Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
gnubbli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung

Hallo, habe mal eine Frage. Ich bin Personaldisponentin und mir kam am 03.01. folgender Fall vor die Füße:

Ein sonst zuverlässiger LKW-Fahrer kam von einer Tour mit einem anderen Kollegen und dessen neuen LKW zurück. (LKW hat jeglichen Komfort den man sich wünschen kann). Da der andere Fahrer krankheitsbedingt die nächsten 6 Wochen ausfällt, sollte er dem Kollegen den LKW erklären. Hat er auch gemacht. Nun kamen die wieder und er ging direkt zum Chef und sagte ihm, dass er den LKW nicht fahren möchte. Es sei zu kompliziert (geschlossener Autotransporter). Man muss dazu sagen, dass für nächste Woche eine Tour nach Finnland zu fahren war, wovon der Fahrer aber schon etliche Zeit wußte. Nun gut. Chef bot ihm an sofort in den Mietwagen zu steigen und von einem anderen Kollegen den LKW zu übernehmen, damit dieser dann den neuen LKW übernehmen kann. Das nannte er Mobbing. Auch das lehnte er also ab. Mein Chef und ich sind der Meinung das das beharrliche Arbeitsverweigerung darstellt und hat ihn deshalb fristlos gekündigt. Darauf hin sagte er, er gehe morgen zum Arzt. Haben wir uns richtig verhalten? Vielen DANK

-- Editiert von gnubbli am 05.01.2007 08:59:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wo bitte ist das mobbing?

Gabs vorher irgendwelchen Ärger mit diesem Kollegen?

Hier mal eine Definition von mobbing http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing_WasIstDas.html

Wie erfolgte die fristlose Kündigung? Nur mündlich?

MfG

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#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Darauf hin sagte er, er gehe morgen zum Arzt.

Diese Ankündigung ist schon der 2. Grund für eine fristlose Kündigung.

Zudem schützt Ihn eine Krankmeldung nicht vor der Kündigung.

Grundsätzlich würde ich sagen (sofern alles genau so vorgefallen ist), daß das Verhalten des AG in diesem Fall gerechtfertigt ist/war.

Mit Mobbing hat es wohl kaum was zu tun.

Im Endeffekt wird es wohl vor Gericht gehen, wobei ich nicht glaube, daß ein Richter sich der Meinung des AN anschließen wird.

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