Hallo!
Also folgendes Problem!
Nen Arbeitskollege hat sich bei uns auf der Arbeit etwas machen lassen, und mir gesagt das ist abgesegnet, als wir das teil bei mir ins auto tun wollten, kamm unser Chef um die Ecke! und natürlich war das ganze nicht abgesegnet, nun meinte Chefe, das er dann schauen will, ob es für uns beide für eine Fristlose Kündigung reicht!
Was kann mir passieren, den mir wurde gesagt es ist genehmigt!!
Ist eine Kündigung in meinem Fall somit rechtens oder nicht??
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Was meinst Du mit "etwas machen lassen"?
Hat Dein Kollege etwas gestohlen? Dann wäre zumindest in seinem Fall eine fristlose Kündigung durchaus möglich und auch wahrscheinlich, sofern es keine Allerweltsartikel (Gummibänder, Bleistift etc.) war.
Die Tatsache, dass der gestohlene Gegenstand in Deinem Auto war, wirft natürlich ein ganz mieses Licht auf Dich.
Wenn Du wirklich in gutem Glauben warst und Dein Kollege den Sachverhalt ebenso schildert wie Du, sollte Dir eigentlich nichts passieren. Vielleicht max. eine Abmahnung.
Sollte der Chef Dich wirklich kündigen, so gehe sofort zum Anwalt und lass den Fall prüfen.
Würde ich auch Deinem Kollegen raten.
Viel Glück!
Hallo,
ist denn dein Arbeitskollege wenigstens bereit zu bestätigen, dass du u. U. falsch informiert warst??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also ich Arbeite in einem Mettalbetrieb, und er hat sich für Private Zwecke etwas Kanten lassen.
Meinerseits war es von ihm aus Abgesprochen, also genehmigt! Ich nehme ihn nach der Arbeit mit, weil er keinen Führerschein hat, und da wollte er das teil schonmal ins Auto packen!
Tja dann kamm der Chef um die Ecke, ich habe meinem Kollegen gesagt er soll bei ihm fragen nachdem ich dann wußte das es nicht abgesprochen war, ob er es jetzt mitnehmen kann, da meinte der CHef, das sein Anwalt prüfe, ob es für eine Fristlose Kündigung reicht, also bei uns beiden!
Bei ihm wird eine Kündigung sicher sein, nur wenn mir jemand sagt das sei abgesprochen muß ich mich doch nicht nochmals vergewissern, auch eine Abmahnung wird in solch einem Fall denk ich nicht gerechtfertigt sein oder sehe ich das falsch?
Auch gegen eine Abmahnung würde ich in diesem Fall vorgehen.
Das auf jeden Fall, obwohl ich mir das Theater gerne Sparen würde!
Hast du noch andere Zeugen dafür, dass der Kollege dir gegenüber behauptet hat, dass die Sache 'abgesegnet' ist?
nein hab ich nicht, aber er würde auch sagen das ich es nicht wußte!
Tja, das Problem ist, dass der Kollege jetzt wohl ein Glaubwürdigkeitsdefizit beim AG hat. Hoffen wir, dass der Arbeitgeber ihm glaubt, dass du mit der Sache nichts zu tun hast.
Wenn der AG auf der fristlosen Kündigung besteht, solltest du einen Anwalt aufsuchen.
Ja ich weiß, aber ich glaube eh, das es nur eine Gelegenheit ist auf die der AG wartet, weil er die Alte Besatzung eh los werden will, aber so leicht machen wirs ihm ja dann doch nicht, noch muß er sich ja an gewisse dinge halten!
Aber da hab ich noch ne frage, ich hab eine Rechtschutz mit selbstebeteilligung, mal angenommen, das muß übern Anwalt und per Gericht entscheiden werden, kann ich die Selbstbeteilligung zurückfordern??
Das Arbeitsverhältniss wäre eh im ar....!
Die Kosten trägt beim Arbeitsgericht (zumindest bis zur 1. Instanz) jeder selber, egal wie das Verfahren ausgeht. Von daher kann es durchaus sein, dass du da bez. Selbstkosten keinen Anspruch gegenüber dem AG geltend machen kannst.
-- Editiert von venotis am 24.04.2006 20:44:09
Ich werde dann erstmal abwarten, und sage allen die geantwortet haben ein herzliches Danke!
Du könntest nochmal bescheid geben, wie die Sache ausgegangen ist. Würd mich mal interessieren.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
63 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten
-
11 Antworten