Fristlose Kündigung der Leitung

7. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Maluan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung der Leitung

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Eure Hilfe. Es geht um eine Person in einer Leitungposition und eine Mitarbeiterin, die unter einer Krankheit leidet. Folgender Verlauf hat sich ergeben:

Die Leitung hat mit einer Kollegin, die zwar in der Firma angestellt ist, aber noch längere Zeit krank ausfällt, über einen Chat auf ihrem Smartphone über diese Mitarbeiterin "gelästert". Der wichtige Punkt ist, dass dabei die Krankheit der Mitarbeiterin genannt wurde von der Leitung.

Die Mitarbeiterin nahm, ohne die Kenntnis der Leitung, das Smartphone der Leitung und durchsuchte dabei den Chatverlauf und las die geschilderten Themen. Jetzt droht sie der Leitung dies den Verantwortlichen zu melden und somit würde eine fristlose Kündigung drohen.

Meine Frage ist aber.. wäre dies Rechtens? Weil das Entwenden des Smartphone doch ein Eingriff in die Privatsphäre ist und hätte dies dann Bestand?^Würde eventuell Aussage gegen Aussage stehen?

-- Editiert von User am 7. Mai 2024 19:17

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Also: wenn diese Leitungsperson sorglos mit ihrem Smartphone umgeht, so dass andere es durchsuchen und Inhalte lesen können, ist das eine Sache - wenn jemand das S dazu gestohlen haben sollte, eine ganz andere.
In dem einen wie in dem anderen Fall können Inhalte öffentlich werden und damit wäre es von vornherein nix mit 'Aussage gegen Aussage'.
Dann: Lästern über Dritte samt Ausplaudern von personenbezogenen Daten führt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer fristlosen Kündigung.
Also gemach und bitte nicht so viel heißen Dampf.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maluan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal Danke für die Auskunft. Wie genau die Person an das Smartphone kam und wieso es nicht auszureichend gesichert war, kann ich nicht wirklich beurteilen.

Der Grund, warum ich mir Sorgen mache ist, dass eine Leitung nicht vertrauliche inhalte wie eben eine Krankheit weiter geben darf. Das darf dann zu einer fristlosen Kündigung führen. Oder habe ich etwas übersehen?

-- Editiert von User am 7. Mai 2024 20:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Ja, du hast was übersehen: dass die Kündigung 'ultima ratio' sein muss, die fristlose erst recht. Es kann darf und sollte also auch 'eine Nummer kleiner' gehen. Und natürlich wird man sich auch den Grad der Fahrlässigkeit und das Ausmaß dieser Indiskretion anschauen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maluan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe, also würde es noch andere Optionen geben und die fristlose kündigung wäre die letzte Option. Um mal die Frage zu beantworten, wie die Mitarbeiterin an das Smartphone kam... Die Leitung gab der Person das Smartphone, weil die Person mit dem Smartphone ein Foto machen wollte und dann nutzte Sie den Moment und durchsuchte den Chatverlauf.. ja, es war sehr naiv, aber nicht mehr zu ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124205 Beiträge, 40337x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Lästern über Dritte samt Ausplaudern von personenbezogenen Daten

Es geht hier aber nicht mehr nur um "personenbezogenen Daten"



Zitat (von Maluan):
Der grund, warum ich mir Sorgen mache ist, dass eine Leitung eben nicht vertrauliche inhalte wie eben eine Krankheit weiter geben darf. Das darf dann zu einer fristlosen Kündigung führen.

Richtig, denn die weitergäbe von hochsensiblen Gesundheitsdaten ist ein sehr gewichtiges Vergehen, gerade bei Leuten in verantwortlichen Führungspositionen.
Allerdings ist die fristlose da kein "muss", wenngleich sie in solchen Fällen gerne angewendet wird.



Zitat (von Maluan):
Weil das Entwenden des Smartphone

Ich las nichts von entwenden, sondern es eher so, dass ein ungesichertes Smartphone öffentlich herumlag.

Da wäre also aufzuklären, wie da der konkrete Ablauf war.



Zitat (von Maluan):
Jetzt droht sie der Leitung dies den Verantwortlichen zu melden

Nur Drohungen und keine Forderung?



Zitat (von Maluan):
Würde eventuell Aussage gegen Aussage stehen?

Aussage gegen Aussage ist nur ein Märchen das sogar von Juristen immer wieder verbreitet wird.
Gerichte gehen da wesentlich granularer vor, sie treffen eine objektive Entscheidung im Einzelfall auf Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles, unter Abwägung der jeweiligen, gegenseitigen
Interessen und unter Bewertung der Güte der vorgetragenen Argumente.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maluan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt nur Drohungen. Ich habe der Leitung geraten sich dringend juristischen Rat einzuholen.
Das stimmt, es gab kein Entwenden. Ich habe ja bereits oben den Hergang geschildert. Zu dem vorigen Zeitpunkt hatte ich es aber anders verstanden.

Der Punkt mit Aussage gegen Aussage ist zwar ein Nachteil, wenn es nicht zutrifft, aber im Grundgedanken richtig vom Gericht, den Fall individuell zu betrachten.

