Fristlose Kündigung - unentschuldigtes Fehlen

29. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Seesternchen86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - unentschuldigtes Fehlen

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem.

Person A ist seit längerer Zeit alkoholkrank und war bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt (noch in Probezeit). A hatte zuletzt eine Phase, in der er extrem viel "gesoffen" hat und es deswegen nicht mehr geschafft hat, auf Arbeit zu gehen (Anruf am ersten Tag, dass er krank ist), zum Arzt zu gehen oder sein Leben irgendwie auf die Reihe zu bekommen. Der erste Fehltag war ein Montag (12.09.), am Freitag oder Samstag (16.09. oder 17.09.) hat A die die Abmahnung erhalten. Am 19.09. (also ingesamt 6 unentschuldigte Fehltage) hat sich A ins Krankenhaus einweisen lassen und möchte nun auch eine Langzeittherapie in Anspruch nehmen.Person B hat am 20.09. den Arbeitgeber informiert (Antwort per Email: Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden) und die Krankmeldung (seit 19.09.) geschickt. Daraufhin hat der Arbeitgeber die fristlose Kündigung ausgesprochen/zugestellt, hilfsweise die ordentliche Kündigung.
Nun stellt sich die Frage, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat? Das Ziel wäre, eine ordentliche Kündigung zu bewirken, so dass es bei der Arbeitsagentur etwas leichter wird.
Die Frage nach den Leistungsbezügen stelle ich in einem anderen Forum :) (ALG 1 aufgrund der Krankheit fällt natürlich aus, Krankenkasse zahlt erst nach 6 Wochen aufgrund der fristlosen Kündigung, Sozialamt wurde noch nicht abgeklappert...)

Danke euch!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es wird wohl wenig Sinn haben, da was zu tun. Aber, mich würde mal interessieren, auf welcher Basis überhaupt? Unentschuldigt gefehlt, noch in der Probezeit, Und Person B interessiert hier gar nicht. Auch nicht, ob diese Person informiert hat, das hätte A tun müssen. Aber ist das im Augenblick denn überhaupt ein AfA-Problem? Wie lange hat er denn vorher gearbeitet? Würde er überhaupt einen Cent bekommen? Und die Krankenkasse zahlt nicht erst nach 6 Wochen. Da bist Du auf dem ganz falschen Dampfer.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seesternchen86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

erstmal danke für das Feedback.
Er würde ALG 1 beziehen können, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre (abgesehen von einer möglichen Sperrfrist, die ein MA der AfA bereits "angedroht" hatte (war da, um Infos zu holen). In den letzten zwei Jahren war er über 18 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Die Krankenkasse hat vorhin angerufen und mitgeteilt, dass erst nach einer Frist von 6 Wochen gezahlt wird, da ja eigentlich der AG zahlen müsste. Sollte die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung "umgewandelt" werden, dann könne man prüfen, ob schon direkt im Anschluss gezahlt werden könne. Bei einer fristlosen Kündigung sehen sie keine Chance, den Beginn des Krankengeldes vorzuverlegen, d.h. erst nach 6 Wochen Krankheit wird die KK zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

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