Fristlose Kündigung während Krankheit

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
marks78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung während Krankheit

Hallo,

ich wurde von meinem Arbeitgeber fristlos während meiner Krankheit gekündigt und möchte nun wissen ob es Sinn macht dagegen rechtlich anzugehen.
Ich habe mich am 18.03.08 morgens vor Arbeistbeginn per SMS bei meinem Arbeitgeber entschuldigt mit dem Hinweis, dass ich zum Arzt gehen werde. Nachdem ich durch meinen Arzt krank geschrieben wurde teilte ich dies meinem Arbeitgeber mit.
Da es sich um eine kompliziertere Krankheit handelt bin ich noch bis einschliesslich diese Woche krank geschrieben und habe meinem Chef auch die entsprechenden Atteste per Mail weitergeleitet.
Nun habe ich gestern meine fristlose Kündigung erhalten mit der Begründung, dass ich seit dem 18.03.08 unentschuldigt fehlen würde.
Zum 30.06.08 wäre mein Arbeitsvertrag auch auf normalem Wege ausgelaufen. Habe meinem Chef schon angeboten das ich die vorzeitige Kündigung des Arbeitsvertrages auch akzeptieren werde unter der Bedingung das aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung in beidseitigem Einverständnis wird, leider schaltet der Arbeitgeber auf Stur und möchte mich fristlos kündigen.
Lohnt es sich gegen diese Kündigung vorzugehen?
Habe ich noch Anspruch auf mein Arbeitsentgeld für März 08?
Mit welchen Repressalien der Arbeitsagentur kann ich bei einer fristlosen Kündigung rechnen?



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
marks78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es desweiteren überhaupt rechtens, das mein Arbeitsverhältnis fristlos zum 18.03.08 geküdigt wurde aber die Kündigung erst am 01.04.08 bei mir eingegangen ist?

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@marks

gegen eine fristlose würde ich mit sicherheit klagen.
auch eine fristgerechte auds genanntem grund würde ich nicht hinnehmen. 3 wochen klagefrist, keinen tag länger.

die aa versucht gern zu behaupten, dass sie nicht zahlen weil die fristlose im raum steht. das ist rechtswidrig, denn auch für sgb leistungen gilt prinzipiell die unschuldsvermutung bei klage.
sollte bescheid ergehen, dass du eine sperre bekommst, sofort widerspruch nd zeitgleich eilanordnung / einstweilige verfügung beim sozialgericht auf zahlung beantragen. verfahren vor sg ist kostenlos, rechtspfleger hilft bei formulierung.
dazu fragen bitte dann im soz.recht posten.

arbeitslos melden mußt du dich binnen 3 tagen.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 03.04.2008 18:31:26

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#3
 Von 
marks78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunbee erstmal danke ...
verstehe ich es richtig das ich mich also morgen dann beim AA als erwerbslos melden muss ?
dieses thema ist absolutes neuland für mich ...

wie und was muss ich tun ????

aber meines erachtens ist die Kündigung ja garnicht gültig da ja auch die atteste bei meinem AG vorlagen ...

hast du evtl. eine ahnung wie lange das ganze verfahren dauern kann ? habe für den letzten monat kein gehalt bekommen und muss natürlich meine monatlichen unkosten bezahlen ...


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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@marks

ja, melde dich umgehend, sonst sperrt man dir das alg1 für ne woche.
hingehen, kündigung vorlegen, vielleicht bereitest du einen 4 zeiler vor, dass du au bescheinigungen abgegeben hattest. nimm halt arb.vertrag mit, perso usw.

für den antrag auf alg2 alle unterlagen zu miete, energie, einnahmen, ausgaben, auch die eines ehepartners etc.

in berlin durchschnittlich 4-6 wochen. vorschuß kann beantragt werden. bitte bei schwierigkeiten alg1 oder 2 im sozialrecht einen neuen thread eröffnen.

eine kündigun ist eine einseitige willenserklärung die keiner zustimmung oder ablehnung bedarf.
du MUSST klagen, ein arbeitsgericht wird dann die kündigung aufheben und dann hat der ag ein problem :grins:
fackel nicht, geh zum amtsgericht, du hast 3 wochen zeit, klage einzureichen, keinen tag länger!


sunbee

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#5
 Von 
marks78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke ...
aber was ist wenn ich klage einreiche gleichzeitig beim AA Vorschuß beantrage und das amtsgericht gibt mir recht ... darf ich dann wieder bei meiner arbeitsstelle erscheinen ? was ist mit dem noch offenen lohn aus dem letzten monat? muss ich den auch einklagen oder geschieht das "automatisch" ? :dau:

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@marks

sorry, es hätte heißen müssen, geh zum arbeitsgericht nicht amtsgericht. dort hilft der rechtspfleger bei formulierung der klage kostenlos.

