Hallo,
ich habe als Kassiererin gearbeitet und wurde wegen Diebstahl entlassen. Danach habe ich keine Anzeige und auch keine Informationen vom Arbeitgeber bekommen.
Können Sie mir sagen, wie kann ich wissen, ob das Arbeitsamt auch davon Bescheid weißt.
Ich bedanke mich im Voraus.
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl - weiß das Arbeitsamt Bescheid?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo Dramen, das wird der Arbeitgeber in die Arbeitsbescheinigung schreiben, die er fürs Arbeitsamt ausfüllen muss.
Wann war denn die Kündigung? Stimmt das mit dem Diebstahl oder hat der Arbeitgeber unrecht?
Ich weiß nicht, ob der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt hat. Die Kündigung war im Juli, 2003. Damals arbeitete ich als Aushilfe auf 400,-€ Basis. Ich habe 10,-€ Ware verkauft aber nicht gebucht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Sinn Ihrer Frage erschlließt sich angesichts des Zeitablaufs nicht!
2003? Dann ist das heutzutage sicher nicht mehr von Bedeutung. Außerdem besteht ja bei einem 400-Euro-Job kein Anrecht auf alg. Also insofern weiß das Arbeitsamt davon wohl nichts.
Vielen Dank für die Antworten!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
63 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten
-
11 Antworten