Fristlose Kündigung. Was passiert mit Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc. ?

28. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung. Was passiert mit Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc. ?

Hallo,

wegen einer blöden Sache hat mich mein Arbeitgeber fristlos gekündigt. Ich habe aber noch Resturlaubstage ( die extra vergütet werden ), etliche Überstunden ( die bezahlt werden ) und bekomme Weihnachtsgeld im Novembergehalt.

Meine Frage : Bekomme ich das noch alles ausbezahlt ? Auch das Weihnachtsgeld ( auf die Monate berechnet ) ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Meine Frage : Bekomme ich das noch alles ausbezahlt ? Auch das Weihnachtsgeld ( auf die Monate berechnet ) ?


Weihnachtsgeld setzt meist voraus, dass man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch beschäftigt ist, das müsste aus dem Vertrag oder Betriebsvereinbarungen hervorgehen.

Ich denke, das sollte zweitrangig sein. Man sollte eher die fristlose Kdg. angehen, da diese für das weitere Berufsleben negative Auswirkungen haben dürfte. So könnte man sich vielleicht einigen, dass man eine betriebsbedingte aushandelt mit vernünftigem Endtermin und sofortiger Freistellung mit Anrechnung des Urlaubs und der Überstunden.



-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 29.10.2019 01:23

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ist die fristlose Kündigung berechtigt? Das wäre hier die erste Frage. Wenn auch nur geringe Zweifel bestehen, man kann die Rechtmäßigkeit leicht über das Arbeitsgericht prüfen lassen. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht formuliert die Klage für Sie kostenlos.
Ansonsten sehe ich einen Anspruch auf Auszahlung von Urlaubsentgelt und Überstundenbezahlung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ist die fristlose Kündigung berechtigt? Das wäre hier die erste Frage. Wenn auch nur geringe Zweifel bestehen, man kann die Rechtmäßigkeit leicht über das Arbeitsgericht prüfen lassen. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht formuliert die Klage für Sie kostenlos.
Ansonsten sehe ich einen Anspruch auf Auszahlung von Urlaubsentgelt und Überstundenbezahlung.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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