Fristlose Kündigung bei Schikane!?

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei Schikane!?

Hallo,

Ich habe ein Attest vom meinen Artz bekommen und wollte Fragen, ob es Rechten ist, wenn ich Fristlos Kündige ?

Hier ein Bild vom Attest :

https://i.imgur.com/qZSknN4.jpg

-- Editiert von go545938-32 am 07.05.2020 21:50

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119367 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go545938-32):
ob es Rechten ist, wenn ich Fristlos Kündige ?

Ja, könnte es sein. Ob es das ist, entscheidet notfalls dann ein Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn man dich im Betrieb loshaben will, dann wird man vielleicht die fristlose Kündigung akzeptieren. Dann hätten die Mobber allerdings auch ihr Ziel erreicht. Allerdings halte ich dieses Attest bzw Gutachten doch für reichlich fragwürdig. Der Hausarzt lässt sich zu Äußerungen hinreißen die deutlich jenseits seiner medizinischen Kompetenz liegen, möchte ich behaupten. Eine fristlose Kündigung könnte der Arbeitgeber durchaus erfolgreich bestreiten, soweit ich das einzuschätzen vermag.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn man dich im Betrieb loshaben will, dann wird man vielleicht die fristlose Kündigung akzeptieren. Dann hätten die Mobber allerdings auch ihr Ziel erreicht. Allerdings halte ich dieses Attest bzw Gutachten doch für reichlich fragwürdig. Der Hausarzt lässt sich zu Äußerungen hinreißen die deutlich jenseits seiner medizinischen Kompetenz liegen, möchte ich behaupten. Eine fristlose Kündigung könnte der Arbeitgeber durchaus erfolgreich bestreiten, soweit ich das einzuschätzen vermag.


Kleine Information noch dazu :

Ich Arbeite in einen Laden, die Schikane können 3 Mitarbeiter und 1 Kunde Bestätigen.
Ein Mitarbeiter hat vor kurzen auch schon Fristlos gekündigt (Attest vom Arzt ).
und auch eine Mitarbeiterin bekommt auch bald ein Attest.

und Ja ich habe den eindruck, das der Betrieb muss los haben will, aber ich weiß das jetzt auch ein Laden umbesetzt ist und ich Schätze das er mich dort einsetzten will.

Wir selber haben das auch schon den Chef gemeldet ( Schikane ging über 1 Jahr) und er selber hat nix dagegen gemacht, eher im gegenteil....... fürsorgepflicht?!?

-- Editiert von go545938-32 am 07.05.2020 22:24

-- Editiert von go545938-32 am 07.05.2020 22:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von go545938-32 am 07.05.2020 22:16

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Was spricht dagegen, fristgerecht zu kündigen und sich für die Kündigungsfrist von dem Aussteller des Attestes (weiter) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen?

Welche Regelungen zur Kündigung wurden im Übrigen vereinbart?

Soll hier auch sozialrechtliche Beurteilung (ALG I) des Sachverhaltes erfolgen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Auf jeden Fall ordentlich kündigen und sich für den Rest der Zeit krankschreiben lassen. Das ist besser für dich und ganz nebenbei kriegst du länger Gehalt. Den Attest aber auf jeden Fall aufbewahren und ihn zusammen mit deinem ALG I Antrag einreichen um einer Sperrfrist zu entgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke an alle :)

Mit den Krankschreiben lassen habe ich mir schon so gedacht.

Zitat (von Ratsuchender@123net):


Soll hier auch sozialrechtliche Beurteilung (ALG I) des Sachverhaltes erfolgen?


Ich könnte was neues Anfang im September. Das Arbeitsamt sagt das ich eine Stellungsnahme abgeben muss wenn ich selber Kündige und dann entschieden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Jupp, das ist so korrekt. Allerdings dürfte eine ärztliche Bescheinigung hier ausreichen um einer Sperrfrist zu entgehen.
Deshalb folgendes vorgehen:
1. So schnell wie möglich ordentlich kündigen. An die Kündigung wird gleich der Krankenschein mit dran gehängt.
2. Dann den Antrag beim AA einreichen und die ärztliche Bescheinigung anhängen.
3. Ausspannen und dann im September neu durchstarten

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke für euren ganzen Hilfe :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von palino):
So schnell wie möglich ordentlich kündigen.


Wieso genau, wenn der Fragesteller noch keine neue Arbeitsstelle sicher gefunden hat?

Zitat (von palino):
An die Kündigung wird gleich der Krankenschein mit dran gehängt.


Soll dem Fragesteller hiermit angeraten werden, zu provozieren und sich auf die gleiche Stufe mit dem Arbeitgeber zu stellen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Wieso genau, wenn der Fragesteller noch keine neue Arbeitsstelle sicher gefunden hat?


Weil der TE offensichtlich nicht länger in dem Betrieb arbeiten kann. Deshalb will er ja fristlos kündigen.

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Soll dem Fragesteller hiermit angeraten werden, zu provozieren und sich auf die gleiche Stufe mit dem Arbeitgeber zu stellen?


