Fristlose Kündigung durch Corona

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
derRalle
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Corona

Hallo,

Mir ist heute ein Fall zu Ohren gekommen wo ich keien Antwort für habe.
Fall:
Kollege fährt im Urlaub nach Tirol, kommt wieder und geht laut Mail für unbestimmte Zeit zum Abbummeln.
Nach einer Woche findet eine BV statt und der Kollege denkt sich...mmhhh... das kann wichtig sein, also gehe ich mal hin.....war wichtig.....ging um Kurzarbeit...2 Tage später kam die fristlose Kündigung mit der Begründung das der Kollege in einem Risikogebiet war und nicht 2 Wochen in Quarantäne war, was auch nicht angeordnet wurde, da kein Verdacht und keine Symptome.
Mal Rekapitulieren....Risikogebiet Uralub....keine Verdachtsymptome...kein Absprach mit AG oder Hinweis....1 Woche Überstundenabgebummelt ohne Symptome... Betriebsversammlung (Müsste Mitarbeiterversammlung)
man geht hin...und wird nach 15 Jahren fristlos gekündigt!
Begründung: Pflichtverletzung und Aussetzen der Gefahr....

Geht das?

Danke für euer Wissen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32150 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von derRalle):
Geht das?
Ja, das geht. Hast du doch geschrieben. Kommt drauf an, was man draus macht.

Man kennt hier nur was von Hörensagen---nix genaues weiß man nicht.
Nicht mal ein einziges Datum--- was soll man also wissen?

Außerdem:
Deine Überschrift ist völlig falsch.

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#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Gehen tut es immer, Frage ist ob es durchgesetzt wird. Solange hier keine eindeutige Weisung vorher kam und der AN in einem entsprechenden Risikobetrieb arbeitet (Krankenhaus ect.) sehe ich da nur wenig Chancen vor Gericht. Und selbst wenn, erscheint mir die Substanz etwas dünn.

Auf jeden Fall also Klage beim Arbeitsgericht einlegen und das innerhalb von drei Wochen. Danach wären nämlich alle Messen gesungen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du wirst vermutlich Recht haben

Palino,

aber ich finde das Verhalten des Vollpfostens im höchsten Maße verantwortungslos; zumal der Anlass nicht wirklich wichtig war, weil man sich über das Ergebnis von so einer Versammlung auch berichten lassen kann. Es geht ja nicht um Verhandlungen.

Bei der aktuellen Lage mus das Einzelwohl einfach hinter dem Gemeinwohl zurückstecken.

Wer sich ohne Zwang aus Lust und Laune in ein Corona Hochrisikogebiet, der sollte dann auch mit den Konsequenzen leben und nicht andere gefährden.

Ich vermute allerdings, dass aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung wird.

Berry

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#4
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du wirst vermutlich Recht haben

Palino,

aber ich finde das Verhalten des Vollpfostens im höchsten Maße verantwortungslos; zumal der Anlass nicht wirklich wichtig war, weil man sich über das Ergebnis von so einer Versammlung auch berichten lassen kann. Es geht ja nicht um Verhandlungen.

Bei der aktuellen Lage mus das Einzelwohl einfach hinter dem Gemeinwohl zurückstecken.

Wer sich ohne Zwang aus Lust und Laune in ein Corona Hochrisikogebiet, der sollte dann auch mit den Konsequenzen leben und nicht andere gefährden.

Ich vermute allerdings, dass aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung wird.

Berry


Kommt halt immer darauf an. Ich verstehe deinen Ansatz vollkommen und finde ihn auch absolut nachvollziehbar. Allerdings ist immer die Frage ob hier wirklich eine fristlose Kündigung der richtige Weg ist. Ich habe nämlich auch das Gefühl das einige AG das Corona jetzt ausnutzen um unliebsame Mitarbeiter los zu werden.
Es kommt halt auch hinzu das wir nicht wissen in welchen Zeitraum der MA in diesem Gebiet war. Ich gehe nämlich mal stark davon aus das viele (mich eingeschlossen) noch vor einem Monat das alles nur für das nächste Füllmaterial für die Presse gehalten haben die sonst nix zu berichten hat. Wir sind ja nun dank SARS, *******egrippe, Vogelgrippe usw. ja nun schon ziemlich abgestumpft. Hätte mir im Februar jemand erzählt das im nächsten Monat das öffentliche Leben quasi zu erliegen gekommen ist, hätte ich ihn für verrückt erklärt.

Ob eine fristgerechte Kündigung nach 15 Jahren durchgeht ist eine andere Frage, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt wohl eher nicht. Aber so etwas wird ja meistens schon beim Gütetermin geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Ich sehe hier weder eine fristgerechte noch eine fristlose Kündigung die gerichtsfest wäre.
Mag aber sein, das die Gerichte unter dem Eindruck der Ereignisse die Bewertungen anders vornehmem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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