Fristlose Kündigung und kein Gehalt des Folgemonats?

30. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)
Fristlose Kündigung und kein Gehalt des Folgemonats?

ich wurde am 28 März fristlos gekündigt und habe dagegen Arbeitsschutzklage erhoben. Das Gehalt wurde immer für den Folgemonat gezhalt sprich Fixum und Provision das Gehalt für Januar habe ich Anfang Februar bekommen für Februrar anfang März usw. da ich nun bis zum 28.03.07 gearbeitet habe müsste ich doch noch Geld bekommen am 30/04 oder 01/05 07 leide rhabe ich bis zum heutigen Tage nichts erhalten und die Firma hat immer zum 30. überwiesen. Meine frage ist habe ich noch Anspruch trotz fristloser Kündigung auf mein Arbeitsentgelt da ich ja noch bis zum 28 März gearbeitet hab....

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, klar hast du noch Anspruch auf Bezahlung bis 28.03.
Oder gibts irgendeine Aufrechnung (für einen von dir verursachten Schaden vielleicht?)?

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#2
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

nee garnichts deswegen wunder es mich habe vorhin mit einem ehemaligen Arbeitskollegen gesprochen, der hat schon Gehalt bekommen eine *******erei, am Donnerstag ist Gerichtstermin wegen der Kündigung, wenn ich dann dem Richter noch vortragen muss das ich kein Gehalt bekommen hab.... für den letzten Monat wird ihn das nicht gerade erfreuen...

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#3
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

den einzigen Schaden den es gibt ist das ich fristlos gekündigt wurde.......

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
das Gehalt für Januar habe ich Anfang Februar bekommen für Februrar anfang März usw. da ich nun bis zum 28.03.07 gearbeitet habe müsste ich doch noch Geld bekommen am 30/04 oder 01/05 07


Das Gehalt fuer Maerz (bis zum 28.) haettest du nach diesem Schema eigentlich schon Anfang April bekommen muessen. Da dir fristlos gekuendigt wurde, waere damit dann auch Schluss(wenn's bei der Fristlosen bleibt). Hast du Anfang April nichts bekommen?

Gruss
CAM

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Doppelposting vom Verfasser geloescht.

Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 01.05.2007 10:02:18

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

* ..Das Gehalt wurde immer für den Folgemonat gezhalt*

... demnach hättest du dein geld im voraus bekommen, im weiteren text führst du aber aus, dass du im nachhinein bezahlt worden bist ... ändert aber nichts daran, dass du bis zum letzten tag deiner betriebszugehörigkeit anspruch auf dein geld hast.

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#7
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

ja das Gehalt habe ich wohl ende März bekommen das war aber nicht viel mehr...
so nun stehe ich diesen Monat ohne Geld da was soll ich jetzt tun.. Hartz IV habe ich schon beantragt vor 2-3 Wochen da ich ja eine Sperre bekomme vom Arbeitsamt, bin verzweifelt...

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#8
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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