Fristlose Kündigung während Kurzarbeit und Versetzungsversuch

21. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung während Kurzarbeit und Versetzungsversuch

Hallo! Folgende kritische Situation.
Ich bin in einem mittelständischen Unternehmen als Maschinenführer Beschäftigt. Seit Juli 2019, also fast ein Jahr, bin ich in Kurzarbeit. Diese Kurzarbeit ist aber nicht kurz, sondern null. Also ich habe mit dem ersten Tag der Kurzarbeit, nicht mehr gearbeitet.

Am Montag erfuhr ich (Telefongespräch Abteilungschef) dass ich in einer anderen Abteilung (Wo dieser Chef ebenfalls zuständig sei/ist), bzw. einer anderen Arbeit zugewiesen werden würde ("Wir müssten Sie aus der Kurzarbeit holen und schon morgen müsse ich in dieser anderen Abteilung bzw. andere Tätigkeiten machen")

Ich habe am Telefon erstmal erwidert, dass ich nicht "blind" zusagen will, und mir die Arbeit erstmal anschauen möchte bevor ich irgendwas neues 7,5 Std. am Tag mache (Machen muss)... Und auch nicht "blind" absagen will...

Schon am nächsten Tag gings dann los, in dieser "neuen" Abteilung mit "neuer" Tätigkeit" mit neuen und alten Arbeitskollegen und neuen Vorgesetzten...

Da ich ja erstmal "schauen" wollte und das auch so ausgemacht wurde hatte ich in der früh nicht "gestempelt" (Macht man normalerweise wenn man in Arbeit ist- "Zeiterfassung")...

Ich traf dort einen alten Kollegen von "meiner" Abteilung, der auch an diese neue Tätigkeit versetzt wurde und schon über Monate dort war...der mir auch alles zeigte, denn diese Arbeit würde bald im 2- Schicht Modell laufen...weswegen ja noch eine Person an dieser Maschine arbeiten müsse (Ich)...

Sehr schnell wurde mir klar, dass hier ein ähnliches Maschinen-Produktionssystem läuft, wie in "meiner" Abteilung...

Die Unterschiede sind dennoch groß.

An dieser neuen Tätigkeit, gibt es fast keine Abwechslung, man steht vor der Maschine/Anlage, welche "Backsteine" presst und "auswirft", welche man mit der Hand auf eine Palette stapelt. 1200 Stück, 2,5 Paletten.

Bei meiner "alten" Tätigkeit, hatte man im Vergleich dazu noch viel mehr Abwechslung.
Das Grundmaterial ist zwar ähnlich, aber der Ablauf und das Endprodukt unterscheidet sich... Daher auch die viel größere Abwechslung.

Zudem lief meine "alte" Arbeit zum größten Teil automatisch ab.
Diese neue Tätigkeit ist eher in Richtung Akkord und sehr eintönig. Im Stehen die "Steine" auf eine Palette zu schlichten...

In dieser Firma, gibt es sehr viele Abteilungen und Unterschiedliche >Tätigkeiten. Ich bin seit 2017 als Maschinenführer tätig. Und wurde an zwei bzw. drei Maschinen angelernt.

Jeder meiner Kollegen wissen, dass diese neue Tätigkeit eine "schlechtere" Arbeit ist.
Der Beweis dafür ist, dass ich nach ein oder zwei Tagen schon selbst die Maschine bedienen soll/kann...

Bei den Maschinen und Tätigkeiten die ich in meiner "alten" Arbeit gemacht hatte, sind Wochen (Erste Maschine) oder Monate (Letzte Monate) nötig, um diese Tätigkeit auch machen zu können...

Definitiv also eine minderwertigere Arbeit!

Das hatte ich auch vor Ort den Leuten in dieser neuen Abteilung gesagt, als man mich fragte... Der vorgesetzte musste dann das Telefon rausholen und meinte wir haben kein Wunschkonzert und er müsse jetzt im "Büro" anrufen...

Für mich war klar, man will mich hier nicht haben, und will das auch nicht machen (Vor allem nicht auf Dauer, wenn dann für 1-2 Wochen bis eine Person gefunden wurde...)
Und ging aus der Arbeit nach Hause. Es war zu dieser Zeit Halbzeit, ich wollte was Essen aber dieser Vorgesetzte musste ja im Büro anrufen und mich nerven, sodass ich halt nicht bis Ende blieb, was ich eig. schon vor hatte...

