Fristlose Kündigung - für das Arbeitslosengeld gesperrt? Was steht im Arbeitszeugnis?

11. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
susan122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - für das Arbeitslosengeld gesperrt? Was steht im Arbeitszeugnis?

Hallo,
mein Freund har etwas sehr dummes gemacht, was leider nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann. Er hat Privatinsolvenz laufen und hat 40 Euro bei seinem Arbeitgeber geklaut. Er wurde erwischt und ihm wurde gestern dann sofort fristlos gekündigt. Die Polizei wurde nicht gerufen, der Arbeitgeber überlegt noch, ob er Anzeige erstattet. Was droht ihm im schlimmsten Fall? Und ist er für das Arbeitslosengeld gesperrt? Was steht im Arbeitszeugnis drin? Vielen Dank für eure Antworten.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1994x hilfreich)

die fristlose kündigung hat er schon. die wird eine sperre bei der aa zur folge haben. wenn es zu einer anzeige kommt, wird er auch noch bestraft werden. die auswirkungen auf das privatinsolvenzverfahren musst du woanders erfragen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
susan122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? Wer zahlt die während der Sperrfrist? Und kriegt er von einer anderen Stelle Geld? Er muss ja seine Miete bezahlen.

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1298 Beiträge, 728x hilfreich)

Die Agentur für Arbeit wird zur ARGE weiterschicken.
Dann gibt es Hartz-4 und die Miete wird ggfs. auch übernommen. Allerdings wegen der fristlosen Kündigung ein reduzierter Satz.

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#4
 Von 
susan122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Freund hat bis heute noch keine schriftliche Kündigung erhalten. Ihm wurde ja letzten Freitag schon mündlich fristlos gekündigt und er sollte gleich gehen. Ist die Kündigung schon ab Freitag gültig der erst wenn er die schriftliche Kündigung hat? Ausserdem hat er noch 35 Überstunden und 3 Tage Urlaub. Was ist damít? Bekommt er das ausbezahlt. Kann er schon zum Arbeitsamt gehen, obwohl die schriftliche Kündigung nicht vorliegt?

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#5
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Kann er schon zum Arbeitsamt gehen, obwohl die schriftliche Kündigung nicht vorliegt?


Er muß sich sofort beim Amt melden nachdem die Arbeitslosigkeit bekannt geworden ist, sonst droht weiterer Ärger, also am besten heute noch anrufen und die Arbeitsagentur informieren !

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-- Editiert am 16.06.2010 13:44

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6991 Beiträge, 3905x hilfreich)

Eine Kündigung muss aber schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Dein Freund sollte daher seine Arbeitskraft dem AG anbieten, damit er seine Verzugslohnansprüche behält. Hierzu sollte er entweder mit einem Zeugen in den Betrieb gehen oder zumindest ein Schreiben mittnehmen, in dem er seine Arbeitskraft anbietet, und dann auf einer Zeitschrift des Schreibens jemanden im Betrieb den Empfang quittieren lassen.

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#7
 Von 
susan122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt kam gerade die schriftliche Kündigung durch einen Boten zugestellt. Da stand folgendes drin:
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich zum 30.09.2010. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ist uns nicht zuzumuten. Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt. DieSteuerkarte erhalten Sie unverzüglich nach Erstellung der Lohnabrechnung.
Was heisst das denn jetzt??? Ist er zu sofort gekündigt oder zum 30.09.10? Kriegt er noch bis September Gehalt?
Danke für eure Antworten.

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#8
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Was heisst das denn jetzt??? Ist er zu sofort gekündigt oder zum 30.09.10? Kriegt er noch bis September Gehalt?


Nein er ist sofort gekündigt also fristlos.

Hilfsweise bedeutet, dass wenn der AG die fristlose Kündigung aus welchen Gründen auch immer, nicht durchbekommt dann zum 30.09.10 kündigt .

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#9
 Von 
susan122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll er das jetzt so akzeptieren, oder zum Anwalt gehen?

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2453x hilfreich)

Du kannst es dir aussuchen: Entweder die Abrechnungen und Verhalten des AG abwarten und akzeptieren. Oder sich gegen diese wehren und noch eine Strafanzeige riskieren. Wenn man keinerlei Vorstrafen hat ist aber da kaum viel zu erwarten.

Melde dich bei der ARGE und beantrage HarzIV - SOFORT

Sprich schon mal mit dem Vermieter, falls es beim HarzIV länger dauert kannst du wohl die Miete nicht pünktlich zahlen. Sonst verlierst du auch noch die Wohnung.

Das man 40 Euro klaut und dabei seinen Job riskiert, !!! Schiess den Id... ab.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#11
 Von 
susan122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich seh das genauso. Eine Frage hätte ich aber noch: Was ist denn mit seinen 35 Überstunden und den 3 Tagen Urlaub? Das muss er doch eigentlich bezahlt kriegen, oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2453x hilfreich)

quote:
Das muss er doch eigentlich bezahlt kriegen, oder?


Kann gut sein das jetzt ein AG einen Dieb beklaut.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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