Hallo zusammen,
folgendes ist mein Problem.
Also ich habe am 25.11.11 eine Fristgerechte Kündigung wegen zu hoher Fehlerquote erhalten. Naja nicht angenehm aber halt dumm gelaufen. Wie das schicksal es so wollte bin ich dann an margen darm grippe erkrankt ziemlich über und mein Finger hat sich übel entzündet. Desshal wurde ich dann vom doc vom 2 - 7.12 krank geschrieben. Natürlich hatte ich morgens angerufen auf der firma das ich zum arzt gehe und wollte dort auch nach dem Arztbesuch per telefonat bescheid sagen was mir fehlt und bis wann ich krank bin. Es gab aber probleme mit deren telefonanlage so das ich das per E-mail gemacht haben mit empfangsbestätigung und habe dort auch rein geschrieben, dass die Krankenmeldung noch am selben Tag per post raus geht. Der Magen-Darm infekt wurde aber schlimmer so das ich mir dan am 7. überlegt hatte noch mal zum doc zu gehen um mich noch auskorrieren zu können. Jedoch war es Mittwoch und der Arzt hatte zu. Naja ich wollte aber trotdem auf der Firma bescheid sagen, dass ich dann den donnerstag noch mal zum arzt gehen möchte. Aber mein scheff sagte mir nur ich solle auf die Post warten man hätte mir eine fristlose Kündigung zukommen lassen. Auf meine Frage warum bekamm ich zur Antwort es stünde alle in der Kündigung ich solle abwarten und mich bei fragen einfach noch mal melden. eine halbe stunde später kam dann das einschreiben und und der Grund war unentschuldigtes ausbleiben vom dienst. Als ich dann wieder im Betrieb aurief und fragte was das soll bekam ich zur antwort ich hätte die Krankmeldung per Einschreiben mit rückschein schicken müssen und die Meldung wäre nicht bei ihnen eingetroffen.
Bei der Krankenkasse ist es aber angekommen. Jetzt gibt es natürlich erhebliche Probleme mit AG1 AG2 Krankengeld usw. und die Ämter sowie die Krankenkasse empfehelen dagegen zu klagen, da ich in der Pflicht bin zu beweisen das ich krank bin und das halt vom Gericht bestätigt werden muss das ich im Ret bin. Sonst kann es zu Sperrungen usw. kommen.
Also was tue ich jetzt und vor allem wie gehe ich dabei vor????
Ich bin echt am Ende. Sitze Hier und bin übels Krank und schlage mich jetzt auch noch damit rum. Ich habe familie und weiß nicht weiter.
Gruß ich
Fristlose Kündigung wegen unentschukdigtes fehlen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also so, wie Du das schilderst würde ich Dir empfehlen:
Wenn Du in der Gewerkschaft bist - hole Dir rechtliche Unterstützung dort.
Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist - konsultiere einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Auf jeden Fall solltest Du die Kündigung aber vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Dafür hast Du nach Zugang der Kündigung genau drei Wochen Zeit. Hol Dir aber lieber unbedingt rechtliche Unterstützung!
LG
Herbstlaub
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Du brauchst keinen Anwalt und keine Gewerkschaft.
Geh "persönlich" zum Arbeitsgericht, mit Vertrag und Kündigung und klage gegen die fristlose Kündigung. Danach zum Arbeitsamt, du bekommst keine Sperre, du klagst ja.
Eine verlorene Krankmeldung reicht nicht für eine Fristlose.
Mach die Geschichte aber in Zukunft kürzer, und verwende einfachere Worte. :-)
Aber ich vermute mal........ es wird andere Gründe geben.....
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Ja das ich klagen sollte haben mir die Amter für alg und alg2 und auch die Krankenkasse auch gesagt, da sonst niemand bei ner fristlosen für unseren Unterhalt aufkommt aber was passiert wenn die Klage wiedererwartens von mir verloren wird und brauche ich dafür wirklich einen Anwalt weil ich weiß nicht wie ich den bezahlen soll?
Ja und das unverschämteste ist ja das die in der fristlosen behaupten,das ich bereits abgemahnt wurde obwohl ich gar keine bekommen habe!
