Hallo,
ich wurde gestern fristlos während meiner Ausbildungszeit gekündigt, da verdacht auf Diebstahl besteht. In meiner Kündigung steht drin, das ich wegen Diebstahlvergehens im Unternehmen fristlos gekündigt worden bin und habe die Ausbildung am 01.09.05 angefangen. Angeblich würden 24 Euro in der Trinkgeldkasse fehlen. Wo eigentlich jeder drauf zugreifen kann.Wenn ich sag jeder, dann mein ich jeder.Nur "leider" hat mein Ex-Unternehmen keine direkten Beweise das ich diese 24 Euro geklaut habe, sie denken das ich es war, da ich an diesem Tag die Kasse gemacht habe (nochmals wie gesagt, JEDER kommt an die Kasse ran, wenn man es möchte).Nun ja, heute war ich beim Arbeitsgericht, die haben mir gesagt, das schon allein wegen der Kündigungsformulierung die Kündigung rechtlich gesehen nichtig ist. Also soll ich gegen die Kündigung klage einreichen und gleichzeitig auch wegen Verleumdung.Meint ihr ich hab gute Chancen vorm Gericht? Morgen hab ich einen Termin bei meinem Anwalt, da ich aber nicht Rechtschutzversichert bin, kann ich evnt. Prozesskostenbeihilfe beantragen, da ich ja jetzt eigentlich Arbeitslos bin.Was meint ihr?
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
zum Fall selber kannich leider nichts sagen, aber wenn Du zum Anwalt gehts dann nimm, soweit du hast, alles mit was deinen jetzigen Einnahmen und Ausgaben belegen.
Als erstes wird Beratungskostenhilfe(man,man, das sind Begriffe) beantragt. Kommt es dann zur Klage vor dem AG wird PKH (Prozesskostenhilfe) beantragt.
mfg;-)
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"raupe catD11"
@lyrexprez
du hast, meiner meinung nach, gute aussichten auf erfolgreiche klage. dein ag muß nachweisen, dass du es warst, der geklaut hat....
pberleg einfach, hast du es getan, lass die klage. wenn nicht, zieh es durch. aber nicht erschrecken, das kann lange dauern. zuerst wird ein gütetermin anberaumt, wenn da keine eingung erzielt wird, kommt es zur hauptverhandlung. dies kann 3-4 ,onate dauern...
außerdem stell ich mir die frage, wie derag darauf kommt, einem azubi nach so kurzer zeit die kasse zu überlassen....
bei einer ausbildung geht es doch wohl darum, zu lernen und nicht gleich so eine verantwortung tragen zu müssen...oder haben sich die zeiten so geändert?
@raupenfahrer hat dir ja schon was erklärt zu den hilfen die du bekommen kannst. man muß nicht arbeitslos sein, um beratungshilfe oder pkh zu bekommen. vergiß nur deine unterlagen morgen nicht
sunbee
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Naja ich weiß es 100000000 Prozentig das ich es nicht war.Ich mein wer ist schon so blöd,vor allem heutzutage sein Ausbildungsplatz für 24 Euro zu riskieren?Und naja die haben mir die Kasse schon nach 4 Monaten anvertraut.Und das beste ist, das ich mir keine Fehler erlauben durfte,also seit 2 Monaten war da mobbing pur.Ich wurde gemobbt ohne ende in dem Laden.Na dann bin ich ja froh das ich gute aussichten habe,hoffentlich finde ich so schnell wie möglich eine neue Stelle,damit ich weitermachen kann.
@lyrexprez
dann geh zum anwalt, die frist muß gewahrt werden.
hast du beweise für mobbing?
viel glück
sunbee
Naja das ist halt immer die Sache, mobbing beweisen ist halt immer so n Ding. Hab ich leider nicht.
@lyrexprez
erzähl dem anwalt davon, vielleicht sieht das gericht ja die kündigung wegen angeblichen diebstahls als versuch dich loszuwerden als quasi ende des mobbing
viel geduld brauchst du
sunbee
Also war heute beim Anwalt, er hat gemeint, das die Küdigung so wie sie formuliert ist, rechtlich nichtig ist. Er wird an die Firma einen Brief schreiben, indem er die Firma auffordert sich beim mir offiziell zu entschuldigen und die Kündigung zurückzuziehen. Falls sie darauf nicht reagieren, gehts vors Gericht.
@lyrexprez
danke für die rückmeldung. ist nett von dir.
hm, warum reicht der anwalt nicht gleich kündigungsschutzklage ein?
denk bitte dran, ab kenntnis der kündigung 3 wochen um die klage einzureichen
egal, was in der zwischenzeit ist oder vereinbart wird...
sunbee
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