Es ist eine schwierige Situation, da die Kündigung wirklich schwer wiegen würde und die Mitarbeiterin als sehr schwierige Peron dort gilt (durchaus aufgrund ihrer Krankheit).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat (von Maluan):
Die Leitung hat mit einer Kollegin, die zwar in der Firma angestellt ist, aber noch längere Zeit krank ausfällt, über einen Chat auf ihrem Smartphone über diese Mitarbeiterin "gelästert". Der wichtige Punkt ist, dass dabei die Krankheit der Mitarbeiterin genannt wurde von der Leitung.


Das ist unverständlich ausgedrückt. Wer war in den Chat und wer hat über wen gelästert? Hat der Chef in einen Chat mit einer anderen Mitarbeiterin über die kranke Mitarbeiterin gelästert, oder wie darf man das versteht?


Zitat (von Maluan):
Die Mitarbeiterin nahm, ohne die Kenntnis der Leitung, das Smartphone der Leitung und durchsuchte dabei den Chatverlauf und las die geschilderten Themen.


Das dürfte wohl ein Grund für eine fristlose Kündigung der Mitarbeiterin sein die das Smartphone des Chefs ausspioniert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124205 Beiträge, 40337x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das dürfte wohl ein Grund für eine fristlose Kündigung der Mitarbeiterin sein die das Smartphone des Chefs ausspioniert hat.

Nun hat sie es aber gar nicht ausspioniert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Maluan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuche es verständlicher zu formulieren. Leitung A hat mit Person B in einem Chat über Person C "gelästert" und die Krankheit von Person C an Person B erwähnt.
Person C hat am Arbeitsplatz Leitung A gebeten, ihr Smartphone kurz zu nehmen, um ein Foto machen zu dürfen. Person C bekam das Smartphone von Leitung A (ich weiß bis jetzt nicht warum Leitung A das getan hat) und spionierte den Chatverlauf aus, woraufhin Person C der Leitung A gedroht hat. Bis jetzt erfolgte aber noch keine weitere Handlung von Person C. Ich hoffe das war etwas besser nachzuvollziehen.

-- Editiert von User am 7. Mai 2024 21:36

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun hat sie es aber gar nicht ausspioniert?


Sondern?

Zitat (von Maluan):
Die Mitarbeiterin nahm, ohne die Kenntnis der Leitung, das Smartphone der Leitung und durchsuchte dabei den Chatverlauf


Wie würdest Du denn das interpretieren?

Auch wenn das Smartphone z.B. auf dem Schreibtisch des Mitarbeiters ungesperrt liegengelassen wurde ist das durchsuchen des Chatverlaufes eine aktive Handlung, und im Arbeitsverhältnis eine massive Störung der notwendigen Vertrauensbasis.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124205 Beiträge, 40337x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Wie würdest Du denn das interpretieren?

Gar nicht, ich richte mich nach den aktuellen Fakten.

Er hat es ihr freiwillig, ungesichert und ohne jedwede Geheimhaltungsvereinbarung in die Hand gegeben. Sie hat dann mal aus Neugierde drauf geschaut und in den Chats geblättert.
Nicht nett, unschön, aber "nichts" gegen die unbefugte Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten.
Wenn es dann noch das private Smartphone war, bleibt da nicht mal eine Abmahnung über.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht nett, unschön, aber "nichts" gegen die unbefugte Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten.


Die in #4 genannte Übergabe des Smartphone galt doch nur um eine Foto zu machen.

Wenn z.B der Mitarbeiter im Chefbüro sitzt, der Chef dann kurz aufs Klo muss und der Mitarbeiter diese Gelegenheit nutzt die unverschlossenen Schreibtischschubladen des Chef zu durchsuchen ist das auch etwas mehr als "nicht nett".


Ich kann z.B. diese "unbefugte Weitergabe" im EP nicht zwingend erkennen. Es sind keinerlei Angaben gemacht woher der Chef von der Krankheit weiß. Hätte die kranke Mitarbeiterin die Information selbst in der Abteilung verteilt, dann dürfte der Chef auch mit anderen Mitarbeitern darüber sprechen.

Da man das nicht weiß, weiß man auch nicht ob überhaupt eine unbefugte Datenweitergabe vorliegt.

-- Editiert von User am 7. Mai 2024 22:08

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124205 Beiträge, 40337x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Wenn z.B der Mitarbeiter im Chefbüro sitzt, der Chef dann kurz aufs Klo muss und der Mitarbeiter diese Gelegenheit nutzt die unverschlossenen Schreibtischschubladen des Chef zu durchsuchen ist das auch etwas mehr als "nicht nett".

Das ist die Sache mit den Äpfeln und den Birnen. Es bringt nichts, diese zu vergleichen, auch wenn es beides Obst ist.
Den Schreibtisch hat er ja nicht freiwillig übergeben, sondern gar nicht übergeben.



Zitat (von Gerd61):
Ich kann z.B. diese "unbefugte Weitergabe" im EP nicht zwingend erkennen. Es sind keinerlei Angaben gemacht woher der Chef von der Krankheit weiß. Hätte die kranke Mitarbeiterin die Information selbst in der Abteilung verteilt, dann dürfte der Chef auch mit anderen Mitarbeitern darüber sprechen.

