Fristlose Kündigung gültig ?

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mikez
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung gültig ?

Einen schönen Guten Abend,

Ich fange am besten gleich mal mit den Fakten an ohne großes hin und her.
Ich komme aus Hessen und es geht um eine Kündigung die ich heute von meinem Arbeitgeber erhalten habe. Ich bin Kfz-Mechatroniker. Ich bin in diesem Unternehmen seit dem 1.11.2008 eingestellt und habe ein halbes Jahr Probezeit. Nachdem ich letzte Woche wieder auf die Arbeit kam. Sprich am Dienstag den 6. Januar und auch leider eine Grippe mitbrachte wurde ich um 14 Uhr von meinem Meister nachhause geschickt. am nächsten tag, dem 7. Januar rief ich im Unternehmen an und teilte mit das ich krank bin, aber am Freitag dem 9. Januar versuchen würde wieder auf die Arbeit zu kommen. Da ich ja schließlich arbeiten will. Mein Meister erwiderte das die Gesundheit vorgehe und wenn es mir Freitags nicht besser ginge ich mich auch dann noch krank schreiben lassen solle. Schließlich ging es mir Freitags nicht besser, was auch irgendwie logisch ist nach einer Grippe. Nur was ich nicht gemacht habe ist den Arbeitgeber nochmal informiert. Mein Meister hat mich Freitag mittags um 14 Uhr angerufen und gefragt was denn mit mir los sei, wieso ich nicht erschienen bin und die Geschäftsleitung sehr sauer sei. Am Montag bin ich dann wieder ganz normal, noch gut erkältet zur Arbeit gegangen. Habe mich persönlich bei der Geschäftsleitung entschuldigt und dachte das Thema wäre erledigt. Doch heute kam der böse Brief. fristlose Kündigung mit der Begründung des unentschuldigten Fehlens am 9. Januar und des wiederholten zu spät kommens. geschrieben wurder der Brief am 13. Januar. Ich bin leider mehrmals zu spät zur Arbeit gekommen weshalb ich auch schonmal eine mündliche Abmahnung im vergangenen Jahr bekommen habe. Am 7. Januar bin ich ebenfalls zu spät zur Arbeit erschienen, da mein Bus nicht kam was an den Wetterverhältnissen die zurzeit in Deutschland herrschen lag. Naja... also ich verstehe meinen Arbeitgeber insofern schon... allerdings habe ich laut Vertrag in meiner Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Das wäre ja ok. Aber die Kündigung die ich bekam ist fristlos und ich habe sie heute 15. Januar bekommen. Meine Frage: Ist diese Kündigung als fristlose Kündigung auch noch nach 6 Tagen gültig? Ist diese Kündigung mit Angabe dieser Gründe als "fristlose" rechtmäßig ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung rechtfertigt die Situation sicherlich nicht. Allenfalls eine schriftliche Abmahnung und der Probezeit kann ein AG auch so kündigen. Aber halt ordentlich mit Kündigungsfrist (Außer ANin ist schwanger)

Sofort Firma anrufen, dass die eine ordentliche Kündigung schicken muss, da man sonst innerhalb von 3 Tagen zum Arbeitsgericht gehrn muss, weil die Sozialgesetzgebung das verlangt.
Die AfA wird wahrscheinlich automatisch für die zwei Wochen ALG sperren, weil sie bei hingenommenen fristlosen K. von einem Verschulden des Arbeitnehmer ausgeht.
Ausserdem verliert man bei 2 Wochen KF dann auch noch die Differenz zum Gehalt.

Da wir hier im Forum Laien sind und auch nicht die Details wissen, würde ich den Rat eines Fachanwaltes vorziehen. Ansonsten geht mindestens ein halbes Monatsgehalt drauf.
Und die Uhr für eine Klage tickt schon, spätestens drei Wochen nach Zugang einer Kündigung ist auch eine falsche Kündigung rechtswirksam.

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

"Sofort Firma anrufen, dass die eine ordentliche Kündigung schicken muss"

Sofern nicht auch ersatzweise ordentlich und unter Einhaltung der Kuedigungsfrist gekuendigt wurde, solltest du das auf keinen Fall tun. Keine schlafenden Hunde wecken!

Wir haben hier eine ausserordentliche Kuendigung, die sicher auf ziemlich wackeligen Fuessen steht. Ob die nun wirksam wird, in eine ordentliche umgedeutet wird oder voellig daneben ist, kann sich erst beim Arbeitsgericht herausstellen. Also Kuendigungsschutzklage einreichen und deine Arbeitskraft nachweisbar weiter anbieten (hingehen! und dich - wahrscheinlich - wieder wegschicken lassen). Im guenstigsten fall ist die Kuendigung unwirksam und es muss eine neue ordentliche ausgesprochen werden. Damit wuerdest du einiges an bezahlter Zeit gewinnen.

Was nun die Erfolgsaussichten einer Kuendigungschutzklage betrifft, so wuerde ich hier mal von einem Grenzfall ausgehen. Du bist da erst etwas ueber 2 Monate beschaeftigt, bist in dieser Zeit bereits mehrfach zu spaet gekommen und wurdest deshalb auch schon muendlich verwarnt. Dann leistest du dir auch noch die Nummer mit dem 4. Krankheitstag ohne Krankschreibung (dir wurde sogar gesagt, dass du eine solche brauchst, wenn am Freitag noch krank sein solltest!). Da waer es schon moeglich, dass ein Arbeitsrichter auf ein derart grobes wiederholtes(!!!) Fehlverhalten erkennt, das eine vorherige schriftliche Abmahnung entbehrlich macht. Andereseits koennte die waehrend der Probezeit ohnehin nur zweiwoechige Kuendigungsfrist bei gleichzeitigem Nichtvorhandenseins eines Kuendigungsschutzes wieder zu deinen Gunsten einfliessen und darauf erkannt werden, dass eine ordentliche Kuendigung fuer den AG hier ungeachtet der Schwere deines Fehlverhaltens zugemutet werden kann.

Mir erscheint hier jedenfalls vieles moeglich.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikez
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, mist das habe ich vergessen zu schreiben, ich habe Freitags nur nicht angerufen in der Firma, zum Arzt bin ich natürlich trotzdem gegangen und habe mir eine Krankmeldung besorgt für Freitag und Samstag...Allerdings hat mich mein Arbeitgeber Freitags mittags angerufen und wusste somit bescheid.

-- Editiert von mikez am 16.01.2009 09:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47460 Beiträge, 16802x hilfreich)

Wenn nicht kommt, weil man krank ist, dann muss man unverzüglich anrufen, d.h. morgens zum normalen Arbeitsbeginn. Wenn man später anruft, dann muss man schon erklären können, warum ein so früher Anruf nicht möglich war.

Ich sehe das so wie CAM. Eine Kündigungsschutzklage steht auf wackligen Füßen. Wie ein Arbeitsrichter entscheiden würde, mag ich nicht vorhersagen.

Die fristlose Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall ausgesprochen werden, ist also noch rechtzeitig erfolgt.

Die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht muss innerhalb von 3 Wochen (nicht 3 Tagen) nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht sein, sofern Du Dich entschließt, diesen Weg zu gehen.

Die Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt muss unverzüglich erfolgen, da man frühestens ab dieser Meldung Anspruch auf ALG hat.

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