Fristlose Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rolladenzug
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung

Hallo liebe Forengemeinde!

Ich möchte mein Arbeitsverhältnis meiner geringfügigen Beschäftigung fristlos Kündigen da mein Vorgesetzter als Filialleiter gesagt hat dass man das als Aushilfe in einer geringfügigen Beschäftigung könnte. Er meinte "du kannst jeder Zeit gehen". Jetzt habe ich mal Google gefragt und da kam jetzt aber das Gegenteil. Ein Jahr bin ich bereits beschäftigt dort. Ab zwei Jahren muss ich einen Monat vorher kündigen. Nun wie sieht es aus, ist das jetzt möglich oder nicht?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!

Liebe Grüße
Rollade

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Du kannst fristlos kündigen.
Das hat dein Chef gemeint.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Weder die Auskunft des FL noch deine Annahme dürften stimmen.
Für Minijober gelten die gleiche Kündigungsfristen wie für alle AN. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt BGB §622. Unter 2 Jahren Beschäfigugn gilt eine K-Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten. 4 Wochen sind nicht 1 Monat - das wird gerne 'vergessen'.
Ach ja: Weil du von einer 'fristlosen Kündigung' sprichst. Die Fristlose kommt nur infrage, wenn außerordentlich wichtige Gründe vorliegen, die ein Arbeiten dort von jetzt auf gleich unzumutbar bzw. -möglich erscheinen lassen.
Also eher nicht, oder du müsstest das erklären.

Lies dazu auch
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html

-- Editiert von blaubär+ am 07.04.2019 15:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rolladenzug
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für die Hilfe!
Dann setze ich das mal um :)

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Rolladenzug):
Er meinte "du kannst jeder Zeit gehen".

Das ist ja nun ganz was anderes als fristlos kündigen.


Wenn Dein Chef dir allerdings schriftlich gibt, das Du jederzeit ohne einhalten einer Frist kündigen kannst, dann kann man auch das so umsetzten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Rolladenzug
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn Dein Chef dir allerdings schriftlich gibt, das Du jederzeit ohne einhalten einer Frist kündigen kannst, dann kann man auch das so umsetzten.


Hallo!
Schriftlich habe ich das leider nicht nur mündlich. Und da wir in Deutschland leben
zählt nur Papier. Danke, ich kündige einfach zur Kündigungsfrist.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Rolladenzug):
Und da wir in Deutschland leben
zählt nur Papier.

Nö, es zählt was man beweisen kann, Papier ist dann natürlich am besten, Zeugen gehen aber auch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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