Fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens?

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lohmannn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens?

hallo, bitte hilfe zu folgendem sachverhalt.
unser putzmann hat nach differenzen über seine arbeitsleistung das putztuch hingeworfen und kommt unentschuldigt seit vier tagen nicht mehr zur arbeit. er hat mir mitteilen lassen, dass er von mir eine ordentliche kündigung fürs arbeitsamt haben möchte (will nicht gesperrt werden). er bezieht arbeitslosengeld und war bei uns auf 400eurobasis angemeldet. da wir inzwischen eine neue reinigungskraft mühsam eingearbeitet haben, sind wir nun auch an keiner zusammenarbeit mehr interessiert. kann ich nun aufgrund des unentschuldigten fehlens fristlos kündigen? oder müßte ich vorher abmahnen und wogegen?
wir sind ja mit der neuen putzkraft glücklich. es macht also keinen sinn, ein weiterarbeiten anzumahnen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich würde das Arbeitsamt von seinem Ansinnen informieren und mich beraten lassen.
Gruß





-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Abmahnen mit genauem Sachverhalt (#unentschuldigtes Fehlen') und Aufforderung zum sofortigen Arbeitsantritt. Erfolgt kein Arbeitsantritt, die fristlose Kündigung gleich hinterher schicken. Und das ganze innerhalb von 14 Tagen! (eigentlich nur noch 10, da 4 Tage schon rum sind)


Solange er unentschuldigt fehlt besteht auch kein Anspruch auf Lohnzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

sehe ich auch so.

solange er nicht kommt, dann kostet er auch nichts.

Abmahnen ist (leider) vorher nötig, da auch gleich die Kündigung androhen

Am nächsten tag die Kündigung rausschicken.

Die Probleme, die er deshalb mit der Arbeitsagentur hat, gegen nur ihn selbst und die Arbeitsagentur an - nicht den AG
Natürlich kann man von seinem Vorhaben auch die AA in Kenntnis setzen, aber das merken die sowieso, wenn er mit einer fristlosen Kündiung entlassen wird.

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