Fristlose Kündigung Urlaubsgeld?

6. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
go295223-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung Urlaubsgeld?

Hallo,

mir wurde zum 15.04.2011 fristlos gekündigt ich habe in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen muss der Arbeitgeber Bundeswehr)da war ich azubi mir mein Urlaubsgeld auszahlen?

Liebe Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da Sie sich der Frage auf die nicht gewährten Tage beziehen, nehme ich mal an, Sie meinen das Urlaubsentgelt und nicht das Urlaubsgeld.
Für die ersten drei Monate des Jahres ist das Urlaubsentgelt anteilig zu zahlen. Pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.


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#2
 Von 
go295223-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe ich doch ein recht auf Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs.4 BUrlG oder sehe ich das etwas falsch?

Liebe Grüße

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Richtig. Es besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

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#4
 Von 
go295223-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So liebes Forum,

habe bis heute meine Urlaubsgeld nicht bekommen.

was soll Ich jetzt machen?

Liebe Grüße

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

... erst einmal beim AG einfordern.

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#6
 Von 
go295223-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Persönlich oder durch einschreiben evtl. Anwalt?

wann muss er spätestens bezahlt haben ?

Liebe Grüße und danke für die Antworten



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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

schriftlich, natürlich, und höflich-sachlich.
anwalt scheint mir derzeit übertrieben
auszahlung sollte mit dem nächsten gehaltslauf möglich sein, wenn der vorlauf nicht zu knapp bemessen ist. dann übernächster g.

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#8
 Von 
go295223-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Community,

Bis heute habe ich mein Urlaubsgeld noch nicht bekommen meine Lohnsteuerkarte wurde mir gestern zugesendet (endlich ALG beantragen).

Mein Arbeitgeber meinte da Ich zum 15.04.2011 ausgeschieden bin und am 01.05.2011 in der Buchungg was umgestellt wurde (Sap?) bin Ich nicht mehr erfasst worden.

Jetzt meine Frage, muss der Arbeitgeber innerhalb eines Zeitraumes das Urlaubsgeld bezahlen oder ist das beliebig?
Alleine da die meine Lohnsteuerkarte 1 Monat lang zurückgehalten haben ist doch nicht richtig oder?

Bitte helft mir

Liebe grüße



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nochmal: Wenn Sie Ihr Urlaubsentgelt meinen, sollten Sie nicht das Urlaubsgeld einfordern. Das sind zwei Paar Schuhe.
Sie haben den Arbeitgeber inzwischen schriftlich aufgefordert?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Und wie ist das mit der Arbeitslosenmeldung? Nicht dass da eine Sperre kommt.

wirdwerden

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#11
 Von 
go295223-47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, Arbeitslosgemeldet habe Ich mich sofort als ich die Kündigung bekommen habe. Aber der Arbeitgeber hat mir meine Unterlagen für die Agentur für Arbeit nicht wirklich zügig zugesendet (1 1/2 Monate gewartet) wie gesagt vorgestern erhalten.

Eine Sperre bekomme ich nicht wurde mir vom Arbeitsamt gesagt Termin zum ALG beantragen habe ich am 16.06.2011.

Also schriftlich aufgefordert habe ich meinen ehemaligen Arbeitgeber, aber bisher kam nichts zurück, telefonisch wurde mir gesagt das es dauert da ich vor dem 01.05.2011 ausgeschieden bin und am 01.05.2011 in der Buchung was umgestellt wurde und ich dort nicht mehr erfasst bin.

wegen dem Urlaubsgeld & Urlaubsentgeld bin Ich leider etwas überfragt, aber als Azubi im Öffentlichen Dienst denke ich doch das Urlaubsgeld gemeint ist.

Habe noch keinen Urlaub nehmen können da die Kündigung kam deswegen muss mein Urlaub doch ausgezahlt werden, dass Geld meine Ich.

Liebe Grüße und Danke für die Antworten.

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