Hallo ich weiß leider nicht wie ich damit umgehen soll,
ich wurde am 28.04.10 fristlos gekündigt.
In meiner Kündigung stand als Grund Vertrauensbruch,
da ich für eine andere Arbeit eingeteilt werden sollte und als erstes bestätigt habe.
Als mich dann mein schlechtes Gewissen geplagt hat bin ich nach 10 Minuten wieder zum Chef und habe ihm erzählt das ich noch etwas anderes in ein paar Monaten vor habe.
Worauf er denk ich mal nicht unbedingt gut darauf reagiert hat.
Am nächsten Tag hat er mir die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Kann ich da irgend etwas machen?
-----------------
""
Fristlose Kündigung - Vertrauensbruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ich verstehe zwar deine problemdarstellung nicht, abgesehen davon, dass du 'fristlos' gekündigt bist. gegen die fristlose musst du mit einer kündigungsschutzklage vorgehen, weil fristlos doch wichtiger gründe bedarf.
-----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Grundsätzlich muss man gegen jede fristlose Kündigung vorgehen, da eine fristlose in der Regel äußerst negative Einflüsse auf die weitere berufliche Laufbahn hat.
Hierzu müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Ihr Bericht ist zwar etwas nebulös, aber so wie es hier ausschaut, wäre vermutlich kein wichtiger Grund gegeben. Vermutlich hätte der AG Sie nur Abmahnen dürfen, falls man hier von einer Arbeitsverweigerung sprechen könnte, denn schließlich hätte eine Abmahnung vielleicht dazu geführt, dass Sie die Arbeit doch ausführen, oder haben Sie sich komplett die Arbeit verweigert? Auch muss bei solchen Dingen auch immer untersucht werden, ob hier das Weisungsrecht des AG so weitreichend war.
Dies müsste höchstwahrscheinlich alles für Ihren Einzelfall beurteilt werden, so dass Sie wohl anwaltliche Hilfe, der Ihren Einzelfall etwas beurteilen kann, in Anspruch nehmen müssen.
quote:
In meiner Kündigung stand als Grund Vertrauensbruch, ... Am nächsten Tag hat er mir die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Ist nicht ganz eindeutig, aber er hat sie wohl nicht nur ausgesprochen sondern auch Ihnen schriflich gegeben oder? Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Vertrauensbruch ist wohl bei den AG in letzter Zeit sehr modern geworden (Kassenbons und Maultaschen lassen da wohl grüßen), aber nicht jedes Verhalten, das dem AG nicht gefällt, darf zum Vertauensbruch führen. Hier müssen die Fehler schon sehr schwerwiegend sein, fehlendes Vertrauen ist meist eben nur bei Diebstahl o.ä. begründet.
Wieviel Mitarbeiter hat der Betrieb, in dem Sie angestellt sind? Bei nicht mehr als 10 MA wirkt das KSchG nicht, so dass die Umdeutung der fristlosen in eine ordentliche - also eine mit Einhaltung der Kündigungsfrist - in der Regel rechtlich wirksam ist.
-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Neben den Problemen im späteren Berufsleben droht bei Duldung einer fristlosen Kündigung auch eine ALG-Sperre von bis zu 12 Wochen.
-----------------
""
ja mein betrieb hat aus mehr als 10 mitarbeiter bestanden und das mit den 12 wochen will ich ja verhindern, deswegen auch der schritt zum arbeitsgericht.
ich sollte auf montage geschickt werden, habe dieses am anfang bejaht und wie schon gesagt 10 minuten später dementiert, da , so denke ich, die montage aus mehreren schritten bestanden hätte, d.h. das ich öfters dorthin wäre, sie also länger mit mir etwas vorgehabt hätten. so denke ich, dass sie sich hinterrückt hintergangen gefühlt haben und mir dann die fristlose gegeben haben.
ps: die schriftliche habe ich bekommen.
-----------------
""
quote:
ihm erzählt das ich noch etwas anderes in ein paar Monaten vor habe.
quote:
dorthin wäre, sie also länger mit mir etwas vorgehabt hätten
Das ist für mich unklar. Wollten Sie über kurz oder lang bei Ihrem AG kündigen oder hatten Sie vor einen längeren Urlaub anzutreten?
Dann sehe ich es doch eher als Rücksichtnahme Ihrem AG gegenüber an, wenn Sie Ihn darauf aufmerksam machen wollten, dass Sie wohl Zweifel hatten, dass Sie auch noch zur Verfügung stehen, wenn der Auftrag lanfristiger ist als geplant. Dem Urlaub hätte ihr AG so oder so erst zustimmen müssen.
Ich sehe da bisher keinen Grund für einem "Vertrauensbruch", eher im Gegenteil.
Dass Sie zuerst zugesagt haben und dann die Zusage quasi begründet zurückgezogen haben, ist für mich auch kein Vertrauensbruch.
Ehrlich gesagt ist dieser Punkt bisher jedoch recht nebulös, aber für einen Vertrauensverlust müsste es schon schwerwiegende Gründe geben.
-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
63 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten