Fristlose Kündigung durch AN bei Mini-Job

21. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Steinberg181
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch AN bei Mini-Job

Hallo liebe Leser,

ich habe ein Anliegen, welches ich nicht über Google o.ä klären konnte, und hoffe nun auf Eure Hilfe. Entschuldigt mich, wenn es diesen Fall hier im Forum schon gibt. Ich habe ihn nicht gefunden.

Ich arbeite seit ca. 2 Wochen in einem Gartenlandschaftsbaubetrieb auf 450-Euro-Basis und möchte, aufgrund von miserabelen Bedingungen, schnellstmöglich die Arbeit niederlegen. Nachdem ich meinem Chef diese Information mitgeteilt habe, wies er mich auf unseren mündlichen Vertrag hin und somit auch auf die zweiwöchige Kündigungfrist. Wenn ich nicht zur Arbeit erscheine würde, würde er meinen Lohn einbehalten und ihn als Schadensersatz geltend machen.

Nun meine Fragen:

1. Da in diesem "mündlichen Vertrag" keine Arbeitszeiten festgelegt sind, könnte ich jetzt fristgerecht kündigen und den AG informieren, dass ich die nächsten zwei Wochen keine Zeit habe?

2. Option: Ich habe mich gerade bei der Minijob-Zentrale informiert und feststellen müssen, dass mein AG mich nicht angemeldet hat. In diesem Arbeitsbereich sehr fahrlässig, meiner Meinung nach. Wäre das ein Grund jetzt fristlos zu kündigen? Sichwort gestörtes Vertrauensverhältnis?

Mich würden nur die rechtlichen Grundlagen interessieren und keine moralischen Bedenken dem AG gegenüber.

Vielen Dank für Eure Antwort im Voraus und besten Gruß,

Marian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

1. Nach 2 Wochen muss er auch noch nicht angemeldet haben.

2. Kündigungen haben immer schriftlich zu erfolgen.

3. Fristgerecht kündigen und die Kröte schlucken.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
1. Nach 2 Wochen muss er auch noch nicht angemeldet haben.


Falsch. GaLa-Bau-Unternehmen sind zur Sofortmeldung verpflichtet, die Anmeldung muss zwingend VOR Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein.

Trotzdem liefert das keinen Grund zur fristlosen Kündigung.

Was ist denn genau unter den erwähnten "miserablen Bedingungen" zu verstehen?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

zu 1 Du willst also unentschuldigt der Arbeit fernbleiben. Aber: Ohne Arbeit kein Lohn. Darüber hinaus (!) könnte der Chef noch Schadenersatz geltend machen, z.B. durch den Aufwand, auf die Schnelle jemand anderen zu bekommen.
zu 2 Nein. Du kannst nur verlangen, dass er dich anmeldet. Selbst wenn es ein Versäumnis wäre.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steinberg181
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten!

"zu 1 Du willst also unentschuldigt der Arbeit fernbleiben. Aber: Ohne Arbeit kein Lohn. Darüber hinaus (!) könnte der Chef noch Schadenersatz geltend machen, z.B. durch den Aufwand, auf die Schnelle jemand anderen zu bekommen."


Aber es sind ja keine Arbeitszeiten ausgemacht worden. Ich bekomme ja nur den Lohn für meine abgeleisteten Stunden. Steht mir dann der Lohn für meine bisherige Arbeit nicht zu?
Wie will der Chef denn den entstanden Schaden nachweisen?
Wäre es ein unterschied, wenn ich entschuldigt fehle?

"Was ist denn genau unter den erwähnten "miserablen Bedingungen" zu verstehen?"

Das sind lediglich die Bedingungen, die mir persönlich nicht gefallen (Haltung des Chefs z.b. ständige Drohungen zur Kündigung seinerseits, Bezahlung,etc.) Also keine Bedingungen, die rechtlich nicht in ordung wären.

Es gibt also keine Möglichkeit die Arbeit sofort niederzulegen, ohne auf meine bisheriges Lohn zu verzichten? So verbockt, wie die Situation jetzt ist, kann ich mir nicht vorstellen, noch eine Tag mit meinem Chef arbeiten zu können.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Was habt Ihr denn überhaupt im Vorfeld bezüglich der zu leistenden Stunden vereinbart?

Der Lohn für die bereits geleistete Arbeit steht Dir zu.

Falls Du unentschuldigt von einem auf den anderen Tag fehlst und der Chef Ersatz in Form einer teureren Arbeitskraft besorgen kann, steht ihm die Differenz zu dem geringeren Lohn, den er Dir für die kommenden 2 Wochen gezahlt hätte, als Schadenersatz zu (wie blaubär schon schrieb).
In Betracht käme auch Schadenersatz für entgangene Aufträge, die er aufgrund Deines Fehlens nicht annehmen kann.

Zitat:
Wie will der Chef denn den entstanden Schaden nachweisen?

Lohnabrechnung für Ersatzkraft, Rechnung ZA-Firma, ...

Schadenersatz kann er gegen Deinen bereits erwirtschafteten Lohn aufrechnen, den unpfändbaren Teil muss er allerdings immer auszahlen.

So verbockt wie die Situation ist, fallen mir durchaus andere Wege ein statt einfach wegbleiben. Davonrennen ist wohl das schlechteste (wenn auch einfachste) Mittel. Beleidigungen und/oder Drohungen muss man sich allerdings nicht gefallen lassen.

Zitat:
Wäre es ein unterschied, wenn ich entschuldigt fehle?


Sicher. Bloß hat man im Krankheitsfall innerhalb der ersten 4 Wochen eines neuen Jobs keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom AG sondern auf Krankengeld von der Krankenkasse.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

-- Editiert Schnuckelchen am 21.08.2014 15:53

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Den Lohn werdet ihr doch auf alle Fälle vorher vereinbart haben - auch wenn wir dir jetzt vielleicht im Verhältnis zur Schwere der Arbeit oder dergleichen als zu gering erscheinen mag. Dass nicht ausdrücklich etwas zur Arbeitszeit vereinbart worden ist, besagt nicht, dass gar nichts vereinbart worden ist, sondern lediglich: das Übliche; hier also etwa: die als bekannt vorauszusetzenden Arbeitszeiten.
Im Verhalten des Chefs - reizvolle Idee - mag eine Grundlage zu finden sein, dass du vielleicht doch noch glimpflicher aus der Sache raus kommst. Wenn der Chef dich beschimpft hätte, zum Beispiel als zu dumm um Milch zu holen oder sonstwie, könntest du dir das verbitten und ihn abmahnen - vermutlich wärest du dann Ruckzuck aus dem Vertrag raus d.h. er würde dir tatsächlich kündigen und dich vielleicht umgehend freistellen . Aber einen Ferienjob hast du dann jedenfalls nicht länger.

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-- Editiert :blaubär: am 21.08.2014 16:26

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