Fristlose Kündigung vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer in Probezeit nachdem Arbeitnehmer schon fristger

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
jackson-tz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer in Probezeit nachdem Arbeitnehmer schon fristger

Hallo zusammen,

Mal angenommen jemand war als Consultant in einem 3-Mann Betrieb beschäftigt und hat zum Ende der Probezeit 31.12. gekündigt. Keinerlei Abmahnungen, oder Verfehlungen und der Kunde bei dem der Consultant im Einsatz war, war sehr zufrieden. Kündigungsgrund für den Consultant: er macht sich Selbstständig

Nachdem nun diverse „Nettigkeiten" des Ex-Chefs entgegengebracht worden sind (wollte z.B. ohne Nennung von Gründen keinen Urlaub mehr gewähren, etc.) und sich der MA rechtmäßig dagegen gewehrt habe, hat der AG kurzerhand am 10.12. ohne Angabe irgendwelcher Gründe fristlos gekündigt. Es hat auch keinerlei Gespräch, Abmahnung oder sonst was zu dem Thema stattgefunden.

Frage: Macht eine Kündigungsschutzklage in die Richtung Sinn, dass der Ex-Chef zumindest das Gehalt bis zum 31.12. zahlen müsste inkl. Abgeltung Urlaub, Ausgleich für die Nichtbenutzung des privat nutzbaren Firmenwagens? ….und natürlich dem Ex-Chef klarzumachen, dass es in Deutschland noch ein Rechtsempfinden gibt?
Natürlich bliebe wegen der Anwaltskosten nicht mehr viel von den 3 Wochen Gehalt des Consultants übrig….aber es geht ja um das Prinzip.

Danke für Kommentare und Anregungen…

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von jackson-tz):
Natürlich bliebe wegen der Anwaltskosten nicht mehr viel von den 3 Wochen Gehalt des Consultants übrig….aber es geht ja um das Prinzip.


Die Sache ist doch relativ klar, wofür benötigt man da einen Anwalt?
Man geht zum Arbeitsgericht und die Rechtspfleger vor Ort formulieren die Klage für einen.....

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#2
 Von 
jackson-tz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von jackson-tz):
Natürlich bliebe wegen der Anwaltskosten nicht mehr viel von den 3 Wochen Gehalt des Consultants übrig….aber es geht ja um das Prinzip.


Die Sache ist doch relativ klar, wofür benötigt man da einen Anwalt?
Man geht zum Arbeitsgericht und die Rechtspfleger vor Ort formulieren die Klage für einen.....


also machen?
Mir war nicht klar, dass die Lage in der Probezeit so klar ist, oder erfolgversprechend

besonders da jetzt im nachgang noch weiter "Nettigkeiten" kommen a'la das Notebook muss ja jetzt fachmännisch wieder auf ursprungszstand gebracht werden und die Kosten an den Ex-Arbeitnehmer weiterbelastet werden

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von jackson-tz):
Mir war nicht klar, dass die Lage in der Probezeit so klar ist, oder erfolgversprechend


Eine fristlose Kündigung, ohne Angabe von Gründen, die wenn sie denn angegeben wären schwerwiegend sein müssten, ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.

Und ja, das ist eine recht klare Sache, die Probezeit ist da egal.

-- Editiert von spatenklopper am 12.12.2018 14:07

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#4
 Von 
jackson-tz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von jackson-tz):
Mir war nicht klar, dass die Lage in der Probezeit so klar ist, oder erfolgversprechend


Eine fristlose Kündigung, ohne Angabe von Gründen, die wenn sie denn angegeben wären schwerwiegend sein müssten, ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.

Und ja, das ist eine recht klare Sache, die Probezeit ist da egal.

-- Editiert von spatenklopper am 12.12.2018 14:07


Danke!
Ich habe im Vordruck der Anklage beim zuständigen Arbeitsgericht Aachen nämlich Folgendes gefunden:
Kündigungsschutzklage, Voraussetzungen: der Arbeitgeber muss mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen und die Beschäftigungsdauer muss 6 Monate überschreiten; Klagefrist: 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von jackson-tz):
Kündigungsschutzklage, Voraussetzungen: der Arbeitgeber muss mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen und die Beschäftigungsdauer muss 6 Monate überschreiten; Klagefrist: 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung


Das ist auch richtig, aber das bezieht sich auf eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Eine Fristlose ist was anderes, da gibt es das vereinfachte Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen so nicht.
Um das etwas zu relativieren, es muss in der Kündigung nicht zwingend ein Grund angegeben werden, der ist aber auf Verlangen unverzüglich nachzureichen.
Ich könnte Dir jetzt auch noch Szenarien aufzählen, die die Kündigung rechtes sein lassen könnten, aber ich glaube kaum, dass Du dort jemanden nach dem Leben getrachtet hast, oder Ähnliches.....

Fahr zum Arbeitsgericht und nimm alles an Unterlagen mit was Du hast.


-- Editiert von spatenklopper am 12.12.2018 14:24

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von jackson-tz):
Macht eine Kündigungsschutzklage in die Richtung Sinn, dass der Ex-Chef zumindest das Gehalt bis zum 31.12. zahlen müsste

Ja, macht es.



Zitat (von jackson-tz):
Natürlich bliebe wegen der Anwaltskosten nicht mehr viel von den 3 Wochen Gehalt des Consultants übrig

Warum will man denn überhaupt einen Anwalt einschalten?
Zum Arbeitsgericht gehen und Klage erheben.



Zitat (von jackson-tz):
das Notebook muss ja jetzt fachmännisch wieder auf ursprungszstand gebracht werden und die Kosten an den Ex-Arbeitnehmer weiterbelastet werden

Solange der AN da nichts eigenmächtig "vermurkst" hat, dürfte diese Forderung zu Staub zerfallen wie ein Vampir in der mittagssonne...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Falls du es noch einmal von anderer Seite brauchst :, zwar gilt in einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht und es ist dort relativ leicht zu kündigen, aber willkürliche Kündigungen sind doch verboten und können auch in einem solchen Fall vor Gericht gebracht werden. Für eine fristlose Kündigung bedarf es schwerwiegende Gründe, die von jetzt auf gleich die Zusammenarbeit unzumutbar machen. Die fristlose Kündigung wird missbräuchlich eingesetzt, wenn es nur darum geht eine gegen Kündigung auszusprechen und vielleicht ein paar Euro zu sparen. Also auf zum Arbeitsgericht, wenn dir an dem Differenzbetrag gelegen ist. Abgesehen davon sollte eine fristlose Kündigung in deinem Lebenslauf besser nicht auftauchen.

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