Was ist denn Provokation wenn man krank ist?
Dem Fragesteller ist angeraten seine Gesundheit nicht noch weiter zu ruinieren.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von palino):
Weil der TE offensichtlich nicht länger in dem Betrieb arbeiten kann. Deshalb will er ja fristlos kündigen.


Weil er nicht in dem Betrieb weiter arbeiten kann, wurde ihm ja geraten, sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Eine Kündigung bringt ihm derzeit keine Vorteile.

Zitat (von palino):
Was ist denn Provokation wenn man krank ist?


Es hat keiner behauptet, dass eine Arbeitsunfähigkeit eine Provokation sei. Als provozierend wird aber angesehen werden können, wie vorgeschlagen, an ein Kündigungsschreiben "einen Krankenschein gleich mit dranzuhängen".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja schon eine zusage, wo ich September anfangen kann und ja es ist richtig , ich kann und will dort nicht mehr Arbeiten.

Der Arzt selber hat mir auch empfohlen, mich krankschreiben zu lassen aber ich wollte es verhindert mit eine Fristlose Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Es bringt Dir aber keine Vorteile, da Krankengeld höher als Arbeitslosengeld ist und der Anspruch auf Letzteres eher "aufzusparen" ist (sofern angedacht ist, ALG zu beziehen und sich nicht weiter arbeitsunfähig schreiben lassen). Wer weiß, welche Überraschungen das neue Arbeitsverhältnis mit sich bringt.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 08.05.2020 16:10

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Es hat keiner behauptet, dass eine Arbeitsunfähigkeit eine Provokation sei. Als provozierend wird aber angesehen werden können, wie vorgeschlagen, an ein Kündigungsschreiben "einen Krankenschein gleich mit dranzuhängen


Er soll ja nicht dran getackert werden. Aber wenn man die Kündigung abgibt, eben auch einen KS (sofern der TE nicht sowieso krank geschrieben ist)
Ob das den AG dann provoziert oder nicht, ist doch vollkommen egal.



Zitat (von Ratsuchender@123net):
Es bringt Dir aber keine Vorteile, da Krankengeld höher als Arbeitslosengeld ist und der Anspruch auf Letzteres eher "aufzusparen" ist (sofern angedacht ist, ALG zu beziehen und sich nicht weiter arbeitsunfähig schreiben lassen). Wer weiß, welche Überraschungen das neue Arbeitsverhältnis mit sich bringt.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 08.05.2020 16:10


Krankengeld ist auch so eine Sache. Die KS könnte da mit Spielchen wie Amtsarzt usw. kommen. Und selbst wenn nicht, es ist auch eine psychische Sache wenn man "abschließt"
Wie der TE das macht, bleibt natürlich ihm überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go545938-32):
Ich habe ja schon eine zusage, wo ich September anfangen kann
Das klingt doch gut.
Dann kann ich in deiner fristlosen K. keinen Sinn erkennen. ;)
Man kann anhand des hausärztlichen Attestes nicht erkennen, dass dir der jetzige Job nicht mehr zumutbar ist.
Es kann von der Arbeitsagentur durchaus eine 12-Wochen-Sperrzeit wegen Eigenkündigung kommen.

Wenn dein AG dich loshaben will, kann er dir fristlos oder fristgerecht kündigen. Ob du arbeitsunfähig bist oder nicht. Ob du *Rücken* hast oder Stress mit dem Chef... egal.
Bitte lies nochmal, was der Arzt dir empfohlen hat...

Was würdest du denn machen bis zum September?
Krank?
Arbeitslos und krank?
Sommer am Balkon?
----------------------------------------------------------------

Zitat (von palino):
Allerdings dürfte eine ärztliche Bescheinigung hier ausreichen um einer Sperrfrist zu entgehen.
Das sehe ich absolut NICHT so. Ich sehe mit diesem Attest eher eine klare Sperrzeit nach § 159 SGB III.
Dem Attest ist nicht zu entnehmen, dass der jetzige Job unzumutbar wäre. Lediglich ein Wechsel wird empfohlen.
Zitat (von palino):
Weil der TE offensichtlich nicht länger in dem Betrieb arbeiten kann.
Das ist auch nicht lesbar. Er ist öfter arbeitsunfähig und fühlt, dass der Chef ihn loshaben will und er will dort nicht mehr arbeiten.
Von *Nicht-Können* steht nichts. Von Arbeiten steht auch nichts.
Zitat (von palino):
Dem Fragesteller ist angeraten seine Gesundheit nicht noch weiter zu ruinieren.
Richtig. Dazu kann man sich arbeitsunfähig schreiben lassen, was der TE bisher auch schon häufig tat. Er möge einen Jobwechsel ins Auge fassen, was er auch schon tat.
Zitat (von palino):
Krankengeld ist auch so eine Sache. Die KS könnte da mit Spielchen wie Amtsarzt usw. kommen.
Wann denn? Warum denn? Bisher gibts die Scheine vom Hausarzt wegen *Rücken*.
-----------------------------------------
Zitat (von go545938-32):
Fristlose Kündigung bei Schikane
Das klingt wirklich ziemlich irreführend.


