Fristlose Kündigung seitens Arbeitnehmer

27. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
bassetleeloo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung seitens Arbeitnehmer

Hallo,

ich arbeite in der Dienstleistungsbranche. Bin eine Art Leiharbeiter und muss mich tagtäglich beleidigen lassen. Dies hat sehr starke Ausmaße angenommen. Ich kann nachts nicht mehr schlafen, ärgere mich nur und muss Schimpftiraden über mich ergehen lassen.

Mein Arbeitgeber der mich "verleiht" kennt diesen Umstand und meint, dass ich einfach weghören soll. Dies ist mir leider nicht möglich und ich ärgere mich in Grund und Boden. Des Weiteren ist es so, dass ich mich nicht mehr richtig erholen kann und von ordentlicher Arbeitsausführung kann auch nicht die Rede sein. Ich bekomme Panikattacken, wenn ich die Firma betrete an die ich verliehen werde. Wenn ich aus der Firma rausgehe habe ich auch welche. Dieser Umstand ist für mich nicht mehr erträglich.

Ich habe einen Tarifvertrag im Normalfall habe ich innerhalb der ersten 14 (Werk-)tage eine 1-tägige Kündigungsfrist. Allerdings steht dies nicht im Vertrag. Im Vertrag steht nur, dass ich wenn ich drei Wochen angehörig bin und nicht fristgerecht kündige zwei Wochen nicht bezahlt werde. Das heißt, dass ich für die gearbeitete Zeit kein Geld erhalte. Aber wie soll ich mich an die Kündigungsregularien halten, wenn ich noch nicht mal weiß was ich ganz genau zu machen habe? Habe morgen vor meine Kündigung per Fax einzureichen. Heißt es dann, dass ich am Dienstag nicht mehr zur Arbeit muss oder muss ich da noch ein letztes Mal hin?

Ich hoffe, dass mein Anliegen verständlich ist.

Danke für die hoffentlich folgenden Hilfestellunngen.

Viele Grüße
bassetleeloo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Seit wann arbeiten Sie für die Firma?

Man kann nicht per Fax kündigen. Per Einschreiben ist sinnvoller.

Gehen Sie zu IHrem Arzt und beschreiben Sie, wie es Ihnen geht. Der schreibt Sie aus gutem Grund dann krank.

-- Editiert am 27.06.2010 22:39

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#2
 Von 
bassetleeloo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Es sind 11 Tage. Aber das was dort passiert ist nicht mehr normal. Es gibt ja die 1-tägige Kündigungsfrist innerhalb der 14 Tage und die wollte ich gern nutzen. Oder bin ich falsch davor?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn im Arbeitsvertrag keine längere Kündigungsfrist für die ersten 14 Tage der Beschäftigung steht, dann gilt ein Tag.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bassetleeloo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Vertrag steht nur, dass wenn ich nach 3 Wochen kündige mich an die Kündigungsfrist zu halten habe (die allerdings nicht erwähnt ist), und wenn ich mich nicht an die Frist halte habe ich 14 Tagesgehälter als Strafe zu zahlen. Zumindest so ähnlich steht es darin.

Aber danke für die Ratschläge.

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