Hallo Zusammen,
ich habe nun folgendes Problem:
Ich habe mich (wegen meiner Selbstständigkeit) Kündigen lassen. Die Kündigungszeit betrug 4 Wochen... 3 Tage nach meiner ordentlichen schriftlichen Kündigung habe ich von meinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung bekommen. Er hat nun mitbekommen, dass ich mich selbständig gemacht habe und auch nebenberuflich aktiv war. ( Kein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
und kein Unlauterer Wettbewerb)
Die Fristlose (2.) Kündigung erfolgte nicht "normgerecht" ohne Unterschrift seiner und meiner. Ich habe auch keine Abmahnung erhalten.
Nun meine Frage:
kann er das tun? Hab ich hier noch eine Chance, nicht 3 Monate vom Amt gesperrt zu werden? (Förderung und Gründerzuschüsse)
Würde mich freuen, wenn ich eine Antwort erhalte...
Grüß
-- Editiert *miami92f* am 03.10.2011 20:52
Fristlose Kündigung nach Ordentlicher Kündigung!
3. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2011 | 20:44
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung nach Ordentlicher Kündigung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 08:08
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Nick_19,
mir geht es nicht um den Lohn der letzten 4 Wochen! Das interessiert mich nicht. Wenn kan gekündigt wird und einen Tag Arbeitslos ist hat man anspruch auch ein Gründungszuschuss. Das heißt 9 Monate Arbeitslosengeld und 300 Euro Zuschuss für Sozialabgaben.
Das wäre so viel, dass ich mir 1 Jahr kein Lohn zahlen müsste.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 15:52
Von
Status: Heiliger (20258 Beiträge, 7337x hilfreich)
egal was und wie: gegen die neue, fristlose kündigung musst du vorgehen!
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.929
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten