Hallo,
mir wurde zum 15.04.2011 fristlos gekündigt ich habe in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen muss der Arbeitgeber Bundeswehr)da war ich azubi mir mein Urlaubsgeld auszahlen?
Liebe Grüße
Fristlose Kündigung Urlaubsgeld?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Da Sie sich der Frage auf die nicht gewährten Tage beziehen, nehme ich mal an, Sie meinen das Urlaubsentgelt und nicht das Urlaubsgeld.
Für die ersten drei Monate des Jahres ist das Urlaubsentgelt anteilig zu zahlen. Pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
-----------------
""
Also habe ich doch ein recht auf Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs.4 BUrlG
oder sehe ich das etwas falsch?
Liebe Grüße
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Richtig. Es besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
So liebes Forum,
habe bis heute meine Urlaubsgeld nicht bekommen.
was soll Ich jetzt machen?
Liebe Grüße
-----------------
""
... erst einmal beim AG einfordern.
-----------------
""
Persönlich oder durch einschreiben evtl. Anwalt?
wann muss er spätestens bezahlt haben ?
Liebe Grüße und danke für die Antworten
-----------------
""
schriftlich, natürlich, und höflich-sachlich.
anwalt scheint mir derzeit übertrieben
auszahlung sollte mit dem nächsten gehaltslauf möglich sein, wenn der vorlauf nicht zu knapp bemessen ist. dann übernächster g.
-----------------
""
Hallo liebe Community,
Bis heute habe ich mein Urlaubsgeld noch nicht bekommen meine Lohnsteuerkarte wurde mir gestern zugesendet (endlich ALG beantragen).
Mein Arbeitgeber meinte da Ich zum 15.04.2011 ausgeschieden bin und am 01.05.2011 in der Buchungg was umgestellt wurde (Sap?) bin Ich nicht mehr erfasst worden.
Jetzt meine Frage, muss der Arbeitgeber innerhalb eines Zeitraumes das Urlaubsgeld bezahlen oder ist das beliebig?
Alleine da die meine Lohnsteuerkarte 1 Monat lang zurückgehalten haben ist doch nicht richtig oder?
Bitte helft mir
Liebe grüße
-----------------
""
Nochmal: Wenn Sie Ihr Urlaubsentgelt meinen, sollten Sie nicht das Urlaubsgeld einfordern. Das sind zwei Paar Schuhe.
Sie haben den Arbeitgeber inzwischen schriftlich aufgefordert?
-----------------
""
Und wie ist das mit der Arbeitslosenmeldung? Nicht dass da eine Sperre kommt.
wirdwerden
-----------------
""
Danke für die Antworten, Arbeitslosgemeldet habe Ich mich sofort als ich die Kündigung bekommen habe. Aber der Arbeitgeber hat mir meine Unterlagen für die Agentur für Arbeit nicht wirklich zügig zugesendet (1 1/2 Monate gewartet) wie gesagt vorgestern erhalten.
Eine Sperre bekomme ich nicht wurde mir vom Arbeitsamt gesagt Termin zum ALG beantragen habe ich am 16.06.2011.
Also schriftlich aufgefordert habe ich meinen ehemaligen Arbeitgeber, aber bisher kam nichts zurück, telefonisch wurde mir gesagt das es dauert da ich vor dem 01.05.2011 ausgeschieden bin und am 01.05.2011 in der Buchung was umgestellt wurde und ich dort nicht mehr erfasst bin.
wegen dem Urlaubsgeld & Urlaubsentgeld bin Ich leider etwas überfragt, aber als Azubi im Öffentlichen Dienst denke ich doch das Urlaubsgeld gemeint ist.
Habe noch keinen Urlaub nehmen können da die Kündigung kam deswegen muss mein Urlaub doch ausgezahlt werden, dass Geld meine Ich.
Liebe Grüße und Danke für die Antworten.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
64 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten