Fristlose Kündigung in Probezeit trotz Krankgeschrieben welche Möglichkeiten?

20. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Souly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung in Probezeit trotz Krankgeschrieben welche Möglichkeiten?

Hallo Community,

Folgender Sachverhalt:

Ich bin seit August in einer Zeitarbeitsfirma mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag Angestellt. Eine vorläufige Probezeit von 6Monaten in der ich mich noch befinde ist Vertraglich vereinbart worden.

Ich sollte gestern zu einem Termin um 11Uhr ins Büro kommen um meinen neuen Arbeitsort zu erfahren. Sprich an diesem Tag habe ich nicht gearbeitet und hätte auch für die Zeit die ich im Büro bin kein Geld bekommen.
Ich war an dem Morgen beim Arzt und er hat mich für diese Woche Krankgeschrieben. Da sich das alles enorm in die Länge zog und ich auch keine Nummer von meinem Arbeitgeber dabei hatte. Konnte ich nur eine SMS an einen Kollegen schicken der auch um 11Uhr mit mir dort sein sollte.

Natürlich ging das alles gründlich Schief und dank den Schmerzmitteln die ich vom Arzt bekam bin ich zu Hause gleich ins Bett gefallen. Erst als ich gegen 16Uhr im Büro anrief erfuhr ich das mein Kollege nicht bescheid gab.

Ich sagte das ich für diese Woche Krank geschrieben sei und die Krankmeldung Morgen da sei.

Nun bekam ich heute die fristlose Kündigung und wollte Wissen was meine Rechte sind und wie ich mich am besten nun Verhalten soll.

Bei der Handwerkskammer habe ich schon Angerufen aber da ich nicht in einem Handwerksbetrieb Tätig bin können sie mir weder Auskunft noch Hilfe geben :-(

Ich hoffe mir kann jemand hier mit seinen Erfahrungen Helfen.

Danke im Vorraus Souly

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Souly, was steht denn als Grund in der fristlosen Kündigung?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gilt für Sie ein Tarifvertrag? Steht etwas zum Thema Kündigungsfrist(fristgerecht) in der Probezeit im Arbeitsvertrag?

Selbst wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren würden, könnte Ihr AG Sie ja normalerweise innerhalb weniger Tage entlassen. Fragt sich, ob sich der Aufwand lohnt. Sie hätten sich sowieso direkt beim AG krankmelden müssen, nicht bei Ihrem Kollegen.

Zum Thema verspätete Krankmeldung im regulären Arbeitsverhältnis;

jobber.de:
Keine fristlose Kündigung bei verspäteter Krankmeldung

Mainz (dpa/lrs) - Eine verspätete Krankmeldung rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei dem Arbeitgeber nur dann nicht mehr zumutbar, wenn der Mitarbeiter wiederholt seine so genannte Unterrichtungspflicht verletzt habe, meinten die Richter (Az.: 10 Sa 1581/00 ).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Also,
meines Wissens hat der Arbeitgeber in der Probezeit alle Fäden in der Hand. Da geht auch eine fristlose Kündigung ohne Begründung. Für was vereinbart man denn sonst eine Probezeit?

-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

@Mampfred: das ist so nicht richtig. Innerhalb einer Probezeit kann normalerweise das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen und ohne Begründung gekündigt werden, jedoch nicht einfach fristlos, wenn nicht weitere Gründe dafür vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

die Kündigungsfrist innerhalb einer Probezeit ist abhängig von Tarif und Vertrag.

Es gibt Unterschiede zwischen einem befristeten Probearbeitsverhältnis und einem Dauerarbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit.

Für eine Kündigung während der Probezeit gelten kürzere (NICHT FRISTLOSE!) Kündigungsfristen. Falls diese nicht im Arbeitsvertrag stehen und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt die gesetzliche Frist von 2 Wochen.

"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."


Grüsse
Lene

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