Fristlose Kündigung wegen zu spät eingereichter AU

2. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
villarosa14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen zu spät eingereichter AU

Hallo,
ich habe heute einen ziemlichen Schock bekommen und wollte fragen ob mir jmd weiterhelfen kann.
Am 01.08.11 habe ich bei meiner neuen Arbeit angefangen.
Nun bin ich am 10.Nov krank geworden. Ich habe morgens gleich telefonisch bescheid gegeben und wurde dann am Tag danach vom Arzt rückwirkend krankgeschrieben. Erstmals bis zum 14.Nov. Da ich mit meinem AG bis dahin ein ziemlich freundschaftliches Verhältnis hatte, habe ich geschrieben dass ich die Krankmeldung bringe wenn ich wieder in die Arbeit komme (ich habe immer Di und Mi frei, das waren der 15. und 16.) daher hätte ich sie am 17 gebracht. Nun hat mich der Arzt nochmal krankgeschrieben da es mir wirklich sehr schlecht ging. und zwar vom 17.11 bis zum 27.11...Und habe dann per Post die 1. und die 2. Krankmeldung zusammen abgeschickt.Am 27 hätte ich wieder in die Arbeit gemusst. Und habe dann erfahren dass ich zum 17 schon gekündigt wurde, dass ich ein Einschreiben bekommen hätte (habe nichts erhalten)!! Fristlos gekündigt und ich wusste nichts davon. Jetzt habe ich mich 1. nicht rechtzeitig Arbeitslos melden können
2. darf er mir denn aus so einem Grund kündigen??? Habe mich ja rechtzeitig entschuldigt!
3. Bin alleinerziehend mit 2 Kindern! Bekomme ich kein ALG da er meint das wäre mein Verschulden??? Ich bekomme auch die ganzen Tage meiner Krankmeldung nicht bezahlt??!!

Als meine Kollegin im Oktober krank war ging es mir schon nicht gut, aber ich bin trotz KRANKMELDUNG in die Arbeit um ihm zu helfen!!! Nach ner Magenspiegelung! Und das ist der Dank.
Ausserdem schuldet er mir noch ganz viele Tage Trinkgeld!

Was kann ich tun?
Danke



-----------------
""

-- Editiert villarosa14 am 02.12.2011 17:26

-- Editiert villarosa14 am 02.12.2011 17:31

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

1. Solange du die Kündigung nicht erhalten hast, bist du ungekündigt. Der AG muss nachweisen, dass die K in deine Einflusssphäre gelangt ist, z.B. Briefkasten.
2. Eine verspätete AU ist an sich kein Grund für eine Kündigung - da wäre eine Abmahnung angesagt - , erst recht nicht für eine fristlose. Hier greift aber, dass du wohl noch in der Probezeit sein dürftest: dann kann "ohne (besonderen) Grund" gekündigt werden.
3. Dein AG muss dich bis zum Tag deines Ausscheidens bezahlen.

/// Was kann ich tun?

Gegen die Kündigung klagen. Und zwar ab dem Tag der Zustellung binnen drei Wochen. Also auf zum Arbeitsgericht. Und bis dahin wieder arbeiten gehen oder mindestens deine Arbeitskraft anbieten (da und wenn man dich nicht arbeiten lässt)-

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht formuliert die Klage für Sie!
Ohne Klage wird das Alg sicher gesperrt, da bei einer fristlosen Kündigung davon ausgegangen wird, dass Sie die Arbeitslosigkeit verschuldet haben.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Am 27 hätte ich wieder in die Arbeit gemusst. Und habe dann erfahren dass ich zum 17 schon gekündigt wurde,


Was haben Sie in den 5 Tagen seit dem gemacht?

Ich würde wie bereits von blaubär+ angeraten nachweilsich meine Arbeitskraft anbieten, so lange noch keine schriftliche Kündigung eingegangen ist.
Davon abgesehen ist es in dem Fall wohl wirklich ratsam trotz fehlender schriftlichen Kündigung sofort beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.


quote:
3. Bin alleinerziehend mit 2 Kindern! Bekomme ich kein ALG da er meint das wäre mein Verschulden???


