Fristlose Kündigung erzwingen/ Strafbar?

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)
Fristlose Kündigung erzwingen/ Strafbar?

Hallo

ein AG will nicht vor der Kündigungsfrist den MA gehen lassen. Die neue Arbeit nimmt MA aber nur wenn er die Schulung mitmacht die allerdings schon vor der Kündigungsfrist beginnt.
Was würde (schlimmstenfalls)passieren wenn MA Kündigung erzwingt indem er z.B. nicht mehr zur Arbeit komme etc ?
,
vielen dank,

naverma

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

abgesehen davon, daß Fragen zum Strafrecht ins Unterforum Strafrecht gehören - was soll da denn strafbar sein? Die Folge unentschuldigten Fehlens ist die fristlose Kündigung, und damit ist der Fall erledigt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

danke.

also ich kann nur sagen : mein ag ist SEHR böse :D

deshalb : was heißt schadensansprüche `?? wie hoch sind die muss man vorgericht deshalb wie läuft das ab ??

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#4
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

und der Ablauf ist wie folgt:
1. AG fordert Schadenersatz
2. Sie akzeptieren das - Schluß

oder
2. Sie akzeptieren das nicht
3. Der AG verklagt Sie oder er tut es nicht, weil er fürchtet, damit nicht durchzukommen
4. WENN er Sie verklagt, landet die Sache beim Zivilgericht, wo darüber entschieden wird

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

ok danke

und wenn der AG sowas durchziehen würde was müsste der AN dann schlimmstenfalls zahlen, den entstandenen schaden oder nur im verhältnis zu seinem gehalt `?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

raten Sie mal, warum es SchadenERSATZ heißt...

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

hmm ---

naja dieser typ ist ziemlich durchgeknallt es wär icht das erste mal ads er bei ma die "im streit" von ihm gehen eine klagewelle anbricht.

Ich muss einfach nur wissen was mich im schlimmsten fall erwarten könnt deshalb hacke ich so drauf rum aber ich denke mal das so etwas ziemlich individuell gerechnet wird und pauschal nicht beantwortbar, aber kann es sein das man als schadensersatz mehr zahlen muss als man verdient.

außerdem was hat die haftpflichtversicherung damit zu tun !?? check ich nicht sorry :-[

aber vielen dank für die antworten ;)


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#10
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

wenn Sie einen Schaden von einer Million Euro anrichten (höchst unwahrscheinlich, aber nehmen wir es mal an), dann sind Sie verpflichtet, genau diese Summe an Schadenersatz zu zahlen. Ob Sie dazu in der Lage sind, hat mit dem Anspruch nicht das Geringste zu tun. Sonst könnte man als Alg-2-Empfänger ganze Innenstädte demolieren, ohne für den Schaden aufkommen zu müssen...

Gruß vom mümmel

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#12
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

ok danke

also falls soweit kommt : anwalt halt wieder da zahl ich lieber den Selbstbehalt der rechtsschutz ;)

Hat jemand ne andere idee wie ich das lösen könnte


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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119893 Beiträge, 39793x hilfreich)

Außer das du die Firma des 'durchgeknallten' kaufst oder hoffst das ihn der Schlag trifft bevor er klagen kann?

Nichts legales, denn ein Aufhebungsvertrag scheidet ja offensichtlich aus.
Urlaub dürfte auch nicht möglich sein.

Krankschreiben geht auch nicht, da hättest du warscheinlich am 2. Tag einen Privatermittler am Hals der schöne Fotos von dir und den Schulungsteilnehmer macht.


Dein alter AG hat das Recht deine Arbeitskraft für die er dich bezahlt bis zum letzten Tag zu beanspruchen. Dein neuer AG muss halt akzeptieren, das er erst ab dem Tag zu dem der Arbeitsvertrag es zulässt über deine Arbeitskraft verfügen kann. Wie er das mit der Schulung organsisatorisch löst ist alleine sein Problem.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#14
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Bsp.: Du bist Berufskraftfahrer und Dein AG plant Dich für die Zeit ein, in der Du unentschuldigt fehlst. Entweder kann er dann einen neuen AN einstellen, der ggfs. mehr verdient als Du, oder der Transport findet nicht statt. Somit könnte er Dich für den erlittenen Schaden haftbar machen.


Der AG muss jedoch versuchen den Schaden zu minimieren. Er darf sich nicht zurücklehnen und einfach die Fahrten für sagen wir mal 3 Monate ausfallen lassen. Wenn er das macht, ist der Schaden primär durch sein nichts tun entstanden und er geht dann evtl. leer aus. Er muss eben für einen AN-Ersatz sorgen.

Je nach Arbeit kann es auch sein, dass den fehlenden AN für eine gewisse Zeit durch Überstunden anderer ersetzen kann. Dann müsste der AN den Überstundenzuschlag bezahlen.

Es kommt hier eben auf den Einzelfall an.

Wie ist eigentlich die Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist für den AN darf nie größer sein als die des AGs. Wenn das nicht gegeben ist, ist diese Klausel unwirksam und die gesetzliche Kündigungsfrist gilt.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 10.02.2010 01:02

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#15
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Also Kündigungsfrist liegt genau in der schulungszeit und der neue AG will mich nicht wenn ich da net anfangen kann, beim AG kann ich nimmer bleiben
.
Ich werd wenn er dumm macht ******* arbeiten bis er mich fristlos rausschmeißt das is bestimmt sogar witzig :D dann kann der AG ja eigentlich nichts machen wenn ich breit auf die Arbeit komm und alles falsch mach oder ?

grüße
naverma

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#16
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Aber auch Besoffene werden erstmal abgemahnt und passiert das öfter, dann greißt die Fürsorgepflicht des AG und er darf auch nicht einfach kündigen sondern muss dir die Gelegenheit einer Therapie einräumen.

Ich schätze mal, dass das Unternehmen mit dir nicht steht und fällt und wie schnell und leicht du zu ersetzen bist, muss du selbst einschätzen.

Wann soll denn der neue AV starten? Mit dem Termin der Schulung oder danach?

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Also Kündigungsfrist liegt genau in der schulungszeit und der neue AG will mich nicht wenn ich da net anfangen kann, beim AG kann ich nimmer bleiben


Ich meinte nicht, wann Deine Kündigungsfrist endet, sondern wie lang die Frist als solche ist.

Wenn - wie ich schon schrieb - die Kündigungsfrist des AG kürzer ist, als die Frist des AN, dann ist die Vertragsklausel unwirksam und es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#19
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Achso sorry :D
als ich kann nur sagen ich hab noch nie so lange irgendwo gearbeitet das ich länger als 4 Wochen Kündigungsfrist hatte. Ich werde es halt riskieren ich sag denen das ich nicht mehr kommen werde, was sie dann machen werd ich dann einfach sehen dann mach ich n neuen thread auf wenns soweit is ;)

hier bekomm ich jedenfalls immer super gute Antworten THX !!!

naverma

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#20
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Ich hatte nur gefragt, weil manchmal vertraglich sogar für beide Seiten 3 Monate und mehr festgelegt wird. So ein Vertrag ist besonders für den AN von großem Nachteil, weil ein Wechsel dann äußerst schwierig wird. Schließlich wird selten ein potentieller neuer AG 3 Monate und mehr warten wollen. Für den AG ist die längere Kündigungsfrist eher ein geringeres Problem, weil er in der Regel vorausschauend planen muss. Evtl. müsste jemand ja auch die Arbeit übernehmen. Ein AN wird jedoch nie wissen, dass er in vielleicht 3 Monaten einen neuen Vertrag in der Tasche hat.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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