Richtig, ich bin einfach davon ausgegangen das es eine unerlaubte Weitergabe war, weil ich den Eindruck hatte, dass "die Leitung" sich der nicht erlaubten Weitergaben bereits bewusst war.
Ein Formulierung meinerseits im Konjunktiv wäre da im nachhinein betrachtet sicherlich besser gewesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von Gerd61#7):
Das dürfte wohl ein Grund für eine fristlose Kündigung der Mitarbeiterin sein die das Smartphone des Chefs ausspioniert hat.

... ach, diese Lust an fristloser Kündigung .... :devilangel:

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... ach, diese Lust an fristloser Kündigung


Welche Lust? Ich sehe auf jeden Fall einen schwerwiegenden Vertrauensmissbrauch darin wenn der Mitarbeiter die Unaufmerksamkeit des Chef dazu ausnutzt um dessen Chatverläufe auszukundschaften. Das Handy war kurzfristig dazu Übergeben worden um ein Foto zu machen.

Wie stellt sich den der Mitarbeiter die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Chef vor? Bzw. welches Vertrauen soll der Chef denn noch in einen solchen Mitarbeiter haben?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Maluan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, um noch mal ein paar mehr offene Fragen zu klären, möchte ich noch ein paar mehr Informationen hier nieder schreiben.

Der Vorgang war, wie bereits geschildert. Die Mitarbeiterin wollte das Smartphone von der Leitung zum Fotografieren nutzen, entfernte sich dann mit dem Smartphone von der Leitung (die Leitung war abgelenkt), durchsuchte in der Zeit wohl den Chatverlauf, kam wieder zurück und konfrontierte die Leitung in einem aggressiven Ton mit dem besagten Chat.

Warum die Leitung über die Krankheit wusste, ist ganz simpel... Die Mitarbeiterin hat ihr das beim "Smalltalk" erzählt. Die Mitarbeiterin ist sich übrigens bewusst, dass die Leitung ihr das Smartphone freiwillig gab, die Mitarbeiterin setzt die Leitung damit unter Druck, aber die Mitarbeiterin ging bisher noch nicht eine Instanz höher, um den Vorfall zu melden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 5945x hilfreich)

An wen hat die Leitung diese Diagnose weitergegeben?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von Maluan):
noch mal ein paar mehr offene Fragen

Was kann schon groß dabei rumkommen, Stroh zu dreschen.
Gibt es niemanden Besonnenen im Betrieb, die Sache runter zu hängen? Dieses Herumtun und Nachfassen und nochmals Nachfassen - alles in der Annahme, dass nur 'ultima poena' die Folge sein kann!
Die Leitungsperson hat offenbar Informationen über die Erkrankung der MA weitergetratscht.
Die MA hat das gehört / vermutet und nach einem Beleg im Chatverlauf gesucht.
Jetzt droht sie, die Sache einer höheren Stelle zu melden. Und das macht offenbar alle kirre. Professionelle Konfliktlösung oder -behandlung geht anders.

Soll sie doch Beschwerde einreichen. Mit Ruhm bekleckert habe sich beide Seiten nicht. Die Leitungsperson allerdings hat als Führungskraft versagt. Gleichwohl: der Scharfrichter kann daheim bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Maluan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
An wen hat die Leitung diese Diagnose weitergegeben?


Die Leitung hat über ihr privates Smartphone in einem Chat diese Info nebenbei an eine weitere Mitarbeiterin gesendet, mit der er befreundet ist.

Ich bedanke mich bei allen für Ihre Expertise. Ich habe währenddessen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht gesprochen. Laut Ihm hat die Leitung wenig zu befürchten. Einzig eine Abmahnung würde im Raum stehen. Eine fristlose Kündigung wurde als sehr geringe Chance angesehen. Ebenso wenig sollte die Leitung noch aktiv werden und irgendein Gespräch forcieren.

-- Editiert von User am 8. Mai 2024 16:40

-- Editiert von User am 8. Mai 2024 16:41

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Viel Lärm um Nichts, also.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Maluan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Viel Lärm um Nichts, also.


Das weiß ich noch nicht. Kann sein, muss aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat (von Maluan):
Die Mitarbeiterin ist sich übrigens bewusst, dass die Leitung ihr das Smartphone freiwillig gab, die Mitarbeiterin setzt die Leitung damit unter Druck, aber die Mitarbeiterin ging bisher noch nicht eine Instanz höher, um den Vorfall zu melden.


Und wie darf man sich den Druck konkret vorstellen? Was fordert sie von der "Leitung"?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von Maluan#21):
Das weiß ich noch nicht. Kann sein, muss aber nicht.

Wenn dein Gespräch mit dem Arbeitsrechler auf 'Abmahnung, allenfalls,' hinausläuft, ist die Luft doch wohl raus angesichts deiner dramatischen Eröffnung: "Jetzt droht sie der Leitung dies den Verantwortlichen zu melden und somit würde eine fristlose Kündigung drohen".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.543 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.725 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen