Hallo,
mich beschäftigt zur Zeit folgender Sachverhalt.
Frau L möchte am 16.12.04 Ihren Arbeitsvertrag zum 31.01.2005 kündigen.
Arbeitgeber H. kommt ihr aber zuvor und kündigt Sie am 16.12.04 fristlos. (Gründe für Kündigung haltlos --> Arbeitsgericht würde wohl fristlose Kündigung abbügeln)
Nun stehen also noch 6 Resttage Urlaub, 80 Überstunden und der halbe Monat Lohn aus.
Frau L. möchte nicht gegen die fristlose Kündigung des Arbeitsgebers H. arbeitsgerichtlich vorgehen, da Sie ja sowieso kündigen wollte und in der restlichen Zeit Ihren Resturlaub und Überstunden abgefeiert hätte.
Entstehen nun durch das Anerkenntnis (Untätigkeit der Frau L. gegen die Kündigung) der fristlosen Kündigung Probleme, falls Arbeitgeber H. nicht die restlichen Forderungen (Lohn Überstunden, Urlaub) ausbezahlen will ?
Wäre es besser die Kündigung anzufechten?
Danke für eure Mithilfe.
Blacky
P.S. Angemerkt sei, dass Frau L. bereits eine neue Arbeit zum 1.1.05 antreten wird.
-- Editiert von BlackDevil am 20.12.2004 18:06:07
-- Editiert von BlackDevil am 20.12.2004 18:07:31
Fristlose Kündigung! Wäre es besser anzufechten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich sehe keinen direkten Zusammenhang zwischen der Anerkennung der fristlosen KÜndigung und den Verpflichtungen des AG, die ausstehenden Forderungen zu begleichen.
Wenn der AG die Forderungen nicht möglichst bald begleichen will, könnte man ihm einen Zusammenhang vorführen.
Gibst du nicht, gehe ich vor Gericht. Ich denke, er versteht das. Also: sich schriftlich zusagen lassen, was er einem noch schuldet und wann er zahlt.
Ein Gerichtsverfahren wegen einer haltlosen fristlosen Kündigung wird teurer für ihn.
Ich denke, Frau L sollte auf jeden Fall gegen die Kündigung angehen.
Ein Grund (von vermutlich noch vielen anderen Gründen) ist, dass andernfalls in ihrem Zeugnis der 16.12.04 als Ende des Arbeitsverhältnisses ausgewiesen sein wird. Ein solches "krummes" Kündigungsdatum macht jedem unmissverständlich klar, daß hier eine fristlose Kündigung vorgelegen hat, die in der Regel auf ein schweres Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückschließen läßt.
Frau L. mag zwar schon einen Arbeitsvertrag ab 01.02.05 haben, aber 1stens kann das auch innerhalb der Probezeit schiefgehen (nicht zuletzt wegen des Zeugnisses!), und 2tens sollte sie auch an ihre Chancen beim ÜBERnächsten Arbeitgeber denken.
SM
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Frau L. wird warscheinlich trotz der o.g. Probleme nicht gegen die Fristlose Kündigung vorgehen, da es erstens rausgeschmissene Gerichts und Rechtsanwaltskosten bedeutet und der neue Arbeitgeben ein persönlicher Freund von Frau L. ist und 3. Frau L. sich irgendwann eh selbständig machen möchte.
Die Frage ist, ob sich durch das Anerkenntnis Probleme bei der Geltendmachung der ausstehenden Lohnforderungen ergeben.
Wenn Frau L. gegen die Kündigung Klage einreichen will, braucht sie weder dafür noch für die anschließende Verhandlung vor dem Arbeitsgericht einen Anwalt.
Kündigungsschutzklage kann sie bei der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht stellen und bekommt bei der Formulierung geholfen.
Selbst bei nicht unbedingt tadellosem Benehmen an der Arbeitsstelle sind Arbeitsgerichte sehr arbeitnehmerfreundlich in ihren Entscheidungen, so dass diese Kündigung wahrscheinlich in eine normale mit normaler Kündigungszeit umgedeutet wird.
Es ist auch zu bedenken, dass diese Art der Beschäftigungsbeendigung für sie (arbeits)lebenslänglich ein dunkler Punkt im Lebenslauf sein wird. Außerdem ist eine nicht zu erklärende Lücke im Lebenslauf.
Sie kann auch u.U. noch nach Jahren Schwierigkeiten beim Arbeitsamt bekommen, sollte sie doch einmal arbeitslos werden.
Naja Frau L. hat sich beim Arbeitsamt für die Zeit vom 17.12. bis 31.12. arbeitslos gemeldet und nun wurde erstmal Herr H. vom Arbeitsamt aufgefordert, die genauen Gründe der Kündigung anzugeben! Als wartmer mal ab!
Wie lang hat man Zeit gegen die Kündigung vorzugehen?
Was würde passieren wenn das Arbeitsamt Frau L. Recht gibt und die Kündigung aufgehoben wird und das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.1.05 endet.
Frau L. Hat ja dann vom 17.12. bis 31.01 keine Arbeit geleistet. Gibts dann damit Probleme ?
Drei Wochen hat man Zeit, die Kündigungsschutzklage einzureichen, also schnell zum Arbeitsgericht.
In dem Verfahren wird es einen Vergleich geben, Bezahlung mindestens bis zum 31.12.2004, vielleicht eine kleine zusätzliche Entschädigung in der Größenordnung von einem halben Monatsgehalt.
Selbst wenn es nichts weiter gibt, ist der Lebenslauf sauber und lückenlos.
Auf das wohlwollende Arbeitszeugnis achten und darauf bestehen, vielleicht auch gleich mit einklagen.
Man weiß nie, ob man das nicht in 10, 20 Jahren noch einmal braucht.
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