Fristlose Kündigung etc. =/

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
jacqui0706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung etc. =/

Hallo zusammen,

letzte Woche Dienstag habe ich durch Dritte "die Polizei" mitgeteilt bekommen, dass es meinem Arbeitgeber icht möglich ist, mich weiter zu beschäftigen! Grund: Diebstahl.

War *******, weiß ich selbst, muss ich auch mit leben....

Ich habe bis heute noch keine schriftliche Kündigung erhalten, und hab es auch nicht persönlich durch meinen Arbeitgeber erfahren. Ist ja jetzt genau eine Woche her, stimmt es, dass die Kündigung nicht rechtens ist, wenn ich sie nicht innerhalb 14 Tagen schriftlich erhalten habe!?

Und, kann mein Arbeitgeber einfach meine Ausbildungsvergütung für den aufgekommenen Schaden einbehalten? Ohne das vorher abzusprechen? Ich habe dadurch erhebliche Probleme mit meinen Vermietern bekommen, da dadurch auch die Miete nicht rechtzeitig gezahlt werden konnte.

Hoffe, mir kann schnell jemand helfen!

Danke im Vorraus

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8 Antworten
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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... für die 'fristlose' hat der AG 14 tage zeit, sobald er zuverlässige kenntnis von dem fehlverhalten hat. insofern muss die frist nicht identisch sein mit der einschaltung die polizei, abgesehen davon, dass mtteilung durch dritte keine rechtswirkung entfaltet und ohnehin die schriftform erforderlich ist.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
jacqui0706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

danke für die Antworten.

Naja die Polizei wurde eingeschaltet und durch mein Geständnis ist der Sachverhalt ja nun auch einen Tag später geklärt worden.

Also ich würde jetzt eigentlich die 14 Tage erstmal abwarten, also bis nächste Woche Dienstag, und wenn dann nichts gekommen ist, einfach zur Arbeit gehen. Dann ist die Frist vorbei. Natürlich würde ich ihn dann auch erst auf meinen Lohn ansprechen. Wenn ich dies vorher tun würde, hätte dies möglicherweise die Folge, dass ihm die Kündigung wieder einfällt! Und das wäre ja meine Chance, die Ausbildung doch noch zu beenden.

Wenn das alles erfolglos bleibt, werd ich wohl oder übel etwas neues suchen müssen!

Achso noch eine Frage, wie sieht das mit dieser 14 Tages-Frist aus? Zählen da auch die Wochenenden mit? Ich arbeite auch samstags und sonntags, so wie an Feiertagen! Kenne mich mit sowas nicht aus. Und da lagen ja jetzt Karfreitag und Ostermontag zwischen! Muss ich diese Tage mitzählen?

Liebe Grüße

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

14 tage sind genau 14 tage. kann man im kalender abzählen

aber, was heißt denn
//.. und wenn dann nichts gekommen ist, einfach zur Arbeit gehen

..... was machst du denn derzeit? nicht zur arbeit gehen, unentschuldigt fehlen??

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
jacqui0706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Zeit hätte ich eigentlich Urlaub bis zum kommenden Sonntag. Dann würde ich mir möglicherweise noch nen Gelben beim Arzt holen, bis die Frist vorbei ist. Ich hab ja von meinen AG nichts gehört, und von daher kann man ja ausgehen, dass ich da weiterbeschäftigt bin. Ich weiß, dass er mich schon bei der IHK abgemeldet hat. Das hat mir ne Kollegin gesagt. Aber weiteres ist nicht passiert.

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#6
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Also ich würde jetzt eigentlich die 14 Tage erstmal abwarten, also bis nächste Woche Dienstag, und wenn dann nichts gekommen ist, einfach zur Arbeit gehen.


Hast Du wenigstens eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Oder "schwänzt" Du etwa?

Das unentschuldigte Fernbleiben reicht alleine schon für ernste Konsequenzen aus!

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"Lukas 7,23"

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#7
 Von 
jacqui0706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt habe ich eigentlich Urlaub. Bis kommenden Sonntag. Und für Montag und Dienstag würde ich mir nen Gelben holen, damit ich nicht unentschuldigt fehle.

Vorrausgesetzt ich erhalte die Kündigung nicht in den nächsten Tagen.

Dann würde ich halt sofort n Entschuldigungsschreiben schreiben und mit dem Chaf reden, wegen meinem Lohn, den er nicht bezahlt hat. Und da gab es keine Absprache, dass er seinen entstandenen Schaden einfach mal einbehält und ich ohne einen Cent da stehe.

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#8
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Da haben sich unsere Postings wohl überschnitten.

Bist Du eigentlich älter als 21 Jahre?
Da die Polizei informiert wurde, gehe ich davon aus, dass Dein Ausbildungsbetrieb Anzeige erstattet hat.

Im Prinzip geht es doch jetzt darum, wie Du Dich verhalten solltest.
Wie boogus schon geschrieben hat:
Unterlagen schnüren und ohne Umwege zur Agentur für Arbeit.
Nach einem kurzen Casting solltest Du Dich erstmal "suchend" melden.

Kontaktaufnahme zur IHK, dort gibt es einen Ansprechpartner für Auszubildende.
Vielleicht kannst Du in einem anderen Betrieb die Ausbildung fortsetzen, bei der Vorgeschichte kann ich Dir da allerdings nur wenig Hoffnung machen.


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"Lukas 7,23"

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