Ich rief also dann meinen Chef an und meinte ne das will ich ich nicht machen...

Allerdings ist es jetzt so, dass "die" das nicht auf sich sitzen lassen wollen (Kann ja dann jeder verweigern so ungefähr) und ich gehe davon aus, dass ich fristlos gekündigt werde...

Weisungsrecht missachtet?

Ich frage mich aber ob das überhaupt geht...

Denn ich war an diesem Tag offiziell noch in Kurzarbeit, hatte mit "meinem" Chef aufgemacht dass ich mir die neue Arbeit erstmal anschauen will (Weswegen ich auch nicht gestempelt hatte)...
Einen Schaden habe ich durch meine vorzeitige Beendigung nicht verursacht, denn ich schaute ja nur zu...

Und das war auch nicht so geplant, dass ich früher gehe... Sondern bin nur deswegen fürher gegenagen, weil der Vorgesetzter von dieser neuen Abteilung mich verärgert hatte...Mit hast du Probleme und Du musst das machen...Ich rufe im Büro an...

Der Firma hatte ich auch angeboten mich wo anders ein zu setzen oder ich mache diese niedere Arbeit 1-2 Wochen bis jemand anders gefunden würde...

Bitte mal um eure Einschätzungen.

In meinem Vertrag steht auch, sowas wie, dass man meine Fähigkeiten, Interessen berücksichtigen soll/muss (Bei Versetzung) und auch gleichwertige Arbeit zugewiesen kann...

Wurde ja null gemacht, also weder mit mir gesprochen (Hier mach das), noch ist das eine gleichwertige Arbeit...

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

(Vorab: Diese Romane! Bringen nix und fressen Zeit.)

/// .... dass ich fristlos gekündigt werde...
Zur 'Fristlosen' reicht der Vorfall nicht.
Zudem solltest du deinen AV lesen, was da genau geregelt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gesellschaft ist berechtigt,dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung seiner persönlichen Belange bei gleichbleibender Vergütung eine andere als die in diesem Arbeitsvertrag bezeichnete, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

penis134? Echt jetzt? :neck:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von penis134123):
Definitiv also eine minderwertigere Arbeit!
Oder einfach eine einfachere Arbeit.
Zitat (von penis134123):
Weisungsrecht missachtet?
Wer hätte was?
Zitat (von penis134123):
Bitte mal um eure Einschätzungen.
Was ist denn heute mittag Fakt?
Zitat (von penis134123):
In meinem Vertrag steht auch, sowas wie, dass man meine Fähigkeiten, Interessen berücksichtigen soll/muss (Bei Versetzung) und auch gleichwertige Arbeit zugewiesen kann...
Geht das etwas genauer?
Zitat (von penis134123):
noch ist das eine gleichwertige Arbeit...
Im AV müsste zu lesen sein, dass dir nur eine andere gleichwertige Tätigkeit zumutbar ist.

Als Maschinenführer arbeitet man warum seit 07/2019 in Kurzarbeit Null?
Wie wirst du seitdem bezahlt?
Zitat (von penis134123):
und ich gehe davon aus, dass ich fristlos gekündigt werde...
Aha.

-- Editiert von Anami am 21.05.2020 14:41

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Naja Kurzarbeit kann die Firma nunmal nicht bis zum Sanktnimmerleinstag machen. Sie soll ja nur eine bestimmte wirtschaftliche Lage vorübergehend anfedern, bis wieder genug Arbeit da ist. Nach einem Jahr ist dann halt damit Schluß und es gibt auch keine staatlichen Zuschüße mehr,

Jetzt ist die Frage was genau du erreichen willst? Willst du weiterhin zuhause bleiben, an der alten Arbeitsstelle eingesetzt werden oder eben an einer anderen Stelle eingesetzt werden?

Dein AG darf dich an anderen Stellen einsetzen, klar soll/muss er dabei deine Belange berücksichtigen, aber eben auch seine. Das bedeutet aber eben nicht, dass du nur nach deinen Wünschen eingesetzt werden darfst. Klar ist, dass er dich als Maschinenführer jetzt nicht als Putzmann für die Toiletten einsetzen dürfte. Aber in einer anderen Abteilung an einer anderen Maschine dürfte nun keine große Hürde für den AG sein.

