Fristlose Kündigung in der Probezeit ohne schwerwiegenden Grund

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vitalinka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung in der Probezeit ohne schwerwiegenden Grund

Ich habe Mitte des Monats einen Nebenjob angefangen. Habe mich also noch in der Probezeit befunden. Vorgestern habe ich am Ende meines Arbeitstages kommentarlos eine Kündigung (zum 21.11.2018) erhalten. Die zweiwöchige Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag für die Probezeit angegeben wurde, wurde somit nicht eingehalten. Für eine fristlose Kündigung müsste doch irgendein schwerwiegender Verstoß vorliegen. Ich wurde aber in keinster Weise abgemahnt oder ähnliches. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass ich mein Gehalt für die abgeleisteten Arbeitstage erst Ende Dezember erhalten werde. Im Arbeitsvertrag steht jedoch, dass das Gehalt zum Ende eines jeden Monats, d.h. in diesem Fall Ende November ausgezahlt wird. Das ist auch problematisch, da ich diesen Monat Wohngeld beantragt hatte und meinen Lohn zum Erreichen des Mindesteinkommens eingeplant hatte. Mit Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist hätte ich den benötigten Lohn erhalten. Und da sie meinen Lohn erst im Dezember auszahlen, habe ich dem Grunde nach gar kein Einkommen für den November gehabt und somit keinen Anspruch auf Wohngeld.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Klar wie Kloßbrühe: 2 Verstöße gegen den AV.
Also auf zum Arbeitsgericht und Lohnklage erheben a) wegen der verspäteten Auszahlung (+ 40 € Pauschale deswegen und b) wegen der falschen Kündigungsfrist.
Geht ganz einfach, kostet dich praktisch nichts. Beim Gericht hilft dir ein Rechtspfleger, die Anträge zu formulieren. Kündigung mitbringen, AV natürlich, Ausweis ..
Ach ja, falls du es nicht weißt: du hast genau 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung, um zu klagen! Also nicht wirklich Zeitdruck, aber auch nix zum Bummeln.

-- Editiert von blaubär+ am 23.11.2018 10:07

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
+ 40 € Pauschale deswegen


Das Thema Verzugspauschale im Zusammenhang mit der Entgeldzahlung hat das BAG leider geerdet, siehe BAG 8 AZR 26/18 vom 25.09.2018.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Also auf zum Arbeitsgericht und Lohnklage erheben a) wegen der verspäteten Auszahlung (+ 40 € Pauschale deswegen und b) wegen der falschen Kündigungsfrist. Da muß ich mal reingrätschen:
1. Wegen der Kündigung ist natürlich Kündigungsschutzklage zu erheben. Das kann der TE gleich tun.
2. Lohnklage kann er derzeit NICHT erheben - der Lohn war noch gar nicht fällig. Eine entsprechende Klage wäre also erst Anfang Dezember zulässig.

Kündigung mitbringen Klar - wobei aus der Schilderung nicht hervorgeht, ob die eigentlich schriftlich war. Vielleicht kann der TE das noch mal klarstellen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Vitalinka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kündigungsschutz gilt doch nicht in der Probezeit, wenn ich mich recht entsinne?

Ja, die Kündigung erfolgte schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Kündigungsschutz gilt doch nicht in der Probezeit, wenn ich mich recht entsinne? Nicht im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, das ist richtig. Da die Gesetze Sie aber trotzdem vor willkürlicher fristloser Kündigung schützen, spricht man auch da von einer Kündigungsschutzklage.
Ja, die Kündigung erfolgte schriftlich. Nun ja - eine mündliche Kündigung wäre schlicht rechtswidrig gewesen. Dann halt wie schon beschrieben vorgehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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