Fristlose Kündigung

21. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
querius
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Fristlose Kündigung

Mein Freund ist seit 6 Jahren in einer großen Firma mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt. Er hat sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Wegen einer schweren psychischen Erkrankung war er nun 10 Monate nichts arbeitsfähig, da er in einer Klinik behandelt wurde. Jetzt hat er letzte Woche zum ersten Mal wieder gearbeitet, obwohl er immer noch nicht ganz stabil ist. Der erste Arbeitstag war gut und gleichzeitig sehr stressig für ihn, da er sich auch in einer Gruppenleiter-Position befindet.
Dazu muss man sagen, dass er weiterhin starke Medikamente einnehmen muss. Am Wochenende ist nun leider folgendes passiert: meinem Freund sind die Medikamente ausgegangen, wodurch er sich in einem psychisch sehr labilen Zustand befand. Dann hat er versucht, das Ganze durch Alkohol zu kompensieren, wodurch natürlich genau das Gegenteil eingetroffen ist, denn er hat sein Handy genommen und wüste Beschimpfungen per SMS an seine Kollegen verschickt. Tatsache ist, dass er total betrunken war und nichts mehr davon weiss. Die Belegschaft ist dann natürlich am nächsten Tag direkt zum Betriebsrat und zur Geschäftsleitung und nun droht ihm die fristlose Kündigung.
Das allerdings wäre in seinem momentan Zustand sehr fatal.
Es tut ihm ja auch alles sehr leid und er hat sich auch bei den entsprechenden Leuten entschuldigt!! Ausserdem hat sich die Sache nicht in der Firma, sondern sozusagen privat abgespielt!!
Was kann er jezt tun?????

....danke für die Antworten im voraus.....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Querius,

ziemlich miese Situation für Deinen Freund. Gut, er hat sich bei den entsprechenden Kollegen entschuldigt, er sollte aber auch glaubhaft Vorsorge treffen, daß so etwas nicht wieder vorkommt.

Wie ist denn sein Verhältnis sonst zu seinen Kollegen? Vielleicht ist es ja möglich, daß sich einige seiner "Opfer" für ihn einsetzen und so eine Kündigung abgewendet werden kann und stattdessen z. B. nur eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Wenn das alles nichts nutzt, würde ich an seiner Stelle zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen, der kann ihn da mit Sicherheit besser weiter helfen.

Gruß

Line

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#2
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,
unabhängig von kärungsmöglichkeiten: Da eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Wochen gilt, Frist prüfen und ggf. noch über einen Anwalt Klage erheben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

"Einheitliche Kündigungsfrist von 3 Wochen...."?????

Bei drohender fristloser Kündigung????

Wo Sie doch "bei Ihrem Beruf meistens Recht haben", klären Sie mich bitte auf. Damit ich für die Zukunft eine fristlose Kündigung nicht so ernst nehmen muß, sondern mir erst drei Wochen später den Kopf zerbrechen muß und bis dahin ja vielleicht schon was neues habe.

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#4
 Von 
querius
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

...das mit den 3 Wochen würde mich jetzt aber auch brennend interessieren...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Ich denke rama123 hat sich verschrieben und meinte die Klagefrist nach der Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

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