Fristlose Kündigung wegen arbeitgeberverursachter Krankheit

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kira.Boru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen arbeitgeberverursachter Krankheit

Hallo, ich habe eine Frage betreffend einer fristlosen Kündigung als Arbeitnehmer. Ich arbeite seit Anfang August in einer Firma als Telefonistin in Teilzeit. Ich habe während meiner Schicht (4 Stunden) ca. 100-120 Telefonate zu führen, telefoniere also ununterbrochen. Das war die ersten zwei Wochen auch kein Problem, da war es draussen warm und im Raum erträglich. Am 13.08. musste ich leider während der Telefonate feststellen, dass mich meine Stimme verliess, mir war eiskalt und ich war am frösteln. Am 14. bin ich dann dick eingemummelt zur Arbeit, obwohl es draussen über 25 Grad waren, ausstaffiert mit Strumpfhose, Rolli, dicker Jacke und habe trotzdem nach nicht mal einer Stunde gefroren bis zum Schüttelfrost. Da halfen auch keine heissen Getränke mehr. Der "Büroraum" ist eine umgebaute Scheune, aktuell ist keine Heizmöglichkeit vorhanden. Zusätzlich zieht es selbst bei geschlossenen Fenstern dermassen, dass sich die Pflanze auf meinem Schreibtisch bewegt, die Temperatur betrug an dem Mittwoch 20 Grad + Zugluft. Am Donnerstag musste ich zum Arzt, keine Stimme mehr, Halsweh + Fieber. Ich bekam eine AU für Donnertag und Freitag, die ich am Montag bis Mittwoch verlängern musste. Am Donnerstag war ich wieder frierend bei der Arbeit gesessen, so dass am Freitag meine Stimme nach ca. einer Stunde wieder weg war. Zuhause habe ich dieses Problem nicht, da ich nicht so viel sprechen muss. Ich habe dann versucht, Arbeiten zu machen, bei denen ich nicht sprechen muss, wurde aber von der Chefin ca. 40 Minuten vor Arbeitsende nach Hause geschickt mit den worten, ich solle telefonieren und wenn das wegen der Stimme nicht gehe, müsste ich eben nach Hause gehen. Am Montag war ich dann wieder beim Arzt und wurde für diese Woche wieder krankgeschrieben. Es ist abzusehen, dass ich nach höchstens einer Stunde in der Kältekammer wieder keine Stimme habe, wobei noch gar nicht sicher ist, dass ich nicht noch weiter krankgeschrieben werde. Jedenfalls muss ich am Montag wieder zum Arzt. Ich habe jetzt Angst, dass meine Stimme chronischen Schaden erleidet, wenn ich trotz Heiserkeit weiter telefonieren soll. Ausserdem habe ich eine andere Stelle gefunden, wo das sprechen gar kein Problem ist. Ich mache normale Bürotätigkeit ohne Telefongespräche, was ja kein Problem für mich ist. Dort könnte ich nächste Woche schon anfangen. Daher habe ich meiner alten Chefin einen Aufhebungsvertrag angeboten, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Da sich auf absehbare Zeit an den Arbeitsbedingungen nichts ändern wird und kälteresWwetter gemeldet ist, fürchte ich, dass ich dort ernsthaft krank werde (ich hatte bereits einmal eine Lungenentzündung und bin seitdem empfindlich mit den Atemwegen). Bei Aussentemperaturen von unter 20 Grad werden es in der Scheune nicht mehr 20 Grad sein...Deshalb meine Fragen, falls sie dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt: Kann ich den Arbeitsvertrag fristlos kündigen aus gesundheitlichen Gründen? Kann ich nächste Woche während einer erneuten AU für die alte Stelle beim neuen AG arbeiten? Dort gefährde ich meine Stimme ja nicht. Ich bin nicht bettlägerig und auch sonst nicht eingeschränkt, nur in der zugigen Halle bekomme ich Halsschmerzen und meine Stimme geht weg (Stimmbandentzündung). Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch, um nicht mehr in die Kälte zu müssen? Evtl. reguläre Kündigung mit unbezahltem Urlaub? Vielen Dank für das Lesen bis hierher, für Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32162 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Kira.Boru):
Kann ich den Arbeitsvertrag fristlos kündigen aus gesundheitlichen Gründen?
Ja, das geht. Das wäre eine außerordentliche K. aus wichtigem Grund.
§ 626 BGB
Aber wo findet man in deinem absatzlosen Werk etwas zum Arbeitsvertrag?

Zitat (von Kira.Boru):
Kann ich nächste Woche während einer erneuten AU für die alte Stelle beim neuen AG arbeiten?
Mit AU arbeiten? Lass dich lieber ab Mo arbeitsfähig schreiben. Der wichtige Grund ist dann ja entfallen.

