Fristlose Kündigung wegen Diebstahl obwohl unschuldig

11. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sabine61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl obwohl unschuldig

Hallo,

ich war letzte Woche auf einer Messe. Heute habe ich von meinem Chef mitgeteilt bekommen, daß ich fristlos gekündigt sei, da ich ein Werbemittel (Wert geringer als 10 Euro) gestohlen hätte. Angeblich gäbe es Zeugen, die bezeugen können, daß sich in meinen Sachen dieser Gegenstand befunden hätte. Angeblich wurde ohne mein Wissen meine Tasche durchsucht und das Diebesgut gefunden (warum wurde ich nicht vor Ort damit konfrontiert???). Ich bin aber auf alle Fälle unschuldig. Was nun??? Die schriftliche Kündigung soll heute noch geschrieben werden. Mein Chef möchte nicht mit mir sprechen.

Habe man eine Handhabe gegen das Durchsuchen persönlicher Sachen ohne Wissen des Eigentümers???

Vielleicht kann mir jemand helfen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Sabine, bei solch einem Vorwurf wende man sich besser an einen Anwalt und bespreche mit dem das weitere Vorgehen ... und zwar schnellstens.

Nichts vom AG unterschreiben! Und wenn ich schreibe 'nichts', dann mein ich auch nichts! Auch nicht irgendeine Kündigungsbestätigung.

Ab zum Anwalt!

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo, sabine!

so bitter es ist: es gibt die verdachtskündigung, insbesondere in zusammenhang mit diebstahl. das bedeutet, dass allen umständen nach nur diese/r eine es gewesen sein kann. und die gültigkeit der kündigung hängt dann u.u. nicht einmal daran, dass sich die sache später doch anders aufklärt.

der wert einer sache ist übrigens vollkommen belanglos - gerichte stehen sogar auf dem standpunkt, dass wertlose sachen, die dem dienstgeber gehören, seinem dispositionsrecht unterliegen.

zum durchsuchen der sachen: wenn der ag dies mit zeugen gemacht und protokolliert hat, wird das nicht zu beanstanden sein.

ob eine kündigungsschutzklage sinn macht, hängt davon ab, was du verlierst. auf jeden fall brauchst du da einen fachanwalt für ar, und die uhr tickt: du hast drei wochen nach zugang der kündigung.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
zum durchsuchen der sachen: wenn der ag dies mit zeugen gemacht und protokolliert hat, wird das nicht zu beanstanden sein.


Abgesehen davon, dass es in diesem Fall schon passiert ist: Es ist nicht jeder - auch nicht der AG und auch nicht unter Zeugen - berechtigt private Taschen oder ähnliches zu durchsuchen. Das darf nur geschehen, wenn der Besitzer auf Anfrage sein 'Okay' dafür gegeben hat.

MfG

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ venotis

.. ja, im prinzip und grundsätzlich. ich habe auch nicht gemeint, dass das o.k. ist, sondern dass er damit durchkommen wird, wenn er sich durch zeugen abgesichert hat. wenn nicht, muss man ja den verdacht haben, dass der das teil selber eingeschmuggelt hat, und dann wird/würde es interessant.

aber insgesamt halte ich diese frage für einen nebenkriegsschauplatz.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Aber irgendwo stinkt doch die Sache. Wenn der AG 'reinen Gewissens' wäre, dann hätte er ja direkt vor Ort die AN mit dem Verdacht konfrontieren können und - zur Not unter Herbeirufung der Polizei - ganz offiziel die AN auffordern können, in die Tasche einen Blick werfen zu dürfen. Hat er aber nicht.

Noch ein 'unstimmiger' Aspekt ist, dass er die AN erst Tage später mit dem Vorwurf konfrontiert. Zu einem Zeitpunkt also, wo die AN nicht mal mehr selber sagen kann 'Bitte, wenn Sie mir nicht glauben, dann schauen Sie doch hier sofort in meine Tasche.'.

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. natürlich. es ist eine durch und durch unappetitliche angelegenheit. auch dass der chef nicht zu einem gespräch bereit ist. aber das lamentieren hilft nicht wirklich weiter - hier geht es um existenz und auch leumund.

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