Fristlose Kündigung der Ausbildung im 3. Jahr

4. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stylus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung der Ausbildung im 3. Jahr

Hallo,
ich würde vor ca 1 Monat in meiner Firma gekündigt.
Grund.. 2 Fehltage die ungeklärt sind obwohl ich an den tagen anwesend war halt nur 1 stunde zu spät.
Habe 3 Abmahnungen bekommen
1 Abmahnung in meinem Praktikum EQJ wurde als 1 Jahr Ausbildung angerechnet.
Laut anwalt sind die Abmahnungen nicht gerechtfertigt. Es wurden mit auch ca 100€ vom Lohn abgezogen ( habe also weniger als im Ausbildungsvertrag steht bekommen).
Ok nun wurd eich aufgrund 2-3 gründen !! Fristlos gekündigt.
Firma braucht mehr Platz neue günstige EQJ Leute werden wohl eingestellt usw ..
Desweiteren habe ich dinge gemacht die nicht meiner Ausbildung entsprechen und eigentlich zu einem anderen Ausbildungszweig meiner Ausbildung gehören. Diese waren abgeschlossen und schon war ich weg.Habe jetzt bald ein IHK Schlichtngsgespräch.
Will meine paar Monate bis zur Abschlussprüfung natürlich durchziehen .. auch wnens schwer wird. Weiterhin will ich mein Lohn der mir zurückbehalten wurde.
Wird wohl vorm Arbeitsgericht laden.

Meine Frage ist jetzt ob ich die Tage wo ich fristlos gekündigt bin bezahlt bekomme?
Kündigung war ja nicht rechtens und meien Kosten hat mir auch keiner bezahlt.
Hat da jemand Ahnung?
Dankeschön

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
carsten-nau
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

wenn wir dir helfen sollen musst du schon genauer sein wassind dein 2-3 Gründe für die Kündigung (fristlos) tipp doch mal die fristlose kündigung ab. Jeder AG weiss das es schwer ist einen Azubi der noch im 3 Jahr ist zu kündigen. Also wird er wohl verdammt gute und handfeste Gründe haben.

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#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
ich würde vor ca 1 Monat in meiner Firma gekündigt


Wann war das genau? Ist die Kündigungsschutzklage eingereicht? (innerhalb von 3 Wochen)


Ob die Kündigung rechtens war, wird das Gericht klären. Gehalt steht dir bis zum Ende der Kündigungsfrist zu!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wenn wegen Kündigung in der Frist von 3 (?) Wochen nach Erhalt bei der IHK eine Schlichtung beantragt wurde, ist dein Ausbildungsverhältnis zunächst mal in der Schwebe.

Warte diesen Termin ab, dort sollen genau diese Fragen geklärt werden:
- Ist die Kündigung so rechtmäßig?
- kann man sich evtl. wieder einigen, da die Prüfung kurz bevor steht
....und als Fazi aus allem, wann letztendlich das Ausbildungsverhältnis beendet ist und wieviel Geld dir noch zusteht.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Habe noch was vergessen: In der Ausbildung müssen Streitigkeiten zunächst vor diesen Schlichtungsausschuss. Sollte der nicht zu einem für dich befriedigenden Ergebnis kommen, steht dir der Weg vors Arbeitsgericht frei, dann muss dort entschieden werden........und wenn sich das dann alles so hinzieht, wirst du wohl auch zur Prüfung zugelassen, weil dein Vertrag ja bis zur Klärung weiterhin bestehen bleiben muss.

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