Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer oder Aufhebungsvertrag?

18. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 78x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer oder Aufhebungsvertrag?

st eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Mitarbeiter ist seit August 2002 in der Firma. Im April 2004 kommt es zu Lohnkürzungen (angeblich wegen schlechter Lage), diese ist befristet auf 1 Jahr. Nach diesem Jahr wurde genau 1 Monat der ursprüngliche Lohn gezahlt, dann kam die nächste Lohnkürzung, wieder befristet auf 1 Jahr. Das Jahr ist nun wieder vorbei und schon folgt die nächste "Lohnänderung", die wieder unterhalb des vereinbarten Lohnes liegt.
Rechtfertigt diese Vorgehensweise eine fristlose Kündigung durch Seiten des Arbeitnehmers oder soll man besser einen Aufhebungsvertrag verlangen?

Außerdem bekam der Mitarbeiter eine ungerechtfertige Abmahnung, die er auch nur unter Vorbehalt unterschrieb, da der Verantwortliche nicht da war, um das ganze zu bereden. Ein anderer Mitarbeiter, der die gleiche Abmahnung erhielt, bekam diese in eine "Ermahnung" umgewandelt, der betroffene Arbeitnehmer jedoch nicht.
Stimmt es, dass wenn es einen Aufhebungsvertrag gibt, man sämtliche Rechte dadurch verliert, also bisher angefallener, aber noch nicht genommener Urlaub, angesparte Arbeitsstunden etc.
Wäre nett, wenn hier jemand eine Antwort auf die Fragen wüsste - danke schon im voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Zu der Lohnsache: Der AN hat das jetzt jahrelang so akzeptiert? Oder hat er sich dagegen gewehrt?

<font color=red>'(2)Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.'</font>

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__626.html

quote:
Stimmt es, dass wenn es einen Aufhebungsvertrag gibt, man sämtliche Rechte dadurch verliert, also bisher angefallener, aber noch nicht genommener Urlaub, angesparte Arbeitsstunden etc.


Nö, das ist - so pauschal gesagt - Blödsinn. Es gibt schon noch einige Rechte, die man auch per Aufhebungsvertrag nicht einfach nichtig macht.

MfG

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#2
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 78x hilfreich)

die erste Lohnkürzung wurde unterschrieben, die zweite nicht mehr, aber nur aus dem Grund, dass der Arbeitnehmer ins Angestelltenverhältnis gewechselt ist. Nach einem Prozess um das Weihnachtsgeld, welches die Firma nicht zahlen wollte, aber musste, wurde er wieder zurück ins gewerbliche Verhältnis gesetzt. Von den erneuten Lohnkürzungen hat er diese Woche erfahren, offiziell gibt es morgen eine Betriebsversammlung. Also wäre die Frist ja erfüllt, oder?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Kommt drauf an, weswegen diese Lohnkürzungen jetzt sind.

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#4
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 78x hilfreich)

Tja, angeblich immer noch wegen mangelnder Auftragslage. Komischerweise buckeln die Leute aber 7 Tage die Woche und das schon seit letztes Jahr im Mai. Selbst die Wintermonate, in denen normalerweise nicht so viele Aufträge vorliegen, waren dieses mal recht gut ausgelastet.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber nicht berechtigt ist den Lohn zu kürzen (und das ist er nicht so einfach ohne Zustimmung des AN), dann kann man sich dagegen wehren. Aber Grund für ne fristlose Kündigung ist es trotzdem noch keiner.

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#6
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 78x hilfreich)

Ok, dann akzeptiert man nicht, bekommt einen Änderungsvertrag angeboten, wenn man diesen nicht unterschreibt, erhält man die Kündigung....
Ist wohl auch nicht ganz so in Ordnung, wenn ich nach meinem Rechtsempfinden gehe. Jedenfalls geht der AN morgen mit der Kündigung zum AG und sieht mal, wie weit er kommt. Und wenn alles gut geht, kann er am Montag in der neuen Firma anfangen

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Und wenn alles gut geht, kann er am Montag in der neuen Firma anfangen


Ach da lag also der Hase im Pfeffer. Wieso fragt der AN nicht nach nem Aufhebungsvertrag?

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#8
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 78x hilfreich)

Na, eine Kollegin hat dies gemacht und hat nun ihren erworbenen Urlaub sowie die bereits angesparten Arbeitsstunden in den Sand gesetzt. Gut, ich denke, sie hat den Vertrag zu schnell unterschrieben, ohne ihn richtig durchzulesen... Aber deshalb ging meine erste Frage ja auch in die Richtung, ob in einem Aufhebungsvertrag wirklich alles verloren geht.

Und der Hase lag da nicht im Pfeffer....
Nachdem bekannt wurde, dass schon wieder Kürzungen vorgenommen werden, hat der AN sich bei einer anderen Firma, die mittlerweile schon einige ehemaligen Kollegen beschäftigt, erkundigt, ob noch Personalbedarf besteht. Und da dies der Fall ist, wäre der AN natürlich wirklich doof, wenn er das Angebot nicht annehmen würde, oder?

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Vermutlich wird er dann seine Kündgungsfrist einhalten müssen.

Aufhebungsvertrag: Angesparte Stunden (vermutlich Überstunden) kann schon sein, dass der Verzicht rechtmäßig ist, bei Urlaub (zumindest den gesetzlichen Mindesturlaub) kann man nicht einfach vertraglich wirksam verzichten.

Wenn er die Chance hat woanders besser bezahlt und sicherer arbeiten zu können, wäre er ja schön dumm wenn ers nicht nutzt.

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#10
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 78x hilfreich)

Auf jeden Fall erst mal danke für die Hilfe. Morgen sind wir schlauer, werde den Ausgang der Verhandlung en mit dem AG hier dann berichten

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 78x hilfreich)

So, die ganze Angelegenheit ist gut ausgegangen. Der stellvertretende Niederlassungsleiter hat ohne Murren einen Aufhebungsvertrag ausgestellt, so wie der AN ihn wollte, d. h. Anspruch auf Auszahlung des angefallenen Urlaubs, Lohn, Reisekosten etc. Das ganzemit Wirkung von Morgen und der Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber ist schon unterzeichnet. Ab Montag kann es dann losgehen.
Manchmal muss man eben auch ein bisschen Glück haben. Nochmals Danke für die Hilfe
Gruß Drea

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