Fristlose Kündigung in Probezeit während Krankheit

28. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
alvathyra
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung in Probezeit während Krankheit

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben, damit ich einschätzen kann, ob es sich lohnt, zum Anwalt zu gehen...

Ich habe ein 2jähriges Kind und habe nach der erfolgreichen Suche nach einer Tagesmutter einen neuen Job in einer Anwaltskanzlei begonnen. Der Chef hat mir erst auch erzählt, dass das mit Kind ja alles kein Problem sei und dass er sooo viel Verständnis hätte, da er selbst ein kleines Kind hat. Und dass ich 3 Jahre aus dem Beruf raus wäre und noch nie in seinem Fachbereich etwas gearbeitet hätte, wäre ja auch kein Problem. Das könne man ja alles lernen.

Ich stürzte mich also in die Arbeit, hab zugesehen, dass ich alles aufarbeite, was mir in der Zwischenzeit zu Hause entgangen war und dann war ich eine Woche krank. In der Zeit ist allerdings meine Kinderbetreuung in die Hose gegangen und ich hatte zum Glück eine Vertretung gefunden. Die bekommt allerdings auf Dauer kein weiteres Kind so einfach auf Dauer genehmigt. Eine andere Betreuung hatte ich aber während der nächsten Zeit noch nicht gefunden. Dann war ich zwei Wochen arbeiten. In diesen zwei Wochen habe ich meinem Chef die Situation gestanden und habe ihn gefragt, ob er mir auch eine Kündigung schreiben würde. Er sagte zu mir, dass er mir ja keine Steine in den Weg legen wolle und dass er das macht. Jetzt musste ich Dienstag wieder zum Arzt, weil gar nichts ging. Da kam sogar meine Schwester mit Baby angefahren, um sich um mich zu kümmern, da mein Mann als Kraftfahrer schon weit weg war, und sie hat auch meinen Chef angerufen und ihm Bescheid gesagt. Wir haben dann die AU gleich am Dienstag auch weggeschickt. Dann musste ich - vollgepumpt mit Antibiotika, die noch nicht so wirklich helfen - heute noch mal zum Arzt, der mich auch noch für die nächste Woche krankgeschrieben hat. Da ich kaum ein Wort rauskriege, hab ich die AU heute auch gleich wieder mit der Post abgeschickt und an meinen Chef eine e-mail geschrieben. Telefonieren hätte eh nicht geklappt. Heute abend stand dann seine Frau vor der Tür und hat mir die fristlose Kündigung "aus wichtigem Grund" überreicht. Ich fragte, was der Grund sei, denn ich war mir keiner Schuld bewusst. Habe sie nur gefragt, ob sie meinen, ich mache hier Urlaub... Darüber wollte sie mit mir nicht reden. Ich solle darüber nachdenken. - Hä? Ich hab mir zwar auch nicht vorgestellt, dass ich so krank werde, aber das macht man doch nicht mit Absicht... Ich jedenfalls nicht. Da haste n Kind und bist nach Jahren krank und wirst dann so behandelt... Sie sagte mir noch, sie hätten ja auch Zeugen, dass ich gesagt hätte, ich möchte lieber Arbeitslosengeld haben. Das habe ich aber nie gesagt. Es gab nur das eine Gespräch zwischen ihm und mir. Ich bin übrigens neben einer 400-Euro-Kraft die einzige Angestellte, die er hat(te)...

Ich danke für jeden Tip, den man mir hier geben kann!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, bis jetzt seh ich keinen Grund zur fristlosen Kündigung. Du kannst ihn aber auffordern nach § 626 BGB dir den Grund für die fristlose Kündigung schriftlich mitzuteilen. (BGB hat er als Anwalt sicher irgendwo in seiner Kanzlei stehen).

Ansonsten gilt http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html

MfG



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#2
 Von 
alvathyra
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sehe ich ja genauso. Ich bin noch in der Probezeit (gewesen) und er hätte eh nur 2 Wochen Frist gehabt. Dass es für ihn schwierig ist, wenn seine einzige Angestellte ausfällt, ist ja klar. Aber ich kann doch nicht zur Arbeit fahren, wenn ich umfalle... Ich hab ja schon viel dafür getan, dass ich immer hinkann...

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alvathyra

ich würde definitv gegen die fristlose klage erheben. dafür hast du ab kenntnis genau 3 wochen zeit.

sunbee

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Es hat dir doch hier keiner einen Vorwurf gemacht. *Schulterzuck*

Aber ohne Klage wird die fristlose Kündigung wirksam, wenn du nichts tust (= klagst).

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