"Aber ich vermute mal........ es wird andere Gründe geben....."
Wie ist das gemeint?
Gruß Andro
-- Editiert AndroVita am 11.12.2011 19:03
Abmahnungen können auch mündlich erfolgen. Und einer fristlosen Kündigung muss keine Abmahnung voraus gehen.
wirdwerden
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Habe auch keine mündliche Abmahnung bekommen und selbst wenn müsste man mir das doch erst mal beweisen.
Aber wie gesagt da kam nix.
Aber wenn der fristlosen Kündigung keine Abmahnung voraus gehen muss, welche Grunde darf der chef für eine solche Kündigung angeben (außer Diebstahl oder Ausplaudern von Betriebsgeheimnissen)?
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Die fristlose Kündigung ist it Sicherheit nicht gerechtfertigt, aber wenn Sie nicht dagegen gerichtlich vorgehen, dann wird die Kündigung nach 3 Wochen wirksam. Mit allen Konsequenzen.
Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, dann besteht möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. Den Beratungshilfeschein gibts beim Amtsgerich, wenn man bedürftig ist. Mit diesem Schein kann man dann einen RA aufsuchen (möglichst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht).
Seit wann waren Sie dort beschäftigt? Wieviel AN beschäftigt der Betrieb?
quote:
aber was passiert wenn die Klage wiedererwartens von mir verloren wird
Wenn Sie verlieren - was aus meiner Sicht bei der ausserordentlichen Kündigung mit diesen Gründen völlig ausgeschlossen ist - dann stehen Sie auch nicht schlechter da, als jetzt.
Ich würde ehrlich gesagt auch gegen die Kündigung vom 25.11. vorgehen, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden sollte (länger als 6 Monate beschäftigt, mehr als 10 AN in Vollzeit beschäftigt). Am Freitag läuft die Klagefrist für die erste Kündigung ab!
Ich war nicht länger als 6 Monate Beschäftigt und es gibt auch nicht mehr als 10 AN in Vollzeit. Außerdem würde das eh nix bringen. 1. wäre das Betriebsklime hinüber und 2. würde man nur auf meine Fehlverhalten hoffen oder welche erfinden wie in meiner Fristlosen Kündigung die Abmahnung erlogen wurde!
6. Abmahnung
a) Der aoKü hat regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen. Eine Abmahnung ist die Beanstandung von Leistungsmängeln durch den Arbeitgeber unter Androhung von Folgen für den Wiederholungsfall. Hintergrund: Der Kündigende ist für die Voraussetzung des wichtigen Grundes beweispflichtig. b) Arbeitnehmer unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes können die Unwirksamkeit einer aoKü nur geltend machen, wenn sie innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 KSchG
Klage erheben. Im übrigen können betroffene Arbeitnehmer auch noch nach Ablauf dieser Frist klagen.
quote:
Außerdem würde das eh nix bringen
Doch es bring sofort ALG und ev. einige weitere Monate Gehalt bis die Kündigung durch ist. Ist das Verhältnis am A... brauchst du nicht mehr dort hin.
Es lohnt sich also zu klagen
Da geht auf dem Amtsgericht auch ohne Anwalt
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@AndroVita:
"a) Der aoKü hat regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen."
Ausnahmen bestimmen hier die Regel mit.
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/Arbeitsrecht_Kuendigung_4/verhaltensbedingte_kuendigung.html :
"Die Ankündigung einer Krankheit kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. In solchen Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung in Betracht kommen.
Strafbare Handlungen im Betrieb sind immer geeignet, eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Abmahnung zu rechtfertigen. Auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schweren Pflichtverletzung kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen."
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quote:
Die Ankündigung einer Krankheit kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
Quatsch, wenn ich dem Ag auf den Tisch kotze darf ich auch sagen das ich wohl krank werden. Ebenso wenn ich 7 Tage auf dem Klo sitze und erkenne das ich weitere Tage sitzen muss.
Erkläre ich aber das ich krank werde, wenn mir was nicht passt geht das wohl nicht. Aber selbst dann kann ich ja auch wirklich krank werden......
Deswegen lässt der schlaue AG den medizinischen Dienst antanzen....