-- Editiert von Anami am 09.05.2020 10:53

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

naja Arbeitsplatz wechsel , bringt auch nix weil der ,der Schikane macht, ist der Bruder vom Chef.

und wie gesagt ich bin nicht alleine, ich könnte wie gesagt 2-5 Zeugen aufbringen, die es miterleben haben.
Ist ja schon Komische genug, wenn schon 2-4 Mitarbeiter gehen sollen und das fast zeitgleich.

Und da ich es seit 1 Jahr schon, den Chef mitteilt habe, was alles abging und er nix dagegen getan hat, hat er nach Meinung nach, seine Fürsorgepflicht gegenüber mir, nicht erfühlt.

Wenn ich alles aufschreiben würde, was alles passiert ist, wäre das 3 A4 seiten lang.


Wir Mitarbeiter sind sogar am überlegen, gegen die Person rechtliche schritte einzuleiten nur die beweis Lage ist halt schwierig.



-- Editiert von go545938-32 am 09.05.2020 16:48

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go545938-32):
naja Arbeitsplatz wechsel
Wieso bringt das nichts? Der Arzt hat es empfohlen, du selbst schreibst, du hast was ab September. Was meinst du denn?
Zitat (von go545938-32):
ich könnte wie gesagt 2-5 Zeugen aufbringen, die es miterleben haben.
Wo sollen deine Zeugen was sagen?
Was würden sie sagen? Jaja , der schikaniert immer... Na und? Muss man deshalb selbst fristlos kündigen?

Zitat (von go545938-32):
Ist ja schon Komische genug
Ist ja auch noch Corona--- außer Schikane---und häufig arbeitsunfähig---schon bemerkt?
Zitat (von go545938-32):
seine Fürsorgepflicht gegenüber mir,
Stehst du in dem Laden irgendwie unter Betreuung? Welche Fürsorgepflicht soll dein AG haben? Wegen *Rücken* oder warum?

Meine Empfehlung: 1. Schreib nicht 3 Seiten lang, wenn du keine Beweise hast. 2. Kündige nicht selbst. 3. Vor allem nicht fristlos.
>>>

Zitat (von Anami):
Was würdest du denn machen bis zum September?
Krank?
Arbeitslos und krank?
Sommer am Balkon?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

sry aber ich muss mich hier nicht Rechtfertigen, für dinge die zu Privat bzw niemanden angeht

Meine frage war einfach, ob ich mit den Schreiben ,das Recht habe, Fristlos zu Kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von go545938-32):
Meine frage war einfach, ob ich mit den Schreiben ,das Recht habe, Fristlos zu Kündigen.


Du hast auch ohne das Scheiben das Recht, fristlos zu kündigen.
Und in meinen Augen macht das Scheiben auch keinen Unterschied.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von go545938-32):
ob es Rechten ist, wenn ich Fristlos Kündige ?
Meine Meinung: Nein!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go545938-32):
sry aber ich muss mich hier nicht Rechtfertigen,
Stimmt. Ich nehme die Frage zurück.
Ich dachte nur, man könnte dir evtl. helfen sein, die richtige Entscheidung zu finden.
zB. Damit ---keine---Sperrzeit kommt. Aber wenn 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld kein Problem sind... umso besser. Dann wird alles viel einfacher.
Zitat (von go545938-32):
Meine frage war einfach, ob ich mit den Schreiben ,das Recht habe, Fristlos zu Kündigen.
Dann meine Antwort: Ja, das Recht hast du.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ob es Rechten ist, wenn ich Fristlos Kündige ?

Wegen des Arztschreibens eher nicht. Anders, wenn du ein Mobbingtagebuch geführt hättest, die Vorkommnisse und Umstände wie auch Beteiligte und Zuschauer dargestellt hättest - damit wäre Mobbing plausibel gemacht.
Ich denke aber nicht, dass es sich wirklich um Mobbing handelt, sondern eher um einen grauenhaften Führungsstil.
Aber Versuch macht klug.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119367 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go545938-32):
Meine frage war einfach, ob ich mit den Schreiben ,das Recht habe, Fristlos zu Kündigen.

Ja, hat man.

Ansonsten siehe #1


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12317.05.2020 23:52:12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go545938-32):
sry aber ich muss mich hier nicht Rechtfertigen,
Stimmt. Ich nehme .


Ich danke auch dafür, ich habe es nicht Böse aufgenommen.

Ich hatte heute ein Gespräch und der Chef meinte, das ich Fristlos Kündigen darf. Weiß jetzt nicht wegen Corona/Kurzarbeit Null oder wegen der Schikane . Ich habe gleich eine Fristlose Kündigung abgeben. Ich selber habe noch nix schriftlich.

Jetzt bin ich gespannt was das Amt sagt. Ich werde bescheid geben.

und danke nochmal für die Antworten.

-- Editiert von go545938-32 am 11.05.2020 21:36

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.534 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.