Fristlose Kündigung des AN

7. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marita2
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 7x hilfreich)
Fristlose Kündigung des AN

Es ist so, daß ich einen neuen Job habe und die neue Firma möchte, daß ich so schnell wie möglich anfange. Ich habe normalerweise eine Kündigungszeit von 4 Wochen zum Monatsende, also könnte ich erst Ende September kündigen und zum 1.11.05 in der neuen Firma anfangen.

Habe ich das Recht sofort fristlos zu kündigen, wenn ich mein Gehalt + Urlaubsgeld noch nicht erhalten habe (heute ist der 07.09.05)? Die letzten Monate kam das Gehalt auch immer frühestens am 15.-20.

Wäre das eine Möglichkeit so schnell wie möglich aus der alten Firma auszusteigen, oder gibt es andere Möglichkeiten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@marita2
soweit ich weiß, mußt du bei zu später gehaltszahlung den ag erst einmal in verzug setzen. das heißt ihn anmahnen
kündige fristgerecht.sprich mit dem jetzigen ag, vielleicht ist eine rückdatierung möglich? hast du noch urlaub? hast du den neuen arbeitsvertrag schon?
sunbee

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Marita, was steht denn im Vertrag zur Zahlung?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marita2
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein, den neuen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht. Ich würde auch erst kündigen, wenn ich den neuen Vertrag schon habe. Ich habe noch 10 Tage Urlaub für dieses Jahr, also 5 Tage, wenn ich am 1.11.05 bei der neuen Firma anfangen würde. Mit Überstunden käme ich auf etwa zwei Wochen Urlaub, am liebsten hätte die neue Firma aber, daß ich zum 1.10.05 anfange.

Und das mit dem anmahnen würde ich schon noch hinkriegen, aber was mach ich wenn er es denn zahlt und wieviel Zeit gibt man dem Arbeitgeber dafür das Gehalt zu zahlen?

Im Vertrag steht, daß ich mein Gehalt bis zu 3. des Monats bekommen soll. Es wurde aber auch schon gesagt, daß es diesen Monat (bereits der dritte Monat in Folge) erst später Geld geben würde.

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#4
 Von 
Marita2
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 7x hilfreich)

Doppelposting

-- Editiert von Marita2 am 07.09.2005 14:54:52

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Und das mit dem anmahnen würde ich schon noch hinkriegen, aber was mach ich wenn er es denn zahlt


Dich freuen? (Die Zahlung ist ja schließlich der Zweck den du erreichen wolltest)

quote:
und wieviel Zeit gibt man dem Arbeitgeber dafür das Gehalt zu zahlen?


Da er sich bereits im Verzug befindet, brauchts da im grunde gar keine Frist.
Schau mal hier
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html
Da steht auch was zur fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug.

MfG

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