Fristlose Kündigung ausgesprochen, nun Schadenersatzforderung von Anwalt

21. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gambrinus
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Fristlose Kündigung ausgesprochen, nun Schadenersatzforderung von Anwalt

Guten Tag,
wir sind ein kleines Familienunternehmen im Bereich Handel/Dienstleistungen.
Wir beschäftigten eine Angestellte, die wir betriebsbedingt ordentlich zu Ende April kündigen mußten.
Ende März stellten wir durch einen Kundenhinweis fest, daß besagte Angestellte auf eigene Rechnung, an uns vorbei unsere Waren verkauft hat. Recherche ergab, daß dies kein Einzelfall war. Also sprachen wir die fristlose Kündigung aus.
Auf eine Anzeige wegen Unterschlagung und Betrug, trotzdem wir Zeugen haben, verzichteten wir, da besagte Angestellte hoch verschuldet ist und schon genug Probleme hat.

Allerdings wußten wir, daß sie sich in einem anderen Unternehmen beworben hatte. Wir entschlossen, den Personalleiter über den Grund unserer fristlosen Kündigung zu informieren.

Nun bekamen wir ein Schreiben von einem Anwalt, der von uns 4500€ Schadenersatz fordert, weil unsere Ex-Angestellte ihre neue Stelle durch unser Tun nicht bekommen hat "Verletzung der Persönlichkeitsrechte".
Als ersten Schritt habe ich die Forderung zurückgewiesen, da keine Vollmacht im Original beigefügt wurde.
Gibt es vergleichbare Urteile/Fälle in dem ein Arbeitgeber schadenersatzpflichtig wurde weil er einen anderen Arbeitgeber vor einem Bewerber warnte, weil dieser sich grob vertragswidrig verhalten hat?

Danke schonmal

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"Das Gewicht einer Zunge kann ausreichen, einen Menschen zu erdrücken"

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, bitte tut euch selbst den Gefallen (4500 € sind vermutlich auch für euch kein Pappenstiel) und konsultiert für kompetente und rechtsverbindliche Antwort einen Anwalt. Ein Laienforum scheint mir in solch einem Fall nicht der geeignete Ort für verlässliche Auskunft.

MfG

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich denke auch, dass hier die Unterstützung eines Anwaltes notwendig ist.

Die Forderung der Angestellten nach Schadenersatz ist jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet.

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Die Frage ist aber ob der Schaden möglicherweise auch ohne Ihre Anzeige bzw. Anruf aufgetreten wäre. Im zeugnis müßte der Diebstahl erwähnt werden. Außerdem würde ich dann doch strafanzeige erstatten. Wer weiß vielleicht ist se doch vorbestraft, dann hätte sie die neue stelle nicht bekommen....

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Im zeugnis müßte der Diebstahl erwähnt werden.


Nee, dann hätte der AG gleich das nächste Problem am Hals.

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Er kann doch schlecht schreiben, der MA arbeitet zuverlässig und sogar noch ehrlich.

Nee, dann hätte der AG gleich das nächste Problem am Hals.

Nämlich, wenn MA das mit Deckung eines zeugnisses beim nächsten AG wieder macht.

Ein wohlwollendes zeugnis geht nicht soweit straftaten zu decken zumal man sich an einem krummen datum ohnehin einiges denken kann....

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das kann man geschickt durch entsprechende Formulierungen oder (auch) Weglassen solcher Charakteristika wie z.B. 'ehrlich' ausdrücken. Wenns der AG direkt ins Zeugnis schreibt - ich wiederhole es gerne nochmal - dann hat er ein Problem. Und was soll denn heißen 'mit Deckung eines zeugnisses'? Der AG deckt doch niemanden, wenn er den Diebstahl nicht direkt erwähnt.

Was glaubst du, warum es diese Zeugniscodes - die es eigentlich nicht geben sollte - gibt? Genau deswegen, weil man nun mal nicht z.B. schreiben kann: 'Die AN war stinkefaul, hat sich hier hauptsächlich die Zeit mit Fingernägelfeilen und privatem Internetsurfen vertrieben und ausm Mund gerochen hat sie auch noch. ... usw.'

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#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Das ist auch was anderes. Wie schon gesagt am krummen Datum kann man doch schon einiges sehen.

Oder darf jetzt wegen Diebstahls nicht mehr fristlos gekündigt werden, weil dann ein krummes datum im Zeugnis steht.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Oder darf jetzt wegen Diebstahls nicht mehr fristlos gekündigt werden, weil dann ein krummes datum im Zeugnis steht.


Doch darf man. Deutet auch ziemlich deutlich auf ne Fristlose hin (aber ob da alle AG drauf achten?).

Man kann schon den Diebstahl geschickt getarnt im Zeugnis unterbringen.

Und widerspruchslos zahlen würd ich die Forderung des Anwalts auch nicht so einfach.

Und vielleicht hat ja (hoffentlich!!) die AN was draus gelernt.

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#10
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Was mich nur wundert ist folgendes.

Erst schreibst Du, daß Du den ehemaligen Angestellten nicht anzeigt, weil er verschuldet ist und genug Probleme hat und dann entscheidest Du Dich aber, dem möglichen neuen AG auf den Diebstahl hinzuweisen, wobei Du weist, daß er dadurch keine neue Arbeit bekommt.

Meines Erachtens ist die Strafe für Dich gerechtfertigt, da sowas unmöglich ist.

Dein Zeugnis würde vollkommen ausreichen, um den AN sein Leben zu erschweren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gambrinus
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo und Danke für die vielen Meinungen,
heute habe ich einen Termin beim RA und werde berichten.

An SViehla:
Sie bemerken, daß ich dem AN "das Leben versauen" würde. Bitte bedenken Sie dabei, daß unser Ruf als ordentliche Geschäftsleute gelitten hat und uns auch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Grad diese AN'in hat ein sehr großes entgegengebrachtes Vertrauen missbraucht um sich persönlich zu bereichern. So etwas völlig ungestraft durchgehen zu lassen, widerspricht meinen moralischen Werten.

Viele Grüße

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"Das Gewicht einer Zunge kann ausreichen, einen Menschen zu erdrücken"

-- Editiert von Gambrinus am 23.04.2008 08:04:27

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#12
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich würde dem Anwalt zurückschreiben (bzw. von Ihrem Anwalt schreiben lassen), dass bisher auf eine Strafanzeige verzichtet wurde, aber diese nun in Erwägung gezogen wird. Ebenso, wie nun eventuelle Schadensersatzansprüche gegen seinen Mandanten geprüft werden, auf welche bisher ebenso aufgrund der Situation des Ex-AN verzichtet wurde.

Ob Ihr Ex-AN dann seine Forderung noch aufrechterhalten wird? ;)

-- Editiert von barthez am 23.04.2008 09:46:04

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Im Grunde machen sich alte Arbeitgeber sogar gegenüber einem neuen Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, wenn sie Straftaten des AN im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis nicht zumindest im Zeugnis berichten. Voraussetzung dafür ist aber wohl eine rechtskräftige Verurteilung.

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#14
 Von 
Gambrinus
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo mal wieder,

die anwaltliche Beratung hat ergeben daß die Gaunereien der ANin nicht hieb und stichfest beweisbar sind. Behauptet Sie, die Einnahmen aus ihren "Privatgeschäften" in unsere Kasse gebucht zu haben dann schmieren wir schon ab. Wie sieht es hingegen aus, wenn wir behaupten der Anruf hätte nicht durch uns stattgefunden, wenn es dermaßen schwer ist, Gaunereien gerichtsfest nachzuweisen, wieso sollte man dieses Spiel dann nicht mitspielen?

Gruß und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Für eine fristlose Kündigung reicht normalerweise der begründete Verdacht von Straftaten.
Wer Privatgeschäfte über die Firmenkasse bucht ist vielleicht nicht direkt ein Straftäter, aber eine zu große Zumutung für den AG.
Wenn sich AN wehrt kommt schon mal in der Vergleichsverhandlung eine ordentliche Kündigung heraus.

Jetzt die Frage: Wie sollte die ANin auf die Idee gekommen sein, dass sie die neue Stelle nicht bekommen hat, weil dort jemand bestimmtes angerufen hat ?

Kann doch eigentlich nur der dortige Personaler gewesen sein, der die ANin in Spe wieder mit dem entsprechenden Hinweis wieder ausgeladen hat, weil sie "geklaut" hätte.
Da ist der Kreis an verdächtigen "Vögelchen" an ein, zwei Fingern abzählbar.

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#16
 Von 
Gambrinus
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich will mal kurz berichten,wie die Sache ausging. Termin Arbeitsgericht: Vergleich geschlossen, keinerlei Lohnzahlung jedoch noch Beiträge zur Soz Vs für April. Die Fristlose wurde anerkannt, vom frechen Anwalt war nichts mehr zu hören. Danke für eure Meinungen:o)

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