Fristlos kann er dich jetzt noch nicht. Allerdings solltest du schon besser am ersten Tag nach Ende der Kurzarbeit in der Firma erscheinen und deine Arbeit nach Weisung des AG aufnehmen. Alles andere würde dann wohl als Verweigerung gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzarbeit kann man jetzt während Corona sogar noch leichter beantragen. Kurzarbeit kann auch bis 2 Jahre verlängert werden, wenn man gute Argumente hat. Ist eine International tätige Firma. Die können sicher die Kurzarbeit aufgrund der Grenzschließungen noch leichter verlängern.
Mir ist klar dass das keine Dauerlösung ist.
Allerdings bin ich solange in Kurzarbeit, bis "meine" Abteilung wieder anläuft, die Kurzarbeit für diese Abteilung ("Meine") beendet wurde (Warum auch immer), oder die mir eine gleichwertige oder zumindest mit meinen Vorstellungen passende Tätigkeit zuweisen... Aber nicht sowas wie Steine auf der Palette stapenl, 7.5 h am Tag...

Wie schon geschrieben wollte ich eigentlich ja am Tag des "Schauens" bis zum ende bleiben. Ist halt anders gekommen weil der Vorgesetzte meinte er müsse sofort im Büro anrufen ohne den Willen zu zeigen darüber mit mir zu reden...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Eingangsfrage ist doch, ob es einer Änderungskündigung seitens des Arbeitgebers bedurfte oder eine einfache Anweisung genügte. Ich neige zu dem zweiten, weil es ja nach wie vor dasselbe Tätigkeit ist. Aber, das müsste ein Fachmann abklopfen. Es gibt keinen Anspruch auf das Bedienen derselben Maschine, auf Arbeit auf selbem Niveau.

Ganz sicherlich war es ein Fehler, am ersten Arbeitstag dann wieder abzuhauen. Denn ob man sich durch das Zeiterfassungssystem einloggt oder nicht, das ist einerlei. Und, seitdem wird ja wohl die Arbeit verweigert.

Wenn man dich los werden möchte, Du hast dafür eine Steilvorlage geboten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
weil es ja nach wie vor dasselbe Tätigkeit ist.


"Backsteine" auspressen (Ca. 1200 Stück) welche dann einzeln mit der Hand auf Palette gestapelt (Alles am gleichen Ort und im stehen-statisch über stunden) werden müssen ist nicht dasselbe, wie Maschine Bedienen ggfs einstellen, Maschine Umrüsten, Endprodukt wird automatisch befördert und auch direkt verfrachtet durch Staplerfahrer) ,Daten im Computer festhalten, Telefonieren, Bewegungsfreiheit...

-- Editiert von penis134123 am 21.05.2020 15:20

-- Editiert von penis134123 am 21.05.2020 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Diese Romane! Bringen nix und fressen Zeit.


Stand schon weiter oben. Was das Unternehmen kann und was es macht entscheiden andere.
Hier gilt es nur die Fakten bezogen auf Deine Situation zu bewerten.

Un die sehen für mich wie folgt aus:

Du wurdest aus der Kurzarbeit zurückgerufen.
Du hast an dem Tag die Arbeit eigenmächtig vorzeitig eingestellt (was ich als Arbeitsverweigerung werte).

Daher kann ich mich dem Beitrag von wirdwerden nur anschließen.

Zu einzelnen Aussagen von Dir:
Zitat (von penis134123):
Allerdings bin ich solange in Kurzarbeit, bis "meine" Abteilung wieder anläuft

Nein, nur bis Du wieder zurückgerufen wirst.

Zitat (von penis134123):
oder die mir eine gleichwertige oder zumindest mit meinen Vorstellungen passende Tätigkeit zuweisen.

Auch nein, denn dein Arbeitsvertrag besagt
Zitat (von penis134123):
seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen.