Wer ist er?

Da hier je nach Lust und Laune auch eine Sperre für den ALG-Anspruch droht, sofort am Montag ergänzend ALG2 beim Jobcenter beantragen, sofern Bedürftigkeit besteht.

Wenn man sich das alleine nicht zu traut, dann Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen und damit einen Fachanwalt für Arbeitrecht und, oder Sozialrecht aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
villarosa14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
3. Bin alleinerziehend mit 2 Kindern! Bekomme ich kein ALG da er meint das wäre mein Verschulden???

Wer ist er?

Er ist mein AG.

Ich habe HEUTE erst telefonisch erfahren dass er als Kündigungsgrund die zu spät abgegebene AU angegeben hat. Habe die letzten Tage gewartet ob noch was mit der Post kommt damit ich damit zum Arbeitsamt gehen kann.
Ist es auch so dass ich noch ungekündigt bin solange ich keine schriftliche Kündigung in den Händen halte? Er behauptet mir per Einschreiben alles zugeschickt zu haben?
Ich habe allerdings nichts Erhalten (auch nichts von der Post)
Müsste er nicht ein Einschreiben mit Rückschein gemacht haben?
Ich habe so Angst den November nicht bezahlt zu kriegen..plus Sperre vom Arbeitsamt!

Gruß



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Waren Sie denn inzwischen bei der Arbeitsagentur?

quote:
Ist es auch so dass ich noch ungekündigt bin solange ich keine schriftliche Kündigung in den Händen halte?


Ja. Dennoch können Sie jetzt nicht einfach zu Hause bleiben und damit dem AG letztlich signalisieren, die mündliche Kündigung akzeptiert zu haben.

quote:
Er behauptet mir per Einschreiben alles zugeschickt zu haben?
Ich habe allerdings nichts Erhalten (auch nichts von der Post)
Müsste er nicht ein Einschreiben mit Rückschein gemacht haben?


Dann muss der Ag den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen, notfalls beim Arbeitsgericht. Es muss aber weder ein Einwurf-, Übergabe-Einschreiben oder eins mit Rückschein sein.
Die Kündigung muss nachweislich in Ihren Machtbereich (z.b. Briefkasten) gelangen. Mit welcher Sendungsart der AG das macht, bleibt ihm überlassen. Man kann den Brief auch selber mit einem Zeugen einwerfen oder vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Da gibt es mehrer Möglichkeiten.

quote:
Ich habe so Angst den November nicht bezahlt zu kriegen..plus Sperre vom Arbeitsamt!


Ruhig Blut, dass bekommen Sie schon geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

wobei ein Übergagbeeinschreiben für den AG gefährlich und für den AN günstig ist. Wenn nur ein benachrichtigungszettel eingeworfen worden ist, ist die Kündigung nicht zugegangen...

-----------------
""

dennoch sollte die AN dringend wieder arbeiten gehen bzw. es dem AG anbieten

-- Editiert fragender80123 am 02.12.2011 20:26

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Ich nehme eher an, dass Sie die Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens erhalten haben. Schließlich waren Sie ja schon am 10. krank, die AU hätte spätestens am 4. Tag der Krankheit beim AG sein müssen. Wenn er frühere Fristen angesetzt hat (z.B. 1. Tag), hätte die schon dann ihm zugeschickt werden müssen. Und nicht erst am 18.11. Ihre Willensbekundungen "ich hätte sie am 17. gebracht" ist hierbei unrelevant. Auch wenn Sie am 15. + 16. frei gehabt hätten, ändert es nichts an der Tatsache, dass die AU dem AG am 14.11. hätte vorliegen müssen!

Sie können auf jeden Fall gegen die jetzt ausgesprochene Kündigung angehen, der AG hätte Sie erst abmahnen müssen.

Da Sie jedoch noch in der Probezeit sind, braucht der AG nicht mal einen Grund, um Ihnen zu kündigen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Da Sie jedoch noch in der Probezeit sind, braucht der AG nicht mal einen Grund, um Ihnen zu kündigen.


Richtig, aber das reicht nur für eine fristgerechte und nicht für die fristlose Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen