Hallo,
ich habe gestern von meinem Chef die fristlose Kündigung erhalten, weil ich während der Arbeitszeit in einem ähnlichen Forum unterwegs war. Jetzt hat mich ein Kollege angeschwärzt und ein Chef hat meinen PC überprüfen lassen. Also leugnen brachte gar nichts.
Er hat mir die fristlose Kündigung, schon schriftlich, überreicht und ich mußte meinen Arbeitsplatz sofort räumen.
Klar hätte ich das vorher wissen müssen, aber das war wie ne Sucht geworden. ICh konnte nicht mehr damit aufhören und jetzt hab ich den Salat.
Was soll ich denn jetzt machen?? Meine Frau hat mich mit unserer Tochter verlassen und ich bin total verzweifelt!
Habt ihr einen Rat für mich??
Ich wäre euch dankbar.
Grüße
Paulrennt
Fristlose Kündigung rechtens??? Dringend.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Lesen Sie mal hier:
www.123recht.net/Private-Internetnutzung-am-Arbeitsplatz__a17872.html -
Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?
Gibt es einen Betriebsrat?
Wurden Sie schon einmal abgemahnt wegen der privaten Nutzung?
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Hallo Hamburgerin01,
Danke für den Link, ich habe ihn mir mal durchgelesen.
Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen mit ich glaube 120 Mitarbeitern. Wir haben keinen Betriebsrat, leider. Und ich wurde nicht abgemahnt, es kam von heut auf morgen. Angeblich haben sie an meinem Computer gesehen, wie oft und lange ich online war. Auch habe ich meine persönlichen Sachen per E-mail geregelt. Das ist auch der Grund, dass es täglich und immer länger war. Sie wollen die Kündigung auf keinen Fall zurücknehmen, ich war vorhin noch mal dort.
Ich weiß, dass es falsch war und das sie nicht meine private Nutzung bezahlen wollen. Aber es ist manchmal wie ein Sucht, ich muß da einfach auf die Seite und gucken und schreiben. Ich glaube, ich muß mir da irgendwo Hilfe holen. Bei mir bricht eben alles zusammen. Und wenn ich jetzt kein Geld mehr hab, dann bekommt meine Frau die Krise und ich darf unser Kind nicht mehr sehen. Oh Mann!
Danke für die Hilfe!
Also gilt das Kündigungsschutzgesetz. Sie können innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung juristisch vorgehen, ich empfehle dringend, einen Anwalt aufzusuchen.
Fristlos heißt ja, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist unzumutbar, und da ist die Frage, ob nicht erst eine Abmahnung das Mittel der Wahl gewesen wäre.
Kontaktieren Sie wegen Ihrer Internet-Abhängigkeit die nächste Drogen- oder Suchtberatungsstelle, die können Ihnen vielleicht selber helfen oder wissen, wohin Sie sich wenden können.
-- Editiert von hamburgerin01 am 17.10.2008 13:36
@paulrennt
ich stimme @hamburgerin zu. meiner ansicht nach rechtfertigt chatten keine fristlose kündigung. auch eine fristgerechte nur mit vorheriger abmahnung.
du solltest dringend zu einem anwalt für arbeitsrecht.
außerdem mußt du dich sofort arbeitslos melden.
wenn du keine klage erhebst gegen die fristlose, geht die agentur für arbeit davon aus, dass du deinen arbeitsplatz mutwillig riskiert hast und du bekommst eine sperre des alg1. deshalb mußt du gleichzeitig alg2 beantragen, das immer erst ab tag der antragstellung bewilligt würde (wenn die voraussetzungen gegeben sind) auch alg2 wird hier um 30% nur gekürzt gezahlt.
du siehst, eine klage scheint mehr als sinnvoll. eine fristlose kündigung bedingt, dass es unzumutbar ist, das arbeitsverhältnis fortzusetzen. unzumutbar sind nur sehr wenige situationen, z.b. gewalt, diebstahl.
du solltest dich außerdem an eine suchtberatungsstelle wenden. auch das internet kann zur sucht werden, es gehört zu den sogen. nicht stofflichen süchten wie auch das spielen.
sunbee
Ohne vorheriger Abmahnung wird das nichts. Dem Arbeitgeber mitteilen das man auf Abruf bereit steht und Klage einreichen wird.
Dann Klage einreichen.
Will man den Job zurück - sofort. Wenns das eh war am letzten Tag der Frist :-)
Einfach zum Arbeitsgericht gehen.
Vorsicht! Anwälte zahlt man im Arbeitsgerichtsprozess immer selber und der Streitwert sind mehrere Monatsgehälter - also teuer das ganze.
den Satz : "Ich will meinen Job zurück " kann man auch selber zu Produkoll geben.
K.
... wenn es *nur* die privaten emails waren und der besuch auf foren *wie diesem*, sollte es mit einer abmahnung getan sein. dann hättest du gute chancen, bei einer k-schutzklage noch mit einer abfindung raus zu kommen. wenn du aber foren besucht hast, die das ansehen deiner firma ggf. schädigen könnten, dürfte die fristlose rechtens sein.
wer mit computern umgeht, muss doch wissen, dass alles protokolliert wird ....
kommt auch darauf an wie oft bzw. wie oft man es beweisen kann (!). Logs am IE sagen ja nicht unbedingt etwas über die dauer, ein eintrag kann ja heissen, ich habe einmal - dann bestimmt keine kündigung, oder 1000x
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