Hallo zusammen,
ich brauche dringend Rat zu folgendem Sachverhalt:
Letzte Woche erhielt ich während einer Krankschreibung eine fristlose und außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB persönlich an der Haustür zugestellt.
Begründung im Schreiben: Arbeitszeitbetrug und Diebstahl von Firmeneigentum.
Zu den Vorwürfen:
Es gab nie eine Abmahnung. Die Chefin bezieht sich (laut mündlicher Info über einen Kollegen) auf zwei Vorfälle, die Monate zurückliegen:
Ich habe einmal eine Maschine für einen privaten Zweck kurz genutzt.
Ich bin einmal früher gegangen, um meine kranke Frau zum Arzt zu bringen, und habe im Stress vergessen, mich auszuloggen.
Beides wurde damals nicht sanktioniert.
Aktuelle Entwicklung:
Heute hat mich die Chefin über einen Arbeitskollegen (ein Freund von mir) kontaktiert. Sie bietet an, die fristlose Kündigung zurückzuziehen und durch eine „bessere" Kündigung zu ersetzen, damit ich keine Sperre beim Arbeitsamt bekomme.
Meine Fragen an euch:
Ist das ein Versuch, einer Kündigungsschutzklage zu entgehen, weil sie weiß, dass die fristlose Kündigung vor Gericht nicht standhält?
Soll ich auf das Angebot eingehen oder ist das eine Falle?
Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Die 3-Wochen-Frist für die Klage läuft bereits.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl/Arbeitszeitbetrug – AG will Kündigungsgrund nachträglich ändern.
Die ist bei einer fristlosen verhaltensbedingten K. nicht erforderlich.Zitat :Es gab nie eine Abmahnung.
Wenn der AG erst jetzt von den 2 Fehlverhalten erfuhr, konnte er dich vorher nicht abmahnen.
uU könnte diese Kündigung auch vor Gericht bestehen. Oder woher weißt du, was das Gericht täte?
Für eine Falle halte ich das nicht. Vielleicht zwackt sie das soziale Gewissen?
Wenn du eine ordentliche fristgerechte Kündigung akzeptierst, und dann ALG beantragst, bekommst du keine 12-Wochen-Sperrzeit von der Arbeitsagentur.
Klagen auf Weiterbeschäftigung könntest du trotzdem. Vielleicht endet das dann mit Vergleich...wie so oft.
Für eine KS-Klage ist also so oder so noch Zeit, falls für dich das KS-Gesetz gilt.
Es ist irrelevant, was dir Kollegen erzählen. Es zählt, was lesbar ist.Zitat :Die Chefin bezieht sich (laut mündlicher Info über einen Kollegen) auf zwei Vorfälle, die Monate zurückliegen:
Warum braucht die Helfer? Sie könnte selbst schriftlich dieses Angebot machen. Sie ist doch AG, oder?Zitat :Heute hat mich die Chefin über einen Arbeitskollegen (ein Freund von mir) kontaktiert.
Zitat :Ist das ein Versuch, einer Kündigungsschutzklage zu entgehen, weil sie weiß, dass die fristlose Kündigung vor Gericht nicht standhält?
Vermutlich.
Zitat :Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Das man Dich loswerden möchte ist wohl naheliegend.
Das Du vermutlich in diesem Betrieb nicht mehr glücklich wirst, ebenso.
Die Frage ist also, was Dein Ziel ist?
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Zitat :Es gab nie eine Abmahnung.
Das wäre bei Betrug und Diebstahl in der Regel auch entbehrlich.
Zitat :Ich habe einmal eine Maschine für einen privaten Zweck kurz genutzt.
Da käme es dann auf die Details an ...
Zitat :Ich bin einmal früher gegangen, um meine kranke Frau zum Arzt zu bringen, und habe im Stress vergessen, mich auszuloggen.
Zitat :Das man Dich loswerden möchte ist wohl naheliegend.
Das Du vermutlich in diesem Betrieb nicht mehr glücklich wirst, ebenso.
Sehe ich ebenso.
Zitat :Die Frage ist also, was Dein Ziel ist?
Das dürfte die Frage sein, die als erstes zu beantworten wäre.
Das ist die erste Frage. Will man da wirklich weiter arbeiten? Denn wohl wird man sich da nicht mehr fühlen. So, dann ist die Frage, was man anpeilt. Wenn man da weiter arbeiten will, auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen. Auch wenn man dort nicht mehr arbeiten will, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Etwa, wenn man in Richtung Abfindung denkt oder aber eine Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung oder ein einvernehmliches Beenden des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt xy bei gleichzeitiger Freistellung bis zum Ende unter Bezahlung des vollen Arbeitsentgelts.
Das kann man natürlich auch außergerichtlich hin bekommen. Nur eine Umwandlung von der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte, das wäre mir zu wenig. Zwar braucht es bei einer fristlosen Kündigung keine Abmahnung, aber die Vergehen sind doch recht "dünn," Und, das alles ist ja schon länger her, auch Verjährung könnte längst eingetreten sein.
Worauf ich hinaus will: die reine Umwandlung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung wäre mir zu wenig.
wirdwerden
Zitat :Und, das alles ist ja schon länger her, auch Verjährung könnte längst eingetreten sein.
Für eine Kündigung aus wichtigen Grund hat der Kündigungsberechtige genau 14 Tage ab dem Zeitpunkt zeit, an dem er von dem Kündigungsgrund erfahren hat.
Nun ja, wobei das mit dem Erfahren so eine Sache ist. Abgesehen davon wird die Frist ja auch unterbrochen, z.B. durch Vorlage des Ganzen beim Betriebsrat. Deshalb hatte ich das auch so weich formuliert.
wirdwerden
Zitat :Ich bin einmal früher gegangen, um meine kranke Frau zum Arzt zu bringen, und habe im Stress vergessen, mich auszuloggen.
Bei "im Stress vergessen" fehlt der Vorsatz, also schon mal kein Betrug. Mus sman dann halt glaubwürdig verargumentieren.
Und beim Diebstahl, da kommt es wie schon gesagt auf die tatsächlichen Details an.
Da ist es schon ein erheblicher Unterschied ob man in der Firma eine Maschine genutzt hat um 2 Löcher zu bohren oder ob man die Maschine mitgenommen hat um 2 Löcher zu bohren.
Und jetzt?
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