Hallo
ich habe mal eine frage:
In einem Unternehmen (Rehabilitationseinrichtung) wurde vor kurzem ein Azubis 3 Wochen vor seiner Abschlussprüfung fristlos gekündigt. Dieser Azubi hatte 1 Abmahnung und ein paar fehlzeiten die laut aussage von ihm schon längst wieder ausgeglichen sind. Desweiteren sind seine schulischen Leistungen mittelmäßig bis durchschnittlich (was für den Arbeitgeber eigentlich egal seien sollte)
Nun meine Frage.
Darf man einen Azubi der 3 Wochen vor seiner Abschlussprüfung steht fristlos kündigen wegen 1 Abmahnung ??? Muss da nicht noch mehr passieren damit man Ihn fristlos kündigen darf? Ich nehme mal an das die Reha Einrichtung Ihn deshalb fristlos gekündigt hat weil bei einer Fistgerechten Kündigung (1 Monat Kündigunsfrist) wäre er schon ausgelernt.
Ich würde micht über eine schnelle Antwort freuen !
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von Eric Leiter am 13.04.2004 08:34:40
Fristlose Kündigung eines Azubi''s
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
es scheint so, als wäre die kündigung tatsächlich ungerechtfertigt. azubis können in der regel nur bei vorliegen besonders schwerwiegender gründe gekündigt werden.
hier käme noch hinzu, dass die ausbildung demnächst abgeschlossen wäre, dem arbeitgeber daher evtl. zugemutet wird, noch etwas zu warten. entscheidend ist aber, was der azubi verbockt hat. eine abmahnung kann durchaus reichen. in der abmahnung steht aus guten grund, dass beim nächsten vergehen die kündigung droht. es muss also nicht endlos wiederholt werden, dass jemand etwas "verbockt" hat und sich bitte bessern möge.
da die sache aber dringend ist und evtl. fristen ablaufen, würde ich empfehlen, unverzüglich einen anwalt vor ort aufzusuchen, der wird hoffentlich weiterhelfen können.
kleiner tip: häufig ist schon die abmahnung fehlerhaft und somit auch die darauf gestützte kündigung zum scheitern verurteilt.
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