klemmbrettern fragte (weil keine smehr hatte) und er bekam nur zur Antwort das man sich darum kümmere.
Passiert ist nie etwas und so musste er alles immer komplett mit Spanngurten sichern. Das kostete Zeit ohne Ende.
Im Übrigen hatte er rund 14 Spanngurte auf dem LKW die reichen mussten. Alles in einer Kiste auf der Ladefläche.
Klar haben die Fahrer viel Stress und müssen sich mit einigen Sachen rumärgern, aber manche Fahrer sind auch selbst schuld, wenn Sie sich auf Andere verlassen. Man muss einfach immer selbst kontrollieren, das geht nicht anders. Wie soll man sich sonst verteidigen, wenn man angehalten wird?
Mein Freund fährt aus Leidenschaft LKW und es ist sein Wunschberuf.
Wir werden auf jeden Fall aufs Arbeitsgericht fahren. Morgen hat es Nachmittags geöffnet und so werden wir es schaffen. Haben leider keinen Babysitter und müssen unseren Sohn mit einpacken.
Liebe Grüße
Angi
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