Übrigens ist heute Fr, der 30.8.
Wann könnte dein AG dir den Aufhebungsantrag anbieten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Kira.Boru):
... die Temperatur betrug an dem Mittwoch 20 Grad ... Es ist abzusehen, dass ich nach höchstens einer Stunde in der Kältekammer wieder keine Stimme habe,
Ganz ehrlich? 20 Grad und Kältekammer?

Zitat (von Kira.Boru):
Kann ich den Arbeitsvertrag fristlos kündigen aus gesundheitlichen Gründen?
Meiner Meinung nach nicht so einfach. Ein Arzt, der eine Temperatur von 20 Grad am Arbeitsplatz als nicht ausreichend für Sie attestiert, wäre wohl notwendig.

Zitat (von Kira.Boru):
Kann ich nächste Woche während einer erneuten AU für die alte Stelle beim neuen AG arbeiten?
Nein. AU ist AU, zudem sind Sie zur Arbeit beim alten AG verpflichtet.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

Für eine 'Fristlose' durch die AN sehe ich keinen hinreichenden Grund.
Bei +20 Grad C von Kältekammer zu reden, scheint mir recht dramatisch.
Zudem gibt es ja Richtlinien zu den Temps. Lies
https://www.raumtemperatur.info/raumtemperatur-am-arbeitsplatz-arbeitsstaettenverordnung/

... du musst allerdings ziemlich tief scrollen, um nach dem Geschwafel zu den Zahlen zu kommen.

Dann - auch wenn es pingelig erscheinen mag - : Nicht der AG hat deine Krankheit verursacht, ggf. kannst du davon reden, dass die Raumbedingungen wie Zugluft deine Stimmprobleme hervorrufen, am Ende irgendwo vll. dann auch die Temperaturen.

-- Editiert von blaubär+ am 30.08.2019 13:47

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#4
 Von 
Kira.Boru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer meine Schilderung der "Kältekammer" anzweifelt, möge sich doch einmal ruhig bei 20 Grad in Zugluft hinsetzen und länger nicht bewegen. Ich bin gespannt, wie lange das als angenehm empfunden wird. Die Kälte kriecht trotz Kleidung wie im Winter nach spätestens einer Stunde in den Körper, es bilden sich Verspannungen in der Schulter und der Hals schmerzt. Wie gesagt ist das dann auch der Zeitpunkt, an dem meine Stimme versagt und ich fröstele.
Wie sieht es mit meiner Frage nach regulärer Kündigung mit unbezahltem Urlaub aus?

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Kira.Boru):
Wie sieht es mit meiner Frage nach regulärer Kündigung mit unbezahltem Urlaub aus?


Was soll das denn sein? Regulär also zum 13.9 (wenn 14 Tage K Frist während Probezeit und Kündigung heute). Wieso dann unbezahlter Urlaub?

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Kira.Boru):
Ich arbeite seit Anfang August in einer Firma als Telefonistin in Teilzeit.


Bitte nicht vergessen das der Arbeitgeber in den ersten vier Wochen nicht für die Lohnfortzahlung zuständig ist...

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

#4 kira: dann liegt es also in erster Linie nicht an der Temperatur, sondern an der Zugluft, durch die die Temperatur als niedriger empfunden wird. - Die Genauigkeit ist nicht ganz unwichtig: Auch wenn der AG die Raumtemperatur auf 22 Grad einstellen würde, würdest du immer noch frieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kira.Boru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Einzustellen gibt es da leider nichts, die gesamte Scheune ist zugig und nicht beheizbar, da ca. 300 qm groß und 15 Meter hoch. Ich habe keine Ahnung, wie das im Winter gehen soll....
Ich danke allen für ihre Beiträge, der alte AG hat einem Auflösungsvertrag zugestimmt. Somit bin ich morgen dort raus (aus dem Vertrag) und kann nächste Woche ohne Unterbrechung den neuen Job beginnen.

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#9
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Bist du nicht noch in der Probezeit?

Signatur:

Lukas 7,23

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#10
 Von 
Kira.Boru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber das spielt bei einem Aufhebungsvertrag ja keine Rolle.

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#11
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

In der Probezeit kannst du jederzeit von Dir aus gehen.

Signatur:

Lukas 7,23

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Arcturus):
In der Probezeit kannst du jederzeit von Dir aus gehen.

Vollkommener Unsinn.

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#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Kira.Boru):
Kann ich nächste Woche während einer erneuten AU für die alte Stelle beim neuen AG arbeiten?
Ich glaube hier liegt das wahre Problem. Man hat kurzfristig gewechselt und nun das Problem den alten Vertrag ordentlich zu kündigen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32162 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
nun das Problem den alten Vertrag ordentlich zu kündigen.
Zitat (von Kira.Boru):
Ich danke allen für ihre Beiträge, der alte AG hat einem Auflösungsvertrag zugestimmt. Somit bin ich morgen dort raus (aus dem Vertrag) und kann nächste Woche ohne Unterbrechung den neuen Job beginnen.
Klappt doch , ob kalt ob warm... :neck:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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