wenn du die sache mit einem anwalt durchfechten willst, kannst du, wenn du mittellos bist, einen beratungshilfeschein beantragen. dazu alle unterlagen zu einnahmen/ ausgaben, kontoauszüge der letzten 3 monate und perso mitnehmen. mit diesem beratungshilfeschein zu einem anwalt deiner wahl, am besten f. arbeitsrecht. der darf dann höchstens 10 euro nehmen. er beantragt dann für dich prozesskostenhilfe.
am arb.gericht trägt jeder erstinstanzlich seine kosten selbst.

das verfahren läuft so: du reichst klage ein,gegen die fristlose und gleichzeitig klage auf das ausstehende gehalt.
entweder selbst wie beschrieben oder dein anwalt tut es. dann kommt es nach ca 4 wochen zu einem gütetermin. der ist dazu da, sich gütlich zu einigen, wie der name sagt.

heißt, der ag nimmt die kündigung zurück und du gehst wieder arbeiten, er zahlt.

einigt man sich nicht, wird ein termin zum hauptverfahren angesetzt.
dieser liegt z.b. in berlin ca 4 monate nach dem ersten termin.
in dem verfahren wird geklärt, ob er zu recht fristlos gekündigt hat oder nicht.

eine fristlose bedarf vorangegangener schwerer verfehlungen, wie diebstahl, gewalt o.ä.

in deinem fall, fristlose wegen angeblicher nicht vorliegender au bescheinigungen, die du im verfahren als doppel vorlegen kannst (dein arzt stellt dir in so einem fall auf anfrage kopien aus) wird der richter die kündigung für nichtig erklären.

ist dein vertrag in der zwischenzeit abgelaufen aufgrund von befristung, erhältst du bis zu dem tag gehalt, auch wenn du die gesamte zeit nicht arbeiten durftest.
urlaubsgeld nicht vergessen, denn den urlaub konntest du nicht nehmen, dadurch muß er ausgezahlt werden.

ist der vertrag bis zur hauptverhandlung noch nicht ausgelaufen, muss der ag deine arbeitskraft wieder annehmen.zahlen natürlich auch.

will er dann deine arbeitskraft nicht, lehnst du dich in deinen sessel und wartest am monatsende jeweils auf dein gehalt.
zahlt er beispielsweise in einer der beiden gewonnen varianten nicht, kannst du mit dem urteil des gerichts einen gerichtsvollzieher beauftragen, der die gehälter dann beim ag pfändet.
die kosten der vollsttreckung muß der ag dann eben auch noch zahlen.

so und in der ganzen zeit hast du, wenn die anwartzeiten erfüllst -innerhalb der letzten 2 jahre 12 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet, zahlt die aa alg1.
natürlich würde das zurückgefordert wenn du dein gehalt dann nachgezahlt kriegst.
du kannst es dir einfach machen und in höhe des alg1 die ansprüche gleich abtreten. dann muss der ag nämlich an die arbeitsagentur zahlen. sagen wir du hast 1500€ gehalt, sind ca 750€ alg1 und das für 4 monate. dann zahlt der ag 3000€ direkt an die aa und den rest an dich. das hat den eindeutigen vorteil, wenn der ag trotz urteil nicht freiwillig zahlt, mußt du dich mit der arbeitsagentur nicht rumstreiten und nachweisen, dass der ag nicht gezahlt hat, sondern die agentur schickt ihre eigenen gerichtsvollzieher und die pfänden ihm alles unterm allerwetesten weg bis zur höhe der abgetretenen forderung :devil:

nochmal: lass dir nicht von einem sachbearbeiter(sb) sagen, dass du eine sperre kriegst. erstens muss das schriftlich als bescheid ergehen, zweitens wäre so eine sperre rechtswidrig.
wichtig ist, alles, wirklich ALLES schriftlich oder gegen bestätigung mit den ämtern abzuklären. nicht anrufen, nicht sich auf mündliche aussagen verlassen!

denk bitte dran, alg1 bekommt man auch rückwirkend ab tag der meldung wenn anspruch besteht, wenn du aber alg2 beantragen mußt, dann tu das sofort. diese leistung gibt es erst ab tag der antragstellung. hierfür bitte auch drauf achten: schriftliches ist nachweisbar, alles andere ist der sack reis der in china umfällt...


sunbee

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#7
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

@All

So wie ich das verstanden habe, wurden die Atteste via Mail an den Ag verschickt..

Was eigentlich gleichbedeuten mit "nicht vorgelegt" ist.

M.E.n hätte der An die Atteste spätestens am 19. per Post verschicken oder wenn er es am 18. schon wusste das das nicht möglich ist, den Arzt bitten müssen diese an seinen AG zu schicken.

Aber so wie sich das liest fehlt er seit dem 18. unentschuldigt.

Gruß
Abdul

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wie verschickt man eine au-bescheinigung via mail :staun:? - als scan?? -
im übrigen ist 'unentschuldigtes' fehlen kein tatbestand für eine fristlose - es setzt regelmäßig die abmahnung voraus. also gute voraussetzungen für eine aussichtsreiche klage.

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