Du bist als Maschinenführer eingestellt, du solltest auch in der neuen Abteilung als Maschinenführer eingesetzt werden (so hab ich es verstanden), die neue Arbeit übersteigt weder Deine Kenntnisse noch Fähigkeiten (Deine Aussage). Für mich sieht es so aus als wäre alles aus dem Arbeitsvertrag erfüllt.
Und die Idee, dass die Arbeit Deinen Vorstellungen entsprechen muss, kannst gleich knicken.

Mein Fazit: unbegründete Arbeitsverweigerung reicht für eine fristlose Kündigung aus. Der Arbeitgeber wird einem großen Streit aber aus dem Weg gehen und Dir normal kündigen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
die neue Arbeit übersteigt weder Deine Kenntnisse noch Fähigkeiten (Deine Aussage)

Gut, dann kann man es an der Gleichwertigkeit festmachen... Während Kurzarbeit gibt es keine normaler Kündigung

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
unbegründete Arbeitsverweigerung reicht


Unbegründet sicher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Von Juli 2019 bis Februar/März 2020 zieht aber die Kurzarbeit wegen Corona nicht. Das waren andere Gründe.

Zitat (von penis134123):
Allerdings bin ich solange in Kurzarbeit, bis "meine" Abteilung wieder anläuft, die Kurzarbeit für diese Abteilung ("Meine") beendet wurde (Warum auch immer), oder die mir eine gleichwertige oder zumindest mit meinen Vorstellungen passende Tätigkeit zuweisen...
Das steht genauso so in deinem AV? Und auch in der Kurzarbeits-Vereinbarung von Juli 2019? Bekommst du Kurzarbeitergeld ?
Zitat (von penis134123):
Ist halt anders gekommen
Du hättest den Anruf abwarten können. Du hättest nicht gleich am *Tag des Schauens* neee, mach ich nicht, will ich nich, muss ich nich... sagen sollen.
Zitat (von penis134123):
und meinte wir haben kein Wunschkonzert
Damit hat er wahrscheinlich sogar Recht.

Dass du nicht gestempelt hast und Hunger hattest... ist sicher nebensächlich.

Zitat (von wirdwerden):
Wenn man dich los werden möchte, Du hast dafür eine Steilvorlage geboten.
Genauso.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich hoffe, es kommt jetzt an: einfach nach Hause gehen, das geht gar nicht.

Und noch etwas dazu: Du bist nicht mehr in Kurzarbeit, wenn ich das richtig einschätze. Da kann der Arbeitgeber auch die Zahlungen einstellen, Dich bei Krankenkasse u.s.w. abmelden. Diese Problematik auch mal durchdacht?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.05.2020 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr wollt mich doch verarschen oder? Also gleichwertig war der neue Job definitiv nicht. Und ja das mit dem früher gehen hätte man auch anders besser machen können. Aber wenn der "Chef" dieser Abteilung meint dass er ohne ein Gespräch suchen zu wollen einfach meint er müsse sofort im Büro anrufen... Was hätte ich denn machen sollen? Ich bleibe doch nicht an einem Ort wo ich nicht sein will... Und wo solche Vorgesetzte Arbeiten. Bin ich beim Militär?

Also eher schlechte Karten oder? :D

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von penis134123):
Während Kurzarbeit gibt es keine normaler Kündigung


Wie kommst du darauf?

Auch während ein Betrieb Kurzarbeit hat darf gekündigt werden. Nur muss für den gekündigten MA dann der normale Lohn bis zum Austrittsdatum gezahlt werden. Ich würde mich da nicht so sehr darauf verlassen.

Für den AG kann dein Verhalten auch so rüberkommen, dass du lieber gar nicht arbeitest und KUG bekommst, solange sie dir nicht deinen alten Arbeitsplatz geben können oder dir einen geben, den du dir nach Gutdünken aussuchen kannst. Und auch das wird er sich nicht sehr lange gefallen lassen. Und ehrlich gesagt, mir wäre aktuell ein Arbeitsplatz, auch wenn er nicht so ganz den Vorstellungen entspricht lieber als auf Arbeitssuche gehen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wir wollen Dich nicht verarschen, sondern einfach auf die Rechtslage hinweisen. Das tun wir hier nun mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Für den AG kann dein Verhalten auch so rüberkommen, dass du lieber gar nicht arbeitest und KUG bekommst


Bevor ich sowas mache, mache ich lieber nix.

