Fristlose Kündigung wegen Diebstahl - weiß das Arbeitsamt Bescheid?

18. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dramen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl - weiß das Arbeitsamt Bescheid?

Hallo,

ich habe als Kassiererin gearbeitet und wurde wegen Diebstahl entlassen. Danach habe ich keine Anzeige und auch keine Informationen vom Arbeitgeber bekommen.

Können Sie mir sagen, wie kann ich wissen, ob das Arbeitsamt auch davon Bescheid weißt.

Ich bedanke mich im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2316x hilfreich)

Hallo Dramen, das wird der Arbeitgeber in die Arbeitsbescheinigung schreiben, die er fürs Arbeitsamt ausfüllen muss.

Wann war denn die Kündigung? Stimmt das mit dem Diebstahl oder hat der Arbeitgeber unrecht?

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#2
 Von 
Dramen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt hat. Die Kündigung war im Juli, 2003. Damals arbeitete ich als Aushilfe auf 400,-€ Basis. Ich habe 10,-€ Ware verkauft aber nicht gebucht.

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 382x hilfreich)

Der Sinn Ihrer Frage erschlließt sich angesichts des Zeitablaufs nicht!

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2316x hilfreich)

2003? Dann ist das heutzutage sicher nicht mehr von Bedeutung. Außerdem besteht ja bei einem 400-Euro-Job kein Anrecht auf alg. Also insofern weiß das Arbeitsamt davon wohl nichts.

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#5
 Von 
Dramen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

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