Fristlose Kündigung wegen Diebstahl/Arbeitszeitbetrug – AG will Kündigungsgrund nachträglich ändern.

27. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
panda12even
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl/Arbeitszeitbetrug – AG will Kündigungsgrund nachträglich ändern.

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Rat zu folgendem Sachverhalt:

Letzte Woche erhielt ich während einer Krankschreibung eine fristlose und außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB persönlich an der Haustür zugestellt.
Begründung im Schreiben: Arbeitszeitbetrug und Diebstahl von Firmeneigentum.

Zu den Vorwürfen:
Es gab nie eine Abmahnung. Die Chefin bezieht sich (laut mündlicher Info über einen Kollegen) auf zwei Vorfälle, die Monate zurückliegen:

Ich habe einmal eine Maschine für einen privaten Zweck kurz genutzt.

Ich bin einmal früher gegangen, um meine kranke Frau zum Arzt zu bringen, und habe im Stress vergessen, mich auszuloggen.
Beides wurde damals nicht sanktioniert.

Aktuelle Entwicklung:
Heute hat mich die Chefin über einen Arbeitskollegen (ein Freund von mir) kontaktiert. Sie bietet an, die fristlose Kündigung zurückzuziehen und durch eine „bessere" Kündigung zu ersetzen, damit ich keine Sperre beim Arbeitsamt bekomme.

Meine Fragen an euch:

Ist das ein Versuch, einer Kündigungsschutzklage zu entgehen, weil sie weiß, dass die fristlose Kündigung vor Gericht nicht standhält?

Soll ich auf das Angebot eingehen oder ist das eine Falle?

Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Die 3-Wochen-Frist für die Klage läuft bereits.

Vielen Dank für eure Hilfe.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40191 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von panda12even):
Es gab nie eine Abmahnung.
Die ist bei einer fristlosen verhaltensbedingten K. nicht erforderlich.
Wenn der AG erst jetzt von den 2 Fehlverhalten erfuhr, konnte er dich vorher nicht abmahnen.
uU könnte diese Kündigung auch vor Gericht bestehen. Oder woher weißt du, was das Gericht täte?

Für eine Falle halte ich das nicht. Vielleicht zwackt sie das soziale Gewissen?
Wenn du eine ordentliche fristgerechte Kündigung akzeptierst, und dann ALG beantragst, bekommst du keine 12-Wochen-Sperrzeit von der Arbeitsagentur.
Klagen auf Weiterbeschäftigung könntest du trotzdem. Vielleicht endet das dann mit Vergleich...wie so oft.

Für eine KS-Klage ist also so oder so noch Zeit, falls für dich das KS-Gesetz gilt.

Zitat (von panda12even):
Die Chefin bezieht sich (laut mündlicher Info über einen Kollegen) auf zwei Vorfälle, die Monate zurückliegen:
Es ist irrelevant, was dir Kollegen erzählen. Es zählt, was lesbar ist.
Zitat (von panda12even):
Heute hat mich die Chefin über einen Arbeitskollegen (ein Freund von mir) kontaktiert.
Warum braucht die Helfer? Sie könnte selbst schriftlich dieses Angebot machen. Sie ist doch AG, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13386 Beiträge, 4790x hilfreich)

Zitat (von panda12even):
Ist das ein Versuch, einer Kündigungsschutzklage zu entgehen, weil sie weiß, dass die fristlose Kündigung vor Gericht nicht standhält?

Vermutlich.

Zitat (von panda12even):
Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Das man Dich loswerden möchte ist wohl naheliegend.
Das Du vermutlich in diesem Betrieb nicht mehr glücklich wirst, ebenso.
Die Frage ist also, was Dein Ziel ist?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129761 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von panda12even):
Es gab nie eine Abmahnung.

Das wäre bei Betrug und Diebstahl in der Regel auch entbehrlich.



Zitat (von panda12even):
Ich habe einmal eine Maschine für einen privaten Zweck kurz genutzt.

Da käme es dann auf die Details an ...



Zitat (von panda12even):
Ich bin einmal früher gegangen, um meine kranke Frau zum Arzt zu bringen, und habe im Stress vergessen, mich auszuloggen.




Zitat (von spatenklopper):
Das man Dich loswerden möchte ist wohl naheliegend.
Das Du vermutlich in diesem Betrieb nicht mehr glücklich wirst, ebenso.

Sehe ich ebenso.



Zitat (von spatenklopper):
Die Frage ist also, was Dein Ziel ist?

Das dürfte die Frage sein, die als erstes zu beantworten wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42455 Beiträge, 14738x hilfreich)

Das ist die erste Frage. Will man da wirklich weiter arbeiten? Denn wohl wird man sich da nicht mehr fühlen. So, dann ist die Frage, was man anpeilt. Wenn man da weiter arbeiten will, auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen. Auch wenn man dort nicht mehr arbeiten will, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Etwa, wenn man in Richtung Abfindung denkt oder aber eine Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung oder ein einvernehmliches Beenden des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt xy bei gleichzeitiger Freistellung bis zum Ende unter Bezahlung des vollen Arbeitsentgelts.

Das kann man natürlich auch außergerichtlich hin bekommen. Nur eine Umwandlung von der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte, das wäre mir zu wenig. Zwar braucht es bei einer fristlosen Kündigung keine Abmahnung, aber die Vergehen sind doch recht "dünn," Und, das alles ist ja schon länger her, auch Verjährung könnte längst eingetreten sein.

Worauf ich hinaus will: die reine Umwandlung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung wäre mir zu wenig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und, das alles ist ja schon länger her, auch Verjährung könnte längst eingetreten sein.


Für eine Kündigung aus wichtigen Grund hat der Kündigungsberechtige genau 14 Tage ab dem Zeitpunkt zeit, an dem er von dem Kündigungsgrund erfahren hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42455 Beiträge, 14738x hilfreich)

Nun ja, wobei das mit dem Erfahren so eine Sache ist. Abgesehen davon wird die Frist ja auch unterbrochen, z.B. durch Vorlage des Ganzen beim Betriebsrat. Deshalb hatte ich das auch so weich formuliert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129761 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von panda12even):
Ich bin einmal früher gegangen, um meine kranke Frau zum Arzt zu bringen, und habe im Stress vergessen, mich auszuloggen.

Bei "im Stress vergessen" fehlt der Vorsatz, also schon mal kein Betrug. Mus sman dann halt glaubwürdig verargumentieren.

Und beim Diebstahl, da kommt es wie schon gesagt auf die tatsächlichen Details an.
Da ist es schon ein erheblicher Unterschied ob man in der Firma eine Maschine genutzt hat um 2 Löcher zu bohren oder ob man die Maschine mitgenommen hat um 2 Löcher zu bohren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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