Und ja dann eben fristlose Kündigung. Wobei ich das eigentlich so nicht hinnehmen wollte. Aber gut dann muss ich mich wohl damit Abfinden.

Also keine Klage gegen die Fristlose wenn die einflattert?! Anwalt usw. müsste ich alles selber zahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nu ja, man kann ja auch zum Arbeitsgericht gehen, da hilft einem der nette Rechtspfleger bei der Formulierung der Kündigungsschtzklage.

Nur, ich frage mich, wovon Du leben willst, Krankenkasse bezahlen willst. Bist Du finanziell so aufgestellt, dass Du Dir das leisten kannst?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Krankenkasse bezahlen willst Man ist auch während einer Sperrfrist krankenversichert (was natürlich voraussetzt, dass der TE sich überhaupt bei der Bundesagentur meldet).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

muemmel, er ist doch im Augenblick in keiner Sperrzeit.

Und wenn er nicht am Arbeitsplatz erscheint .......

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.05.2020 16:24

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von penis134123):
Also keine Klage gegen die Fristlose wenn die einflattert?!

Nö. Auch nicht wenn eine normale Kündigung kommt.

Mit der Einstellung
Zitat (von penis134123):
Ich bleibe doch nicht an einem Ort wo ich nicht sein will... Und wo solche Vorgesetzte Arbeiten. Bin ich beim Militär?

Zitat (von penis134123):
Bevor ich sowas mache, mache ich lieber nix.

wäre das reine Verschwendung von Zeit und Geld.



Geh zum Arbeitsamt und such Dir einen Job der für Dich interessant genug ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit der Einstellung


Also meine EInstellung war ja eigentlich top. Ich konnte mich mit meiner Arbeit super identifizieren.

Aber diese neue ist ekelhaft. Da ist echt jede Sekunde verschwendete Lebenszeit... Manche verbiegen sich ja für Geld um aufzusteigen um dann anderen das gleiche "anzutun"... naja ist nun mal so als Angestellter ist man halt der depp....

Echt schade ^^

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von penis134123):
Bin ich beim Militär?
Nein. Eher in einem Industriebetrieb. Du hast einen AG und bist AN.

Allgemein: Du verkennst vielleicht deine Rolle als AN in Kurzarbeit? Und verstehst evtl. nicht, was mit *aus der Kurzarbeit holen* gemeint war? Hoffentlich fällst du nicht von deinem hohen Ross !
Zitat (von penis134123):
Also keine Klage gegen die Fristlose wenn die einflattert?!
Kommt drauf an. Wer hat denn damit gedroht?
Wenn du schon weißt, dass in der Kurzarbeit keine *normale Kündigung* geht--- dann evtl. doch die fristlose?

Leider lesen wir hier nur deine Version--- dein Vorgesetzter und dein AG sehen alles evtl. ziemlich anders?
Unterscheiden die evtl. in Maschinenführer in Abtlg. A und Maschinenführer in Abtlg. B ?
Schon ists Essig mit DEINER Sicht.
Zitat (von penis134123):
Und ja dann eben fristlose Kündigung. Wobei ich das eigentlich so nicht hinnehmen wollte.
Ach so... hast du sie schon?
---------------------------------------------------------
[GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 21.05.2020 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unterscheiden die evtl. in Maschinenführer in Abtlg. A und Maschinenführer in Abtlg. B


Das weiß ich nicht. Ich weiß nur dass das keine "gleichwertige" Arbeit ist und das sieht jeder der nicht blind ist... Unterschiede habe ich grob ausgeführt...

Ich weiß auch gar nicht ob ich tatsächlich an diesem Tag noch in Kurzarbeit war, oder ob die mich am Tag davor (Montag hieß es morgen gehts los, bzw. morgen schaue ich es mir an und rufe dann an zum bescheid geben) schon beim Amt abgemeldet hatten... Macht sicher auch einen Unterschied?!Oder auch nicht??