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quote:
Bei der Krankenkasse ist es aber angekommen. Jetzt gibt es natürlich erhebliche Probleme mit AG1 AG2 Krankengeld usw. und die Ämter sowie die Krankenkasse empfehelen dagegen zu klagen, da ich in der Pflicht bin zu beweisen das ich krank bin und das halt vom Gericht bestätigt werden muss das ich im Ret bin. Sonst kann es zu Sperrungen usw. kommen.
So ist es leider.
Wenn der Ag in der Mittelung an die AfA schon bei der ordentlichen Kündigung am 25.11. mitgeteilt hat, dass der Auflösungsgrund vom AN ausging, droht sogar eine dreimonatige Sperre von ALG I!
Sie sollten sich daher umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und ermittelt, was der AG bei der ordentlichen Kdg. dem Afa für einen Grund genannt hat.
Wenn hier der AG einen verhaltensbedingten Grund genannt hat, kann es zu einer dreimonatigen Sperre kommen!
Wenn nur die fristlose Kdg. "verhaltensbedingt" war, kann nur eine Sperre erfolgen, bis zu dem Zeitpunkt, wo die erste Kdg. wirksam wurde.
Sollte der AG als schon bei der 1. Kdg. eine verhaltensbedingten Grund der AfA gegenüber angegeben haben, müssen Sie hier die Klage zumindest auf Schadensersatz erweitern, da u.U. Ihnen 3 Monate ALG I veloren geht.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
quote:
Bei der Krankenkasse ist es aber angekommen. Jetzt gibt es natürlich erhebliche Probleme mit AG1 AG2 Krankengeld usw. und die Ämter sowie die Krankenkasse empfehelen dagegen zu klagen, da ich in der Pflicht bin zu beweisen das ich krank bin und das halt vom Gericht bestätigt werden muss das ich im Ret bin. Sonst kann es zu Sperrungen usw. kommen.
So ist es leider.
Wenn der Ag in der Mittelung an die AfA schon bei der ordentlichen Kündigung am 25.11. mitgeteilt hat, dass der Auflösungsgrund vom AN ausging, droht sogar eine dreimonatige Sperre von ALG I!
Sie sollten sich daher umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und ermittelt, was der AG bei der ordentlichen Kdg. dem Afa für einen Grund genannt hat.
Wenn hier der AG einen verhaltensbedingten Grund genannt hat, kann es zu einer dreimonatigen Sperre kommen!
Wenn nur die fristlose Kdg. "verhaltensbedingt" war, kann nur eine Sperre erfolgen, bis zu dem Zeitpunkt, wo die erste Kdg. wirksam wurde.
Sollte der AG als schon bei der 1. Kdg. eine verhaltensbedingten Grund der AfA gegenüber angegeben haben, müssen Sie hier die Klage zumindest auf Schadensersatz erweitern, da u.U. Ihnen 3 Monate ALG I veloren geht.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
@Kleinanwalt:
"Quatsch, wenn ich dem Ag auf den Tisch kotze darf ich auch sagen das ich wohl krank werden."
Mit Ankündigung einer Krankheit sind hier ja wohl eher Situationen gemeint, in denen ein Arbeitnehmer eine Krankheit ankündigt, falls ihm z.B. Urlaub nicht bewilligt wird.
U.a. hier nachzulesen:
http://www.ra-d-welsch.de/index.php/news-reader-entscheidungen/items/ausserordentliche-fristlose-kuendigung-wegen-ankuendigung-einer-krankheit.html
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quote:
Die Ankündigung einer krankheit kann eine verhaltensbedingte kündigung rechtfertigen.
ich habe doch gar nix angekündigt. Ich war ja schon Krank.
Ja mit der Agentur f. Arbeit ist soweit alles geklärt es wir jetzt geprüft und nebenher wird der rest anspruch zum alg (alg2) geprüft. Und die Sache wegen dem Krankengeld wird nat. auch geprüft.
Morgen oder spätestens Übermorgen werde ich mich zum Arbeitsgericht begeben.
*kotz*
Soviel Rennerei wegen son paar blöden Lügnern von chefs!
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