Fristlose Kündigung geringfügige Beschäftigung!

30. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
cliff.burton1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung geringfügige Beschäftigung!

Hallo!
Ich bin seit genau 4 Jahren bei einer Handelskette als Pauschalkraft angestellt (53 Stunden Basis). Gestern erhielt ich kurz vor Ende meines Dienstes die Kündigung ausgesprochen. Begründung: da ich nicht mehr jeden Tag arbeiten kommen kann (2 Tage die Woche geht dies nicht durch einen zweiten Nebenjob) werde ich nicht mehr gebraucht.
Nun meine Fragen:
1. Im Vertrag steht: "Nach der Probezeit wird einzelvertraglich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten des Kalendermonates vereinbart. "
Ich erhielt die Kündigung gestern und soll ab morgen nicht mehr kommen.
Ist dies Rechtens!
2. Die Art und Weise der Kündigung: Unsere Marktleiterin hat mich im Beisein unserer Bezirksleiterin einen Tag vor der Kündigung noch im Markt gesehen und es nicht für richtig empfunden mir es persönlich zu sagen. (dass nach vier Jahren, in denen ich Zeitweise noch zusätzlich über eine Zeitarbeitsfirma angestellt war und eine eigene Abteilung hatte.) Gegen die Art und Weise kann man sicherlich nichts machen. Steht einer Pauschalkraft nach der Zeit eigentlich eine Abfindung zu?
Vielen Dank für die Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)

eine Abfindung gibts in den meisten Fällen nur dann, wenn man gegen eine Kündigung erfolgreich klagt, der AG eine Weiterbeschäftigung trotzdem nicht wünscht und der AN sich seinen Weiterbeschäftigungsanspruch auf dem Verhandlungsweg durch eben diese Abfindung "abkaufen" lässt, was für dich jetzt heißt, innerhalb drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, sonst wird jede Kündigung wirksam und nichts geht mehr

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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Gab es denn überhaupt eine schriftliche Kündigung und falls ja, was steht darin?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

In einer Kündigung muss nichts drinnen stehen an Begründung.

wirdwerden

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Sofern die Kündigung schriftlich erfolgt, ist die Kündigung selbst durchaus zu trennen von der ausgesprochenen Freistellung, dass du also ab sofort nicht mehr zu erscheinen hast.
Dein Dilemma wird sein, dass du nicht sicher sein kannst. Also solltest du deine Arbeitskraft noch wieder anbieten und ggf. die Klarstellung einfordern.

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