Und ja man kann mich ja eig nur wegen dem Weisungsrecht bzw. Verweigerung fristlos kündigen... Aber ich hatte ja auch nicht zugesagt! Es war mir ja auch eig sofort klar dass das eine ****** Arbeit sein wird, die ich nie im leben länger als 1-2 Wochen machen will...Obwohl ich die Arbeit nie gesehen hatte... Und es war ja dann auch noch viel schlimmer als ich die Arbeit dann sah :D

Werde wohl erst Freitag oder Montag mehr erfahren, weil ich mit dem Betriebsrat darüber quatschen will, welchen ich sogar an diesem tag aufsuchen wollte, aber nicht da war...Hoffe die haben die fristlose nicht schon rausgeschickt ... wär jedenfalls ziemlich mieser Abgang

-- Editiert von penis134123 am 21.05.2020 17:33

-- Editiert von penis134123 am 21.05.2020 17:40

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von penis134123):
Ich weiß nur dass das keine "gleichwertige" Arbeit ist

Nein, das ist nur Deine Meinung. Das es nun etwas langweiliger ist, erzeugt noch lange keine "Ungleichwertigkeit".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von penis134123):
Ich weiß nur dass das keine "gleichwertige" Arbeit ist

Nein, das ist nur Deine Meinung.


Nein, das ist die Meinung aller Leute die beide Tätigkeiten über 7,5 h weg miteinander vergleichen können und vergleichen würden. Also eigentlich ein Gesetz welches in die Analen :D eingehen müsste (7.5h analyse Maschine a und Aufgaben und 7,5 h analyse maschine b und tätigkeiten) , aber vor allem aus kapitalistischen Gründen so vom Arbeitgeber sicher gern verschwiegen wird?...



-- Editiert von penis134123 am 21.05.2020 18:04

-- Editiert von penis134123 am 21.05.2020 18:05

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von penis134123):
Ich weiß nur
Ja, das hast du ja schon ausführlich dargestellt. Beachte bitte, dass dein AG das durchaus anders darstellen könnte. Nämlich:
Dass du in der Firma der Maschinenführer Herr P. bist.
Dass die Firma nun umstrukturiert und jetzt einen Maschinenführer benötigt... evtl. der, der bisher in Kurzarbeit ist. Der wurde nun aus der Kurzarbeit gerufen...usw.

Du kannst dich gern auf die Gleichwertigkeit berufen--- ich würde Maschinenführer=Maschinenführer als gleich setzen. Evtl. gibt es wegen der Umstrukturierung gar keine gleichwertigen bzw. gleiche Arbeitsplätze mehr.
Der MF ist eben an einer anderen Maschine als MF einzusetzen. Dafür können sie keinen Produktionshelfer und auch keinen Controller aus dem Büro einsetzen.
Und nochmal: Ich meine, du bist nicht in der Position, dir eine dir genehme und angenehme Arbeit auszubedingen. Du würdest schließlich nicht überfordert werden. Trotzdem den gleichen Lohn erhalten.

Sicher ist es für den AG möglich, der Agentur auch später mitzuteilen: Ab xx Datum endet die KA für Herrn P.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
penis134123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
dass dein AG das durchaus anders darstellen könnte


Ja das wird er auch machen, für ihn sind alle gleich, und alles nur Zahlen im Computer. Der "Sklave" wirds schon machen.

Nö. Sollen die das machen, welche das machen wollen. Ich bin bereit aus zu Helfen und bei Not einzuspringen. Ich sehe hier keine Not sondern, einfach die Militärstruktur die befiehlt.

Wenn man nicht mal mit seinen Leuten spricht, sondern nur Anweisungen ausruft. Wir müssten...

Diese Firmen wie meine (70 Mio Gewinn 2018) können nur so viel Geld "machen" weil der Arbeiter dumm ist sich alles gefallen lässt. Und dann soll man auch noch dankbar sein?

Umso größer das Unternehmen umso asozialer wird es... Niemand soll Arbeiten machen die er oder sie nicht machen wollen. Ich habe mir die Arbeit ausgesucht weil ich diese Arbeit machen wollte...Aber jeder hat da seine eigenen Vorstellungen und Grenzen.... Gibt Leute die lutschen auch die Ei er ihrer Vorgesetzten oder nicken immer alles ab um bloß nicht negativ aufzufallen... War ich nie und werd ich nie werden. Dann lieber arbeitslos als Krümmung.

Doch Firmen sind teilweise wie das Militär.

-- Editiert von penis134123 am 21.05.2020 18:28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.